Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,462
BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,462)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1956 - III ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,462)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1956 - III ZR 39/55 (https://dejure.org/1956,462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 256
  • NJW 1956, 1400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Der Senat stimmt trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken (Stein/Jonas/Pohle aaO § 2~4 Anm. B IV 1) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu (BGHZ 21, 256, 262; LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    An dieser Rechtsauffassung hat nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesgerichtshof mit Recht festgehalten (vgl. BGHZ 21, 256 [257/258] mit Hinweisen).

    Der Dienstherr ist auch nicht etwa gehalten, die Eignung mehrerer Bewerber für eine Beförderungsstelle untereinander abzuwägen, zumal es allein seinem pflichtmäßigem Ermessen überlassen ist, welchen Umständen er bei der Beförderung das größere Gewicht beimißt (vgl. BGHZ 21, 256 [260]).

    Ferner ist in diesem Zusammenhang an den Fall zu denken, daß der Dienstherr einen Beamten gerade und ausschließlich deshalb bei der Besetzung einer offenen Beförderungsstelle überging, weil dieser einer dem Dienstherrn nicht genehmen Gewerkschaft angehörte (vgl. BGHZ 21, 256 [262]).

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

    Ein aus der Fürsorgepflicht abzuleitender Anspruch auf eine solche Beförderung besteht im Regelfall nicht, mag der Bewerber auch die notwendigen sachlichen Voraussetzungen für das höhere Amt erfüllen (RGZ 159, 247, 250; BGHZ 21, 256, 257; 23, 36, 42 f. [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; BVerwGE 15, 3, 7; ZBR 1965, 48; zu teilw.

    Die Verneinung eines Anspruchs auf Ernennung schließt aber nicht aus, daß im Rahmen der mit einer Beförderung zusammenhängenden Maßnahmen die damit befaßten Beamten Pflichtverletzungen begehen können, die sich als Verletzung auch der einem einzelnen Beamten gegenüber bestehenden Amtspflichten, insbesondere der Fürsorgepflicht, darstellen (BGHZ 21, 256, 259).

    Dem sind der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (vgl. etwa BGH ZBR 1953, 92, 93; BGHZ 15, 185, 189; 21, 256, 260; NJW 1979, 2041, 2042 f.; BVerwGE 15, 3, 7; ZBR 1965, 48).

  • OVG Saarland, 16.06.1965 - III R 25/63

    Vorzeitige Versetzung einer als Lehrerin tätigen Beamtin in den Ruhestand wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 03.10.1957 - III ZR 70/56

    Rechtsmittel

    Die Pflichtverletzung liegt dann nicht in der Nichtbeförderung als solcher und der Schadensersatzanspruch wird nicht aus der Nichtbeförderung hergeleitet, sondern aus den anderen Vorgängen (vgl. BGHZ 21, 256).

    Eine derartige Zusage, die rechtlich möglich ist (BGHZ 21, 256 [261]), liegt jedoch - schon nach dem Vortrag des Klägers - nicht vor.

    Eine Amtspflichtverletzung läge vor, wenn die Personalbearbeiter bei Ausübung ihres Ermessens willkürlich oder so fehlsam vorgegangen wären, daß ihr Verhalten mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar wäre (BGHZ 21, 256/260).

  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    "Die Verneinung eines Anspruchs auf Ernennung schließt aber nicht aus, daß im Rahmen der mit einer Beförderung zusammenhängenden Maßnahmen die damit befaßten Beamten Pflichtverletzungen begehen können, die sich als Verletzung auch der einem einzelnen Beamten gegenüber bestehenden Amtspflichten, insbesondere der Fürsorgepflicht, darstellen (BGHZ 21, 256, 259).

    Dem sind der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (vgl. etwa BGH ZBR 1953, 92, 93; BGHZ 15, 185, 189; 21, 256, 260; NJW 1979, 2041, 2042 f.; BVerwGE 15, 3, 7; ZBR 1965, 48).

