Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,41
BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50 (https://dejure.org/1951,41)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1951 - III ZR 205/50 (https://dejure.org/1951,41)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1951 - III ZR 205/50 (https://dejure.org/1951,41)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,41) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 234
  • NJW 1951, 557
  • MDR 1951, 350
  • DB 1951, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 202/50

    Werklohnforderung. Umstellung

    Auszug aus BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50
    Der Senat hat zur Umwertung von Werklohnforderungen aus Werkverträgen in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 1. März 1951 - III ZR 202/50 - grundsätzlich Stellung genommen.
  • BGH, 28.11.1950 - I ZR 16/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50
    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum zwar anerkannt, dass in Fällen des Lieferungsverzuges über den Währungsstichtag hinaus der säumige Sachschuldner - jedenfalls dem Grundsatz nach - von dem Sachgläubiger den Gegenwert für die Sachleistung nicht in Höhe des vollen DM-Betrages, sondern nur in Höhe des im Verhältnis 10 : 1 umgestellten Betrages verlangen kann (OGHZ 2, 360; Harmening-Duden, Währungsgesetz, UmstG § 18 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen; I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs v. 28. Nov. 1950 - I ZR 16/50 -).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Dem Senat ist eine abschließende Entscheidung in der Sache verwehrt, weil die Einrede der Verjährung nicht erstmals in der Revisionsinstanz erhoben werden kann (BGHZ 1, 234, 239).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Als neue Tatsache ist es auch anzusehen, wenn sich die materielle Rechtslage durch Ausübung eines Gestaltungsrechts wie der Aufrechnung verändert hat (BGHZ 1, 234, 239).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Zum anderen ist die Leistungsverweigerung selbst eine neue, materiellrechtlich bedeutsame Tatsache, die das Revisionsgericht grundsätzlich nicht mehr berücksichtigen kann (so - für die Einrede der Verjährung - BGHZ 1, 234, 238; BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003, IX ZR 324/01, NJW-RR 2004, 275, 277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht