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   BGH, 20.02.1951 - V Blw 71/49   

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BGH, 20.02.1951 - V Blw 71/49 (https://dejure.org/1951,354)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1951 - V Blw 71/49 (https://dejure.org/1951,354)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1951 - V Blw 71/49 (https://dejure.org/1951,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 200
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 54/07

    Eintritt der Wirkung der nicht vollständigen Zahlung der Beschwerdegebühr kraft

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hemmt den Eintritt der Rechtskraft nicht; vielmehr tritt eine Hemmung der Rechtskraft erst rückwirkend mit der Entscheidung ein, mit der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (vgl. BGHZ 1, 200, 203).
  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 18/53

    Rechtsmittel

    Auf die Rechtsbeschwerde des Gustav H. hob der erkennende Senat die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache an das Beschwerdegericht zurück (Beschluss vom 20. Februar 1951, V BLw 71/49, BGHZ 1, 200 = RechtdLandw 1951, 152).

    Es hat sich, in diesem Punkte der Auffassung des erkennenden Senats in seinem oben angeführten Beschluss vom 20. Februar 1951 (V BLw 71/49) angeschlossen.

  • BGH, 17.06.1952 - V BLw 5/52

    Abgrenzung von streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Aus der Natur der Sache, nämlich dass ein Schiedsspruch, wenn er seinem Zweck gerecht werden soll, grundsätzlich die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils haben muss, wie das für die streitige ordentliche Gerichtsbarkeit in § 1040 ZPO bestimmt ist, können sich auch keine Bedenken ergeben; denn im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt auch für echte Streitsachen weitgehend (Schlegelberger a.a.O. § 16 Anm 8 Schlussabsatz; Keidel a.a.O. § 31 Anm 8) und vor allem im Bereich der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen durchweg der Grundsatz der materiellen Rechtskraft (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 71/49; vom 24. April 1951, V BLw 12/50, RechtdLandw 1951, 269 ff; vom 22. Mai 1951, V BLw 26/50).
  • BGH, 01.10.1958 - IV ZR 61/58

    Rechtsmittel

    Im Hinblick darauf ist der vom II. Zivilsenat in dem Beschluß vom 20. Februar 1951 - BGHZ 1, 200, 203 [BGH 20.02.1951 - V BLw 71/49] - ausgesprochenen Auffassung zuzustimmen, daß eine Hemmung der Rechtskraft erst rückwirkend mit der Entscheidung eintrete, durch welche die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für zulässig erklärt werde.
  • BGH, 09.04.1954 - 5 StR 577/53

    Rechtsmittel

    Ob das zutrifft, kann dahingestellt bleiben (vgl einerseits BGHZ 1, 200 [203], andererseits BGHZ 8, 284 [286]).
  • BGH, 22.05.1951 - V BLw 26/50

    Rechtsmittel

    Entfällt damit eine Nichtigkeit des Beschlusses, so hat grundsätzlich die in ihm enthaltene Feststellung bindende Kraft für die Beteiligten; Entscheidungen der Anerbenbehörden standen bei unveränderter Sachlage einer neuen, abweichenden Beurteilung im lege (REHG 9, 159 ff; vgl. auch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.2.1951, V Blw 71/49 und vom 24.4.1951, V Blw 12/50, sowie Wöhrmann Recht d Landw. 1951, 126 unter Ablehnung der vom OLG München vertretenen abweichenden Meinung S 124/26 daselbst).
  • BGH, 24.04.1951 - V BLw 12/50

    Rechtsmittel

    Das kann daher nicht Rechtens sein und ergibt sich vor allem nicht aus der Regelung im § 58 LVO, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Februar 1951 (V BLw 71/49) unter Hinweis auf Wöhrmann (ArchZivPrax 151, 58 unter 2), Fischer (GesuR, Heft 20, 619 und Heft 43, 1373) und OLG Celle (NdsRpfl 1948, 170) näher dargelegt hat.
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   BGH, 20.12.1951 - IV ZR 9/51   

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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 200
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