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BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 56, 142
- NJW 1971, 1409
- MDR 1971, 755
- DB 1971, 1663
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 10/69
Zulassung als Rechtsanwalt - Anstellung als Beamter auf Lebenszeit im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 13/68
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65
Rechtsmittel
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- BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung …
Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern -, persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143).Der abstrakte Gefährdungstatbestand, den der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift geschaffen hat (BGHZ 56, 142, 143), ist mit der Regelung der Postulationsfähigkeit im Anwaltsprozeß nach § 78 ZPO a.F. nicht untrennbar verbunden.
- BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/07
Festsetzung der Vergütung des anwaltlichen Vertreters; Anrechnung von Vorschüssen
Der Anwaltsgerichtshof kann einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer nicht ändern, sondern ihr nur die Änderung ihres Bescheids aufgeben (Senat, Beschl. v. 10. Mai 1971, AnwZ (B) 20/70, NJW 1971, 1409, 1411 insoweit in BGHZ 56, 142 nicht abgedruckt; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1982, NotZ 12/82, NJW 1983, 756, 758). - BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 37/91
Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung eines Rechtsanwalts - Widerruf der …
Dabei kommt es darauf an, ob ein verständiger Rechtsuchender vernünftigerweise auf den Gedanken kommen kann, der Rechtsanwalt werde aufgrund seiner besonderen Beziehungen zu Richtern des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, die Möglichkeit nutzen, die Rechtsprechung dieses Gerichts zugunsten seiner Mandanten und zum Nachteil seiner Gegner zu beeinflussen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 20/70, BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70]; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77, LM BRAO § 20 Nr. 4, in EGE XIV 57 und MDR 1978, 574, insoweit nicht mit abgedruckt; vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 7/89; vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 2/90).Besteht wegen besonderer Umstände eine solche (abstrakte) Gefahr nicht, so ist die Versagung der Zulassung von der gesetzlichen Ermächtigung nicht mehr gedeckt und ein Ermessensmißbrauch im Sinne des § 39 Abs. 3 BRAO (Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 20/70, BGHZ 56, 142 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70], und vom 5. Dezember 1983 - AnwZ (B) 25/83).
- BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 6/73
Schutz der Rechtspflege vor Missdeutungen - Zulassung eines Richters als …
Dabei kommt es darauf an, ob ein verständiger Rechtsuchender vernünftigerweise auf den Gedanken kommen kann, der Antragsteller habe aufgrund seiner früheren Tätigkeit Beziehungen zu Richtern oder Beamten des Gerichts, bei dem er zugelassen werden will, und es bestehe die Gefahr, daß er diese Beziehungen in seiner Anwaltspraxis zugunsten seiner Mandanten und zum Schaden ihrer Gegner ausnutzen werde (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19 und vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = AnwBl. 1972, 139 und BGHZ 56, 142 f).Davon, daß - wie in dem der Entscheidung BGHZ 56, 142 zugrunde liegenden Fall - nicht einmal eine abstrakte Gefährdung des Rufes und der Unantastbarkeit der Rechtspflege bestünde, kann hier keine Rede sein.
- BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 16/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Das hat der beschließende Senat wiederholt entschieden (EGE IX 19; BGHZ 56, 142 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70]).Davon, daß wie in der in BGHZ 56, 142 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] (= NJW 1971, 1409) veröffentlichten Entscheidung hier sogar die abstrakte Gefährdung des Ansehens und des Rufes der Unantastbarkeit der Justiz nicht besteht, kann keine Rede sein.
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung
Die Bestimmung soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155 und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).Das ist nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner künftigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5; Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).
- BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15 und vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155).Das ist aber nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner demnächstigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH LM BRAO § 20 Nr. 5; Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 -).
- BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 25/83
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Notwendigkeit zur Versagung einer Zulassung - …
Vielmehr ist die Versagung der Zulassung in der Regel von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, welche die "abstrakte Gefährdung" ausräumen (Senatsbeschlüsse BGHZ 56, 142 f [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] und vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; vom 5. Oktober 1970 - AnwZ (B) 8/70 = EGE XI 23, 26; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, 18; vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3, 4).Solche besonderen Umstände sind gegeben, wenn nach Lage der Dinge kein verständiger Rechtsuchender annehmen könnte, die vorliegenden persönlichen Beziehungen könnten von dem Anwalt zugunsten seiner Mandanten und zum Schaden des Gegners ausgenutzt werden (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70]; BGH EGE XII 15, 18; XIII 3, 4; Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80).
- BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
Zulassung eines ehemaligen Richters des Oberlandesgerichts bei einem …
Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15).Das ist aber nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner demnächstigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 m.w.N.) Davon kann hier keine Rede sein.
- BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem …
Diese Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der (abstrakten) Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern -, persönliche Beziehungen zu Richtern und Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143). - BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72
Sozietät von Nur-Notaren
- BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 11/93
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - …
- BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
Anwendung von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beim Wechsel der …
- BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines …
- BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 37/76
Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Landgericht - Richterliche …
- BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 23/83
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Tätigkeit des Ehegatten am …