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   BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97   

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https://dejure.org/1997,1848
BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97 (https://dejure.org/1997,1848)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1997 - BLw 1/97 (https://dejure.org/1997,1848)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1997 - BLw 1/97 (https://dejure.org/1997,1848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines zum Hofvermögen gehörenden Milchkontingents durch den Hoferben - Eigentümer eines Ehegattenhofes - Beschränkung der Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs - Entstehung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 13
    Nachabfindungspflicht der Veräußerung eines Michkontingents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 292
  • NJW 1998, 78
  • FamRZ 1997, 1002
  • WM 1997, 1716
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift dürfte - anders als das Berufungsgericht annimmt - schon deshalb ausscheiden, weil die Milchquote kein Hofzubehör (§ 3 HöfeO) darstellt (vgl. BGHZ 114, 277, 281).

    Die Milchreferenzmenge ist zwar einerseits personenbezogen, andererseits aber auch betriebsgebunden (BGHZ 114, 277, 281).

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Daß noch während des Pachtvertrages der Erbfall eingetreten ist, damit der Antragsgegner als Hoferbe Hofeigentümer wurde, und hinsichtlich der pachtvertraglichen Rechte und Pflichten eine sog. Konfusion vorliegt (vgl. BGHZ 48, 214, 218), ändert nichts daran, daß die Milchquote einen zum Hof gehörenden Vermögenswert darstellt.
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Unter den Begriff des Zubehörs fallen grundsätzlich nur bewegliche Sachen nicht aber Rechte (§§ 97, 98 Nr. 2 BGB; vgl. auch BGHZ 111, 110, 116).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Insbesondere kann die Zulassung auf solche Teile des Streitgegenstandes beschränkt werden, über die das Oberlandesgericht durch Zwischenurteil hätte gesondert entscheiden dürfen (hier: § 304 Abs. 1 ZPO); ob es tatsächlich ein Grundurteil erlassen hat ist unerheblich (vgl. BGHZ 76, 397, 399 m.w.N.; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 546 Rdn. 26).
  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Er hätte sie nicht auf Dauer behalten können, sondern sie wäre nach Ablauf des Pachtvertrages grundsätzlich ohne Ersatz des hierdurch bedingten Mehrwerts an den Hofeigentümer zurückgefallen (BGHZ 115, 162, 167 ff).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Insoweit könnte die Rechtsbeschwerde allenfalls nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG statthaft sein (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149, 150 ff).
  • BGH, 05.06.1992 - LwZR 11/91

    Pflichten des Pächters bei Aufgabe von Grünland

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Ohne sie können landwirtschaftliche Flächen praktisch nicht zur Milcherzeugung genutzt werden und sind in ihrem Wert entsprechend gemindert, weil ein Bedarf für Grünland außerhalb der abgabefreien Milchwirtschaft kaum besteht (BGHZ 118, 351, 354).
  • BGH, 19.07.1991 - BLw 17/90

    Nachabfindungsanspruch aufgrund Zahlung einer Brandversicherungssumme

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Der Zweck der Vorschrift erfordert es vielmehr, über die genannten Einzeltatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung weitere Fälle einzubeziehen und zwar auch dort, wo an sich die Voraussetzungen von §§ 2, 3 HöfeO nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschl. BGHZ 115, 157, 159 ff; OLG Celle, AgrarR 1984, 219 ff).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 33/95

    Vermögensauseinandersetzung einer LPG

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Revisionszulassung - und nichts anderes gilt für das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 33/95, BGHR LwVG § 24 Abs. 1, Zulassung 6 m.w.N.) - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte.
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 42/65

    Aktien als Bestandteile eines Hofes

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
    Es liegt deshalb nahe, die Milchquote ähnlich wie ein Lieferrecht-zu behandeln, das wie die namentlich aufgeführten Rechte die Bewirtschaftungs- und Leistungsfähigkeit des Betriebs fördern soll (vgl. BGHZ 45, 196, 197/198).
  • BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08

    Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung i.S.v. § 13 Abs. 4b HöfeO;

    Denn auch in den gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen, in denen nach § 9 LwVG die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß anzuwenden sind, kommt eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs in Betracht, wenn ein Zahlungsanspruch - wie hier - nach Grund und Betrag streitig ist (Senat, BGHZ 135, 292, 294) ; die Zurückverweisung der Sache unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges ist trotz fehlender gesetzlicher Regelung zulässig (vgl. Senat , Beschl. v. 20. November 1951, V BLw 34/50, RdL 1952, 69, 70 f.).

    Dies folgt daraus, dass die Vorschriften der Höfeordnung die ungeteilte Erhaltung des Hofes im Erbgang sicherstellen wollen, um dem Hoferben die Fortführung der Bewirtschaftung zu ermöglichen, und das dem weichenden Erben zugemutete Opfer nur so lange gerechtfertigt ist, wie der Hoferbe diesem höferechtlichen Zweck Rechnung trägt (siehe nur Senat, BGHZ 135, 292, 296 ; 146, 94, 96) .

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Die flächenungebundene Veräußerung ist erst seit 1993 zulässig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1997 Blw 1/97, BGHZ 135, 292 ff., 296).
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate

    Auch in dem gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 1997 - BLw 1/97, BGHZ 135, 292, 294).
  • BGH, 22.11.2000 - BLw 11/00

    Abfindungsergänzung aufgrund der Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten

    Das Beschwerdegericht verkennt auch nicht, daß Abfindungsansprüche nicht auf die in § 13 Abs. 1 und Abs. 4 HöfeO ausdrücklich geregelten Fälle beschränkt sind, daß es vielmehr der Zweck der Vorschrift erfordert, über die genannten Einzeltatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung weitere Fälle einzubeziehen (Senat, BGHZ 115, 157, 159 ff; 135, 292, 296 f).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12

    Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des

    Da er Hofeigentümer geworden ist, ist hinsichtlich des Pachtvertrags Konfusion eingetreten (vgl. BGHZ 135, 292, juris-Rz. 14).
  • BGH, 11.12.1997 - BLw 35/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Verfehlt ist schließlich der Hinweis auf eine Entscheidung des Senats vom 7. November 1997 mit dem Aktenzeichen BLw 1/97.
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