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   BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68   

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https://dejure.org/1968,631
BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68 (https://dejure.org/1968,631)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1968 - KZR 1/68 (https://dejure.org/1968,631)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1968 - KZR 1/68 (https://dejure.org/1968,631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Lizenzvertrages nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Herstellung und Vertrieb von Grünfuttersilos in ihrer Gesamtheit als Inhalt eines Lizenzvertrages - Umfang eines rechtmäßigen Inhalts von Lizenzverträgen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 263
  • NJW 1969, 1247
  • MDR 1969, 553
  • GRUR 1969, 493
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68
    Dieser Regelungsweise des Gesetzes entsprechend wollen auch die im Zweiten Abschnitt ("Sonstige Verträge") des Ersten Teils zusammengefaßten §§ 15 bis 21 nicht die dort genannten Verträge schlechthin, sondern nur die im einzelnen bezeichneten, in solchen Verträgen enthaltenen, als wettbewerbsbeschränkend mißbilligten Vertragsklauseln erfassen (BGHZ 46, 365, 376/77 "Schweißbolzen").

    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erkennt durch die Vorschriften des § 20 mittelbar die nach den einschlägigen anderen Gesetzen gewährten Monopolrechte trotz ihrer Kollision mit dem Wettbewerb als Ordnungsprinzip an, will sie allerdings in ihren durch die einschlägigen Gesetze gezogenen Schranken halten und ihre mißbräuchliche Ausnutzung verhindern, indem es über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehende Beschränkungen des Vertragspartners verbietet (Bandasch in "Zehn Jahre Bundeskartellamt" S. 85 ff, 86/87), stellt aber andererseits die auf solche Monopolrechte bezüglichen Verträge von den gegen sonstige Wettbewerbsbeschränkungen gerichteten Vorschriften des Zweiten Abschnitts frei, indem es eben nur die Wettbewerbsbeschränkungen verbietet, die in dem als Sondervorschrift anzusehenden § 20 bezeichnet sind (BGHZ 46, 365, 379).

    Wie der erkennende Senat in BGHZ 46, 365 (373 ff) näher dargelegt hat, rechtfertigen und gebieten es Sinn und Zweck des § 20 GWB, diese Sondervorschrift für den Rechtsverkehr mit den darin genannten gewerblichen Schutzrechten über ihren ersichtlich zu eng gefaßten Wortlaut hinaus auf andere Verträge anzuwenden, bei denen die Vereinbarung von "über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehenden" Beschränkungen des Vertragspartners des Schutzrechtsinhabers im Geschäftsverkehr in Betracht kommen kann.

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68
    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen tastet die bürgerlich-rechtliche Vertragsfreiheit im Grundsatz ebenfalls nicht an; es grenzt aber auch nicht mittels abstrakt gehaltener Generalklauseln die zu verbietenden oder einer Kontrolle zu unterwerfenden Beschränkungen des freien Wettbewerbs allgemein gegen die als wirtschaftlich notwendig anerkannten oder als tragbar hinzunehmenden Wettbewerbsbeschränkungen ab, sondern es erfaßt in einer größeren Anzahl konkret gehaltener Einzelvorschriften nur ganz bestimmte Tatbestandsgruppen rechtsgeschäftlicher und tatsächlicher Verhaltensweisen und Erscheinungen, die eine Beschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken, zur Folge haben oder befürchten lassen und die es aus diesem Grunde teils schlechthin verbietet, teils unter Erlaubnisvorbehalt verbietet, teils einer Mißbrauchsaufsicht unterwirft, teils aber auch ausdrücklich von seinen Verboten ausnimmt (BGHZ 46, 74, 81 "Schallplatten").
  • BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64

    Zweifelhaftigkeit einer Patentlage - Einstweiliger Patentschutz nach

    Auszug aus BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68
    In dem "Abbauhammer"-Urteil vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162) hatte der erkennende Senat den § 20 GWB bereits bei Verträgen über solche Erfindungen für anwendbar erklärt, die Gegenstand einer bekanntgemachten Patentanmeldung sind und daher den einstweiligen Patentschutz nach § 30 Abs. 1 Satz 2 PatG genießen.
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Das GWB hat allerdings gewerbliche Schutzrechte wie das Verbandszeichen als Rechtsinstitut unberührt gelassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381 - WKS-Möbel; Urt. v. 24.9.1973 - KZR 2/73, WuW/E 1293, 1297 - Platzschutz; vgl. auch BGHZ 51, 263, 266 - Silobehälter).
  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
    In der Rechtsprechung ist schließlich auch anerkannt, daß wirksame Vereinbarungen über die Benutzung von Erfindungen geschlossen werden können, die erst zur Erteilung eines Patents angemeldet worden sind oder deren Anmeldung ernstlich angestrebt wird und daß die Verpflichtungen der Vertragsparteien bei einer rechtskräftigen Versagung des Patents nicht schon allein wegen der Versagung auch für die zurückliegende Zeit entfallen (BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf vgl. auch BGHZ 51, 263, 265 ff - Silobehältor -).