  • BGH, 05.12.2002 - III ZR 148/02

    Amtspflichten einer Behörde bei der Festlegung von Mindestwartezeiten für eine

    Das hat das Berufungsgericht unter Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 21, 256 verneint.
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

    Die Entscheidung über die Wiedereinstellung stand zwar im Ermessen des Beklagten, doch können bei Derartigen Entscheidungen ebenso wie bei einer dem Ermessen der Behörde unterliegenden Beförderung Amtspflichtverletzungen mitwirken, die einen zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehörenden Schadenersatzanspruch begründen (vgl. BGHZ 15, 185; 21, 256).

    Eine dem entscheidenden Beamten vorwerfbare Verletzung des Ermessens liegt nach ständiger Rechtsprechung deshalb nur vor, wenn der Beamte willkürlich gehandelt, überhaupt keine sachlichen oder sachfremde Erwägungen angestellt oder die rechtlichen Schranken bewußt überschritten oder in so hohem Maße fehlsam gehandelt hat, daß seine Entscheidung mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings - d.h. jedem sachlich Beurteilenden ohne weiteres voll einleuchtend - unvereinbar ist (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4,302 [311]; 12, 206 [208]; 21, 256 [260]; III ZR 181/51 vom 11. Juni 1952 - LM Nr. 3 zu § 839 (Fg) BGB; III ZR 106/53 vom 7. Oktober 1954 = BGHZ 15, 17, insoweit nicht abgedruckt; III ZR 197/53 vom 7. Oktober 1954 = LM Nr. 5 zu § 14 Preuss PVG; III ZR 65/55 vom 29. Oktober 1956).

  • BGH, 16.10.1961 - III ZR 108/60

    Rechtsmittel

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt steht mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in Übereinstimmung (vgl. BGB-RGRK a.a.O. § 839 Anm. 40 und insbesondere BGHZ 21, 256) und kann nicht beanstandet werden.

    Hierzu geht das Berufungsgericht in Anlehnung an das Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 21, 256, 259 [BGH 12.07.1956 - III ZR 39/55] zutreffend davon aus, daß zwar Amtspflichten des Dienstherrn gegenüber seinem Beamten bestünden, ihn richtig und gerecht zu beurteilen, ihm gegenüber gerecht und wohlwollend zu verfahren, ihn vor Schaden zu bewahren und nicht pflichtwidrig sein Fortkommen zu behindern.

  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 71/58

    Rechtsmittel

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 21, 256; 15, 185).

    Der Beamte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung (BGHZ 15, 185; 21, 256), wenn auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Pflicht umfaßte, dem Beamten gegenüber gerecht und wohlwollend zu verfahren, ihn vor Schaden zu bewahren und nicht pflichtwidrig sein Fortkommen zu hindern.

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten

  • KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21

    Härtefallentschädigung bei Direktvermarktung: Schaffung auszugleichender Härte

  • BAG, 26.07.1979 - 3 AZR 1107/77

    Verschulden - Schadensverschuldung - Beförderung - Aktenvermerk - Beweislast

  • BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61

    Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen

  • LAG Hessen, 05.06.1991 - 9 Sa 644/90
  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 125/66

    Schutzzweck der allgemeinen Hegevorschriften und Abschussvorschriften der

  • BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61

    Fahrradschutzbleche

  • BGH, 19.10.1973 - V ZR 153/71

    Inhalt der Beweislast bezüglich des Erwerbsgrundes einer Grundschuld -

  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 16/71

    Aktivlegitimation bei der Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen - Anforderungen

  • BGH, 11.01.1965 - III ZR 176/64

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts - Regelung der Vertretung verhinderter

  • BGH, 18.09.1961 - III ZR 119/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 84/60

    Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen zur Übernahme von Bürgschaften für

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 172/66

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Ansprüche wegen Pflichtverletzungen

  • BGH, 28.10.1965 - III ZR 16/64

    Mit einer Bundesanstalt geschlossene Mietverträge und Darlehensverträge als

  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 149/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 73/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 209/62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 155.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1956 - III ZR 55/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1964 - III ZR 22/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 103/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1964 - III ZR 211/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht