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   BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53   

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https://dejure.org/1954,164
BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53 (https://dejure.org/1954,164)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1954 - V ZR 58/53 (https://dejure.org/1954,164)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1954 - V ZR 58/53 (https://dejure.org/1954,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 268
  • NJW 1955, 179
  • MDR 1955, 88
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluß an sein Urteil vom 26. November 1954 - V ZR 5853 - (BGHZ 15, 268 [282 ff.]).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Die Vordergerichte sehen die Bausperre im vorliegenden Falle in Anlehnung an die Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1954 - V ZR 58/53 (BGHZ 15, 268) - als Enteignung an, weil sie der Vorbereitung der überörtlichen Planung diene.

    Ob eine entschädigungspflichtige Enteignung oder eine entschädigungslos zulässige Beschränkung des Eigentums vorliegt, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 270, 280; 15, 268 [271]; 23, 30 [32]) danach, ob der hoheitliche Eingriff unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz dem betroffenen Einzelnen oder einer einzelnen Gruppe ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer im Interesse der Allgemeinheit auferlegt oder nicht.

    Der V. Zivilsenat (BGHZ 15, 268 z.B. 272, 279, 282, 285, 287 = Stuttgarter Bausperrenurteil) hebt - konkreter - auf die "soziale Pflichtbindung" des Eigentums ab, deren Überschreitung die getroffene Regelung zur entschädigungspflichtigen Enteignung werden läßt.

    Nichts anderes meint im Grunde die Entscheidung des V. Zivilsenats (BGHZ 15, 268), wenn sie zwischen örtlicher und überörtlicher Planung unterscheidet.

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Gegen diese Lösung ist aber - von einigen anderen Bedenken (nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft der Aufopferungsanspruch nur noch den Eingriff in nicht Vermögenswerte, immaterielle Rechtsgüter, BGHZ 6, 270; 13, 88; 15, 268; 23, 30; 30, 123) abgesehen - vor allem einzuwenden, daß der Aufopferungsanspruch, übrigens auch der Anspruch aus enteignungsgleichen Eingriffen, wie ihn Rechtsprechung und Lehre entwickelt haben, ein außervertraglicher Anspruch ist.
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, daß die Zivilgerichte im Rechtsstreit über die Höhe der Entschädigung (Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG) grundsätzlich auch die Vorfrage zu prüfen haben, ob ein enteignender Tatbestand (Enteignung, enteignungsgleicher oder enteignender Eingriff) vorliegt und eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach besteht (BGHZ 15, 268, 270 m. w. Nachw.) - sogenannte Vorfragenkompetenz.
  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 79/58

    Rechtsmittel

    Nach den Grundsätzen, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1954 (BGHZ 15, 268) entwickelt worden seien, stehe ihm ein Anspruch auf Entschädigung zu.

    Demgegenüber hat die Beklagte, die um Abweisung der Klage gebeten hat, geltend gemacht: Selbst wenn man von dem in BGHZ 15, 268 veröffentlichten Urteil, das in Rechtsprechung und im Schrifttum Widerspruch gefunden habe, ausgehe, sei der Anspruch des Klägers unbegründet.

    Zum Grund des Anspruchs: Nach den Grundsätzen der in BGHZ 15, 268 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ziehe eine Bausperre eine Entschädigungspflicht nach sich, soweit sie durch Objekte gesamtstädtischer oder überörtlicher Art veranlaßt oder ihre Dauer durch die Einbeziehung solcher Objekte in die Planung gegenüber der Dauer der lokalen Teilplanung verlängert wird.

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55

    Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

    Es ist demnach zu fragen, wie es auch das Berufungsgericht getan hat, ob dieses Bauverbot eine (entschädigungslose) Beschränkung des Eigentums oder eine (entschädigungspflichtige) Enteignung ist, Mit dem Beschluß des Großen Zivilsenats in BGHZ 6, 270 [280] (ebenso BGHZ 15, 268 [271]) ist ein hoheitlicher Eingriff dann als Enteignung zu charakterisieren, wenn in ihm ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt, der dem betroffenen Einzelnen oder einzelnen Gruppen ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer im Interesse der Allgemeinheit auferlegt.

