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   BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51   

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https://dejure.org/1951,90
BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 54
  • NJW 1952, 102
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Prozeßhandlungen, die, wie die Klageerhebung, unmittelbare Rechtswirkungen auslösen, können nicht unter eine Bedingung gestellt werden (BGHZ 4, 54, 55; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1987, aaO S. 2048).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Prozeßhandlungen nicht an eine Bedingung geknüpft werden: Eine Berufung, die für den Fall der Bewilligung des Armenrechts eingelegt wird, ist unzulässig (Beschluß vom 20. November 1951 - BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]; NJW 1952, 102 - und Beschluß vom 2. Februar 1972 - VersR 1972, 490).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.

    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

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