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   BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60   

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https://dejure.org/1962,473
BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Vereitelung eines Wiederkaufsrechts aus dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) - Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks - Unterfallen eines Anspruchs der Erlöschensklausel des AKG - Aufrechterhaltung eines Anspruchs nach § 7 AKG - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 369
  • NJW 1963, 709
  • MDR 1963, 293
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 24.01.1910 - V 324/08

    Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 17.10.1908 - V 194/08

    Wiederkauf; Vormerkung

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 12.07.1960 - III ZR 168/58

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Die Revision weist auf das Urteil BGHZ 33, 119 [BGH 12.06.1960 - III ZR 168/58] hin, in dem ausgeführt ist, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz erfasse seinem Zweck nach nur solche Ansprüche, die für den Schuldner eine finanzielle Belastung mit sich brächten, was für den dort vorliegenden Fall der Einräumung bloßer organisatorischer Rechte und der Auskunfterteilung verneint wurde.
  • RG, 30.01.1924 - I 930/23

    Wiederkauf; Beweislast

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 21.09.1923 - III 871/22

    Steht das Wiederkaufsrecht nach § 20 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 21.11.1929 - VI 126/29

    1. Ist die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Wiederkauf davon abhängig, daß

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 01.06.1929 - V 189/28

    1. Zum Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben. 2. Über die

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 02.07.1928 - VI 63/28

    1. Erwächst bei einem Verkauf mit Wiederkaufsrecht dem Verkäufer schon durch

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur (Staudinger/Mader, BGB [1995] Vorbem. zu §§ 497 ff Rdn. 7; Palandt/Putzo, BGB 59. Aufl. § 497 Rdn. 3) - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 110 ff; 38, 369, 371; 58, 78, 80; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 2; Staudinger/Mader aaO; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. vor § 497 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. vor § 497 Rdn. 8, 9; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 497 Rdn. 3; vgl. auch - allerdings ohne ausdrückliche Einordnung der Wiederkaufserklärung als Ausübung eines Gestaltungsrechts - RGZ 69, 281 ff; 121, 367, 369 ff; RGZ 126, 308, 312; Palandt/Putzo, aaO).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09

    Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten

    Denn diese Voraussetzung ist hier schon deshalb gewahrt, weil der zu sichernde bedingte Anspruch bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages entstand (vgl. Senat, BGHZ 38, 369, 371; Beschl. v. 13. Juni 2002, aaO) und der Eintritt der Bedingung vom Willen der Verkäuferin als Schuldnerin des Eigentumsverschaffungsanspruches unabhängig war (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2006, IX ZR 11/05, NJW 2006, 2408, 2409; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 883 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 5 U 108/14

    Kaufvertragsrecht: Ausübung eines vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrecht beim

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGH NJW 2000, 1332; NJW 1963, 709; vgl. MüKoBGB/Westermann, 6. Aufl., § 456 Rz. 3).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 66/89

    Provisionsforderungen des Handelsvertreters im Konkurs des Geschäftsherrn

    Zu den Konkursgläubigern im Sinne von § 3 Abs. 1 KO gehören - wie sich aus §§ 66, 67 KO ergibt - auch die Gläubiger von Forderungen, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung erst bedingt sind (RGZ 152, 321, 322; BGHZ 38, 369, 371 f; BFH BStBl 1976 II S. 77, 79; Kilger KO 15. Aufl. § 3 Anm. 4 a; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 3 Rdn. 12; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 3 Rdn. 37).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

    Zum ändern ergebe sich aus der Rechtsnatur des Wiederkaufsrechts (Hinweis auf RGZ 121, 367; BGHZ 29, 107; 38, 369), [BGH 18.12.1962 - I ZR 54/61]daß der von der Beklagten zum Anlaß für die Ausübung des Vorkaufsrechts genommene Wiederkaufsfall vor dem Zeitpunkt liege, in dem das Vorkaufsrecht entstanden sei (18. August 1964); das Vorkaufsrecht könne aber nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Kaufvertrag nach der Begründung des Vorkaufsrechts abschließe (BGH LM BGB § 1098 Nr. 4; BGHZ 32, 383).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem Streit um die Rechtsnatur des Wiederkaufs sich der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 121, 367, 369) und Enneccerus (zuletzt Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Bearb., § 116, II) angeschlossen, wonach durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufgegenstands entsteht und die Wiederkaufserklärung die Ausübung eines Gestaltungsrechts darstellt, durch die der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag infolge des Eintritts der Bedingung wirksam wird (BGHZ 29, 107, 110 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371 [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60]; 1965, 356, 357; vgl. demgegenüber von Gierke, Deutsches Privatrecht, Schuldrecht, § 195, VI S. 498 ff und zum Stand der Meinungen mit weiteren Nachweisen Soergel/Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., vor § 497 Rdn. 7 und 8; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag (1965) S. 238 Fußn. 21 und 22).

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • BFH, 16.02.1994 - II R 114/90

    Grunderwerbsteuer bei Mietentschädigungszahlungen

    Der durch die Begründung des Wiederkaufsrechts aufschiebend bedingte und deshalb (noch) nicht grunderwerbsteuerpflichtige (vgl. § 14 Nr. 1 GrEStG 1983) Eigentumsverschaffungsanspruch ist durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts zu einem unbedingten Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück geworden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Dezember 1979 II R 15/76, BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162, 163 unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 17. Dezember 1958 V ZR 51/57, BGHZ 29, 107, 110, und vom 19. Dezember 1962 V ZR 190/60, BGHZ 38, 369, 371).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 15/76

    Ausübung eines Wiederkaufsrechtes und Grunderwerbsteuer

    Die Begründung des Wiederkaufsrechtes enthält einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. Dezember 1958 V ZR 51/57, BGHZ 29, 107, 110, und vom 19. Dezember 1962 V ZR 190/60, BGHZ 38, 369, 371).
  • BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92

    Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 114/62

    Begriff des gegenseitigen Vertrages - Begriff des Dauerschuldverhältnisses -

  • BGH, 27.02.1970 - IV ZR 41/69

    Versäumung der Frist für die Anfechtungsklage (§ 664 ZPO)

  • KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01

    Rückzahlung eines Betrages zur Gesamtvollstreckungsmasse; Voraussetzungen eines

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 5/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75

    Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen

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