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   BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66   

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https://dejure.org/1967,721
BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66 (https://dejure.org/1967,721)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1967 - NotZ 4/66 (https://dejure.org/1967,721)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 (https://dejure.org/1967,721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notar - Bevorzugung eines Schwerbehinderten (schwerkriegsbeschädigter Bewerber)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 84
  • NJW 1967, 1565
  • MDR 1967, 490
  • DNotZ 1967, 710
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63

    Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66
    Der Antragsgegner hat die Bewerber für die in Ludwigsburg ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle nach demselben Punktsystem eingestuft, welches dem beschließenden Senat bereits im Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 - zur Prüfung vorgelegen hat.

    Insoweit kommt das Oberlandesgericht auf Rechtsüberlegungen zurück, mit denen sich der beschließende Senat bereits in der älteren Sache NotZ 1/63 vom 27. Mai 1963 zu befassen hatte.

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66
    Es liegt also nicht in der Macht der Zulassungsbehörde, den Maßstab hinsichtlich der fachlichen Eignung im Verwaltungswege durch Aufstellung zusätzlicher Erfordernisse zu verschärfen (ebenso BVerwG in NJW 1958, 1887 = DÖV 1958, 665 bei § 9 a Heimkehrergesetz).
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70

    Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach

    Die Bestellung des Rechtsanwalts Sattler zum Anwaltsnotar beruht auf Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden, und mit denen sich der Senat bereits früher auseinandergesetzt hat (Beschlüsse vom 27. Mai 1963, NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967, NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84).

    Der Antragsgegner glaubte, wie seine Ausführungen in dem vorliegenden Verfahren ergeben, bei der Prüfung der Bewerbung des Antragstellers der Beachtung der Grundsätze der Entscheidung des Senats BGHZ 47, 84 enthoben zu sein.

    Die Handhabung der Auswahl aus den Bewerbern um Anwaltsnotarstellen durch den Antragsgegner seit Erlaß des in BGHZ 47, 84 veröffentlichten Beschlusses des Senats gibt Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen.

    Allerdings würde die Bevorzugung eines anderen Bewerbers aus der Spitzengruppe nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe zu rechtfertigen sein (BGHZ 47, 87 [BGH 13.02.1967 - NotZ 4/66]).

  • BGH, 17.02.1986 - NotZ 7/85

    Bevorzugte Berücksichtigung eines Schwerbehinderten für das Amt des Anwaltsnotars

    Erforderlich sei vielmehr die Feststellung, ob und in welcher Weise die Minderung der Erwerbsfähigkeit den Bewerber konkret in seiner beruflichen Tätigkeit behindere (BGHZ 47, 84, 86, 87; vgl. auch Beschluß des Senats vom 2. Juli 1984 - NotZ 20/83).

    Der Antragsgegner hat aber zu Recht darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 47, 84, 87) Gesichtspunkte der Anciennität, also des höheren Berufs- und Lebensalters, sowie der Billigkeitsgrund der "letzten Chance" für sich allein nicht ausreichen, um die Vorrangstellung eines Schwerbehinderten, der nachweislich in der Berufsausübung als Rechtsanwalt ernstlich behindert ist, hinfällig zu machen.

    Gegenüber dem Gesichtspunkt der Anciennität, den der Antragsteller entgegen BGHZ 47, 84 (87) in den Vordergrund rückt und für ausschlaggebend hält, hebt der Antragsgegner zusätzlich zutreffend folgendes hervor: Infolge der hohen Bewerberzahlen und der begrenzten Zahl von Anwaltsnotarstellen in Stuttgart kann nur ein Teil der dort ansässigen Rechtsanwälte mit einer Ernennung zum Anwaltsnotar rechnen, bevor sie das 65. Lebensjahr vollenden.

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 17/83

    Bestellung zum Anwaltsnotar - Berücksichtigung einer Schwerbehinderteneigenschaft

    Dr. P. sei nicht mit dem Anwalt in der Entscheidung des Senats vom 13. Februar 1967 (BGHZ 47, 84) gleichzusetzen.

    Die Anwendung dieser Grundsätze muß allerdings sicherstellen, daß die Art und Weise der Behinderung des Mitbewerbers nicht generell-abstrakt ("formell") umschrieben wird; es bedarf vielmehr der Feststellung, ob und in welcher Weise die Minderung der Erwerbsfähigkeit den Bewerber konkret in seiner beruflichen Tätigkeit behindert (BGHZ 47, 84, 86, 87; vgl. auch Beschluß des Senats vom 2. Juli 1984 - NotZ 20/83 -).

    Unter Umständen bedurfte es - falls der Antragsgegner die Bedeutung und Folgen der zu beschaffenden und zu berücksichtigenden medizinischen Informationen nicht vollständig zu überschauen vermochte - der Begutachtung durch einen Sachverständigen (vgl. auch hierzu bereits BGHZ 47, 84, 86).