    Dann entfällt aber auch ein Entschädigungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Aufopferung (BGHZ 15, 268 [295/296 mit weiteren Nachweisen]).

  • BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55

    Rheinl.-Pfälz. Aufbaugesetz. Vorteilsausgleichung

    Auf das einzelne Grundstück bezogen führt die Planung zur Erschließung bzw. Wiedererschließung der Bebaubarkeit, wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1954 - V ZR 58/53 - (BGHZ 15, 268 [275/278]) ausgeführt hat.

    Es entspricht dem Wesen eines solchen, daß er auf die Verwertungsmöglichkeit in Ansehung der einzelnen Grundstücke des Planungsgebiets einwirkt (vgl. auch das bereits oben angeführte Urteil des Senats in BGHZ 15, 268).

  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 58/02

    Rechtsweg für Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten

    Im Verfahren über die Höhe der Enteignungsentschädigung hat das Zivilgericht nach ständiger Rechtsprechung zugleich über den Grund des Anspruchs zu entscheiden (BGHZ 4, 266, 272 f.; 15, 268, 270; BVerwGE 39, 169, 171 ff.; ebenso etwa Papier in Maunz/Dürig, GG, Art. 14 Rn. 646 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

    Eine Planung der hier in Betracht kommenden Art, die sich durch den Vorschlag einer Umgehungsstraße seitens der Kläger abzeichnet, kann nur unter Beachtung gesamtstädtischer und überörtlicher Belange durchgeführt werden (vgl. BGHZ 15, 268 [284/5]) und ist nicht allein auf die Interessen einzelner Stadtgebiete oder gar einzelner Grundstücke abzustimmen.

    Der dem Senat zur Prüfung vorliegende Klaganspruch kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Verzugsschadens oder einer Entschädigung wegen einer der Enteignung vorausgegangenen Bausperre im Sinne von BGHZ 15, 268 durchdringen.

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 7/72

    Berücksichtigung von planungsbedingten Wertsteigerungen des Restgrundstücks bei

    sog. Stuttgarter Bausperrenurteil vom 26. November 1954 (BGHZ 15, 268) darauf hingewiesen, daß den Nachteilen einer Bausperre, welche die Bauleitplanung sichere, nach dem Grundsatz der Vorteilsausgleichung ein Planungsvorteil entgegenzustellen sei (a.a.O. S. 291 unter Hinweis auf BGHZ - GrSZ - 6, 270, 295).
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54

    Enteignungsentschädigung. Preisstop

  • BGH, 24.04.1958 - III ZR 222/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73

    Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung

  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 152/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1959 - III ZR 101/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 98/61

    Mietvorauszahlung. Rückzahlungspflicht des Grundstückserwerbers

  • VG Osnabrück, 19.12.2007 - 1 A 202/04
  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 130/68

    Rückerstattung von Mietvorauszahlungen durch den Ersteher

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64

    Recht auf Aufrechterhaltung der Fließgeschwindigkeit im Fischwasser -

  • BGH, 10.12.1957 - III ZR 160/56

    Rechtsmittel

  • OLG Bamberg, 18.04.1969 - 3 U 1/69

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Festsetzung der Entschädigungspflicht ;

  • BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67

    Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die

  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65

    Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb

  • BGH, 28.11.1960 - III ZR 139/59

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung bei Veränderung der Baulandqualität -

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 164/61
  • BGH, 22.11.1962 - III ZR 114/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1962 - III ZR 204/60
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 105/56

    Anspruch auf Beseitigung und Beschaffung einer Abbruchserlaubnis für die nach dem

  • OLG Bamberg, 10.04.1970 - 3 U 129/69

    Entschädigung wegen der Einrichtung des Wasserschutzgebietes Brunn; Zuständigkeit

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 6/77

    Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft zur Geltendmachung von

  • OVG Saarland, 24.10.1969 - II R 32/69

    Nachteilige Wirkung eines Bienenhauses auf die Umgebung ; Verwertung eines

  • StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68

    Landesanwalt

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1970 - VII 221/69
  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63

    Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor

  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 41/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1957 - III ZR 24/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 83/53

    Rechtsmittel

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