    Die in der Verpflichtung zur Lizenzzahlung liegende "Beschränkung im Geschäftsverkehr" kann, solange die durch das bereits entstandene Schutzrecht oder die durch die noch nicht jedermann zugängliche Erfindung begründete Vorzugsstellung besteht, nach der ständigen Rechtsprechung des Kartellsenats dos Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1965, 160, 162 - Abbauhammer BGHZ 46, 365, 371 - Schweißbolzen BGHZ 51, 263, 267 - Silobehälter BGH K2R 11/66 vom 17 Oktober 1968 - Metallrahmen -) auch nicht im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB "über den Inhalt des Schutz rechts hinausgehen"o.

  • BGH, 03.06.2003 - X ZR 215/01

    "Chirurgische Instrumente"; Schriftformerfordernis bei einem entgeltlichen

    Ähnlich heißt es im Urteil vom 14. November 1968 (BGHZ 51, 263, 267 - Silobehälter), daß es nach Sinn und Zweck des § 20 GWB gerechtfertigt sei, "die nicht über den Inhalt des künftigen Schutzrechts hinausgehenden Beschränkungen des Lizenznehmers ..., insbesondere seine Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren, als durch § 20 GWB kartellrechtlich gedeckt zu betrachten".
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 42/96

    "Lizenz- und Beratungsvertrag"; Schriftform eines Lizenz- und Beratungsvertrages;

    § 20 GWB ist dabei auch auf Lizenzverträge über Erfindungen anzuwenden, die - wie im Streitfall - erst zur Erteilung eines Patents angemeldet worden sind (vgl. BGHZ 51, 263, 266 f. - Silobehälter; BGH, Urt. v. 26.6.1969 - X ZR 52/66, WuW/E 1034 f. - Rüben-Verladeeinrichtung).
  • BGH, 17.04.1969 - KZR 15/68

    Beschränkungen im Geschäftsverkehr bei Lizenzveräußerung

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil KZR 1/68 vom 14. November 1968 (BGHZ 51, 263-"Silobehälter") unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen ausgeführt hat, recht fertigt es sich, die Sondervorschrift des § 20 GWB für den Rechtsverkehr mit den darin genannten gewerblichen Schutzrechten über ihren ersichtlich zu eng gefaßten Wortlaut hinaus auf andere Verträge anzuwenden, bei denen die Vereinbarung von "über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehenden" Beschränkungen des Vertragspartners im Geschäftsverkehr in Betracht kommen kann.
  • LG Düsseldorf, 19.08.2010 - 4b O 140/09

    Messergriff

    Denn auch an noch nicht angemeldeten Erfindungen können Lizenzrechte gewährt werden (vgl. etwa BGHZ 51, 263, 265 - Silobehälter; BGH, GRUR 1980, 750, 751 - Pankreaplex II).
  • BGH, 19.04.1983 - KRB 4/82

    Unwirksamkeit von Submissionsabsprachen - Abwesenheit eines Wahlverteidigers -

    Auch soll die bürgerlich-rechtliche Vertragsfreiheit nur insoweit eingeschränkt werden, als dies zur Abwendung der Gefahr einer Beschränkung des freien Wettbewerbs auch erforderlich ist (BGHZ 51, 263).
  • BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81

    Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Lizenzen auch an erst angemeldeten und sogar - unter bestimmten Voraussetzungen - an nicht angemeldeten Erfindungen bestellt werden (vgl. u.a. BGHZ 17, 41, 51 - Kokillenguß; 51, 263, 265 - Silobehälter; BGH GRÜR 1961, 466, 467 - Gewinderollkopf II; 1969, 677, 678 - Rübenverladeeinrichtung; 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; vgl. auch Urt. vom 23. März 1982 - X ZR 76/80 - Hartmetallkopfbohrer - zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung bestimmt).
  • BGH, 30.09.1969 - 1 StR 33/69

    Rechtsbeugung und versuchter Betrug - Täuschung eines Schiedsgerichts über die

    Rechtlich, zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß S. von der Bekanntmachung der Anmeldung an einstweiligen Patentschutz genoß (§ 30 Abs. 1 Satz 2 PatG in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 9. Mai 1961 - BGBl I 550) und daß er über eine Erfindung, deren Anmeldung bekannt gemacht war, ebenso wie über eine noch ungeschützte Erfindung, deren zukünftige Patentierung erst ins Auge gefaßt wurde, einen Lizenzvertrag abschließen konnte (BGH GRUR 1965, 160, 162; BGHZ 51, 263, 265 [BGH 14.11.1968 - KZR 1/68]; Benkard, PatG 5. Aufl., § 9 Rdn. 79).
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