  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70

    Auswahlgrundsätze bei der Bestellung zum Anwaltsnotar im Oberlandesgerichtsbezirk

    Die Bestellung des Rechtsanwalts S. zum Anwaltsnotar beruht auf den Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden, und mit denen sich der Senat bereits früher beschäftigt hat (Beschlüsse vom 27. Mai 1963, NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967, NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84).

    Ergänzend ist zu bemerken: Bei der jetzt vorzunehmenden Auswahl der Bewerber könnte der Antragsteller zwar nicht allein mit Rücksicht auf den Gesichtspunkt der letzten Chance den Bewerbern Dr. W. und Dr. J. vorgezogen werden (BGHZ 47, 84, 87) [BGH 13.02.1967 - NotZ 4/66].

    Die Ausführungen des Antragstellers laufen im Ergebnis auch nur darauf hinaus, der Antragsgegner habe angesichts der Bevorzugung der Schwerbeschädigten, wie sie sich aus der Senatsentscheidung BGHZ 47, 84 ergebe und die dazu geführt habe, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seither praktisch nur noch Schwerbeschädigte Anwaltsnotar werden könnten, für eine Vermehrung der Anwaltsnotarstellen sorgen müssen; er handele ermessensfehlerhaft, wenn er ohne eine solche Maßnahme an dem bisherigen Auswahlsystem festhalte, das aus einer Zeit stamme, in der die bevorzugte Berücksichtigung der Schwerbeschädigten vom Gesetzgeber nicht verlangt worden sei oder jedenfalls nicht stattgefunden habe.

  • BGH, 26.09.1983 - NotZ 6/83

    Landesjustizverwaltung - Ermessensfehler - Spätheimkehrer - Bevorzugung -

    Denn seine nachträgliche Bestellung zum Anwaltsnotar im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart wird nicht dadurch unmöglich, daß der Mitbewerber Dr. vom Ha. ernannt worden ist (BGHZ 47, 84, 87 f; vgl.Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1982 - NotZ 13/82).

    Im Einklang damit hat der Antragsgegner früher "vorweg Vorzugsrechte berücksichtigt, die sich etwa aus den Wiedergutmachungsvorschriften, aus dem Heimkehrer- oder Vertriebenenrecht ergeben" (Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 undvom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66, insoweit in BGHZ 47, 84 nicht abgedruckt).

  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Durch die Änderung des Zulassungsrechts für Notare ist die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum alten Recht mögliche zusätzliche Bestellung eines Notarbewerbers, der zu Unrecht abgelehnt worden ist (Senatsbeschluß BGHZ 47, 84, 87 f), nicht mehr möglich.
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 3/81

    Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Deshalb ist auch die Senatsrechtsprechung dazu (BGHZ 47, 84; 55, 324) nicht einschlägig.
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 8/76

    Ermessensausübung für die Bestellung eines schwerbehinderten Notarbewerbers

    Gegen dieses Auswahl verfahren, mit dem sich der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen befaßt hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84 sowie drei Beschlüsse vom 15. Februar 1971, NotZ 3/70 = DNotZ 1971, 548, NotZ 4/70 = BGHZ 55, 324 und NotZ 5/70 = DNotZ 1971, 553), ist vom Grundsätzlichen her nichts einzuwenden.

    § 48 SchwBehG ist indessen, ebenso wie die frühere Bestimmung des § 37 Abs. 1 SBG (vgl. dazu BGHZ 47, 84, 85), nur eine Sollvorschrift; sie begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung, etwa in dem Sinne, daß ein schwerkriegsbeschädigter Notarbewerber, der, wie hier der Antragsteller, die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in jedem Fall vor allen anderen Bewerbern bevorzugt werden müßte.

  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 1/88

    Notar - Antragstellung - Örtliche Wartezeit - Zeitraum - Rechtsbehelfsverfahren

    Diese Vorschrift begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung (vgl. BGHZ 47, 84, 85; Beschl. v. 8. November 1976 - NotZ 8/76, DNotZ 1977, 379, 380).
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 3/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Nach den Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84 = NJW 1967, 1545) vollzieht sich die Auswahl der Notarbewerber in drei Stufen:.

    Sie beruhte, wie in dem Bescheid vom 18. Juli 1968 angegeben ist, auf § 37 Abs. 1 SBG (vgl. BGHZ 47, 84).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungs-Feststellungsantrages im Verfahren der Ernennung

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege -

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92

    Entstehung eines Anspruchs auf Bestellung zum Notar - Ermessensbindung durch

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 5/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Nichtbestellung zum Notar - Bedürfnisermittlung

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 12/86

    Zur Frage der Verkürzung der Wartefristen bei der Bestellung eines

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 13/82

    Bewerbung eines Schwerkriegsgeschädigten um eine Stelle als Anwaltsnotar -

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76

    Bestellung von Notarvertretern

  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 12/75

    Ernennung eines Notars - Antrag auf Verlegung eines Amtssitzes

  • OLG Köln, 10.07.1992 - 2 VA (Not) 11/92

    Anspruch eines Bewerbers auf fehlerfreie Ermessensentscheidung hinsichtlich der

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