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   BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58   

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https://dejure.org/1959,423
BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58 (https://dejure.org/1959,423)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1959 - KZR 2/58 (https://dejure.org/1959,423)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1959 - KZR 2/58 (https://dejure.org/1959,423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme als Mitglied eines Wirtschaftsverbandes - Freiwilliger Zusammenschluss von in Bayern ansässigen Großhändlern des sanitären Fachhandels - Anordnung der Kartellbehörde zur Wahrung des öffentlichen Interesses - Diskriminierungsverbot als Schutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 344
  • NJW 1959, 880
  • MDR 1959, 366
  • GRUR 1959, 340
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55

    Aufnahmepflicht bei Wirtschaftsverbänden

    Auszug aus BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58
    Es kann insoweit auf die Ausführungen in BGHZ 21, 1 verwiesen werden.
  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 408/56
    Auszug aus BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58
    Von einer solchen Möglichkeit des Eingriffs hat der Bundesminister für Wirtschaft als oberste Kartellbehörde in der zurückliegenden Zeit Gebrauch gemacht, wobei er die Ansicht vertrat, daß ein derartiger Gesetzesverstoß nur durch Aufnahme des Bewerbers in den betreffenden Wirtschaftsverband zu heilen sei (vgl. die Aufforderung des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Äußerung vom 16. September 1957, I B 5 - L - 92 - 2042/57; z.T. abgedr. in BB 1957, 1195).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Andererseits muß sich das Schutzgesetz auch nicht in der Gewährleistung von Individualschutz erschöpfen; es reicht aus, daß dieser eines der gesetzgeberischen Anliegen der Norm ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52]; 19, 114, 126 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 22, 293, 297; 27, 137; 28, 359; 29, 100; 29, 344, 350 f.; 40, 305 [BGH 25.11.1963 - II ZR 54/61]; 46, 17, 23; 63, 176, 179; 66, 388, 390 [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75]; 69, 1, 16; 84, 312, 314).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Das ist ständige Rechtsprechung der Zivilgerichte (RGZ 122, 266; 151, 229; BGHZ 21, 270 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55]; 29, 352) [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58].
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auf die Frage, ob das Berufungsgericht für das Jahr 1986 zu Recht schuldhaftes Handeln der Beklagten angenommen hat, kommt es - entgegen der Ansicht der Revision - schon deshalb nicht an, weil die Hauptansprüche unter dem Gesichtspunkt des Beseitigungsanspruchs begründet sind (vgl. dazu BGHZ 29, 344, 352 - Sanifa; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 35 Rdn. 13).
  • BGH, 24.05.1962 - KZR 10/61

    Aufnahme in Prüfungsverband

    Es erörtert die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei bedeutsamen Vereinen, insbesondere bei Wirtschafts- und Berufsverbänden grundsätzlich eine mit ihrer Monopolstellung begründete Verpflichtung zur Aufnahme von Personen bestehe, und kommt unter Hinweis auf BGHZ 21, 1, 4 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ; 29, 344, 345 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] zu dem Ergebnis, ein bürgerlichrechtlicher Anspruch, der vor dem Zivilgericht verfolgt werden könne, käme nur gegenüber solchen Personenvereinigungen in Betracht, die sich freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage zur Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen hätten.

    Prüft man den Sachvortrag der Klägerin unter diesem Gesichtspunkt, so ergibt sich, daß sie jedenfalls auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen will, der auf die überkommene Rechtsprechung zur Aufnahme in eine Körperschaft wegen Mißbrauchs einer Monopolstellung (§§ 823 Abs. 2, 826; § 1 UWG, vergl. BGHZ 29, 344, 347 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] ; 21, 1,3 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] und LM BGB § 38 Nr. 3; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil 15. Aufl. § 112 II Anm. 7 S. 672) oder, wie das Bundeskartellamt in seiner Erklärung vom 10. April 1962 im einzelnen dargelegt hat, auf §§ 26, 27 i.V.m. § 35 GWB gestützt werden kann.

  • OLG Koblenz, 02.03.2006 - U 799/05

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Nichtaufnahme eines Flaschengroßhandels in

    Zwar kann dieser als quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch Aufnahme gerichtet sein (BGHZ 29, 344, 352).
  • BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73

    Missbräuchliche Beschränkung des Wettbewerbs auf Grund von Preisabsprachen -

    Wie bei § 823 Abs. 2 BGB genügt auch im Fall der insoweit parallelen Vorschrift des § 35 GWB (vgl. BGHZ 29, 344, 349 - Sanifa), daß die fragliche Norm - trotz der in erster Linie bezweckten Wahrung der Allgemeininteressen - auch bestimmte Individualinteressen schützen soll; wobei allerdings der zivilrechtliche Schutz auf das Rechtsgut beschränkt ist, dessen Sicherung die fragliche Vorschrift dienen soll (vgl. BGHZ 46, 17, 23).

    Umgekehrt kann jedoch allein daraus, daß die im öffentlichen Interesse erlassenen Vorschriften gegen eine mißbräuchliche Beschränkung des Wettbewerbs in der Regel auch dem privatrechtlichen Schutz des Verletzten dienen werden (BGHZ 29, 344, 349 - Sanifa), noch nicht ohne weiteres auf den Schutzgesetzcharakter dieser Vorschriften geschlossen werden.

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die - insoweit in BGHZ 29, 344 nicht abgedruckten - Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 25. Februar 1959 - KZR 2/58 - Sanifa -.
  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

    Deckt sich ein zivilrechtlicher Klaganspruch, der auf die Abwehr rechtswidrigen Verhaltens eines Unternehmens gerichtet ist, nach seinen Voraussetzungen und seinem Inhalt mit den Voraussetzungen und dem Inhalt einer im Verwaltungsverfahren vorgesehenen Maßnahme, so ist in der Regel ein Anspruch auf Durchführung einer solchen Maßnahme ausgeschlossen (vgl. BGHZ 29, 344, 348 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] ; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung OVG Lüneburg, DVBl 1960, 648; OVG Münster, DVBl 1967, 546; Peters, DVBl 1968, 547, 548 f; Bachof, DVBl 1961, 128 ff [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59] ).
  • BGH, 14.11.1968 - KZR 3/67

    Klage eines Amateurvereins auf Erteilung der Mitgliedschaft in einem

    Ein Aufnahmeanspruch kann zwar nach dieser Vorschrift bestehen, wenn der Verein dem Bewerber mit der Ablehnung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt; das kann insbesondere in Betracht kommen, wenn er die Aufnahme verweigert, obwohl er eine Monopolstellung innehat (BGHZ 29, 344, 347 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] ; LM BGB § 38 Nr. 3).
  • BGH, 25.10.1983 - KVR 8/82

    Aussteller - Einschreiten der Landeskartellbehörde - Nichtvermietung eines

    Die Behörden sollen nämlich in der Regel dem öffentlichen Interesse dienen, nicht aber privatrechtliche Ansprüche durchsetzen, die der Geschädigte selbst verfolgen kann (vgl. BGHZ 29, 344, 348 f und 51, 61, 67 f).
  • BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66

    Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von

  • LG Mainz, 12.05.2005 - 12 HKO 25/04

    Kartellrecht: Anspruch auf Aufnahme in ein Flaschenrücknahmesystem

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