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   BGH, 23.06.1978 - I ZR 112/77   

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https://dejure.org/1978,1028
BGH, 23.06.1978 - I ZR 112/77 (https://dejure.org/1978,1028)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1978 - I ZR 112/77 (https://dejure.org/1978,1028)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1978 - I ZR 112/77 (https://dejure.org/1978,1028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Folgerechts - Möglichkeit des Berufens auf den Inländergrundsatz - Bestehen einer materiellen Gegenseitigkeit mit dem Heimatstaat des Angehörigen eines Verbandsstaates - Bedeutung einer Bekanntmachung über das Bestehen von Gegenseitigkeit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Jeannot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 63
  • NJW 1978, 2449
  • MDR 1978, 817
  • GRUR 1978, 639
  • GRUR Int. 1978, 470
  • BB 1978, 1084
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 23.06.1978 - I ZR 112/77
    Die Revidierte Berner Übereinkunft begründet zwar kein übergeordnetes, internationales Gemeinschaftsrecht; der inländische Urheberrechtsschutz wird nur aufgrund dieses Staatsvertrages gewährt (BGH GRUR 1973, 49 - Goldrausch; BGHZ 64, 183, 191 - August Vierzehn); doch gilt für Angehörige eines Verbandslandes der Grundsatz der Inländerbehandlung (Art. 5 RBÜ); der Angehörige eines Verbandslandes erhält aufgrund der Revidierten Berner Übereinkunft dieselbe Rechtsstellung wie ein inländischer Urheber; er genießt denselben Schutz wie dieser.
  • BGH, 19.05.1972 - I ZR 42/71

    Vorführung eines Filmwerks als Werkveröffentlichung - Eingriff in

    Auszug aus BGH, 23.06.1978 - I ZR 112/77
    Maßgebend sind dabei die insoweit übereinstimmenden Fassungen der RBÜ von Brüssel bzw. ab 10. Oktober 1974 von Paris (siehe BlPMZ 1977, 112) als die jeweils für beide Staaten in Kraft getretenen Fassungen (vgl. BGH GRUR Int 1973, 49 - Goldrausch).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Die als völkerrechtlicher Vertrag geschlossene Berner Übereinkunft hat zwar innerstaatlich kein übergeordnetes internationales Gemeinschaftsrecht begründet; dementsprechend hat auch Art. 9 RBÜ aufgrund des Zustimmungsgesetzes zur Pariser Fassung der Berner Übereinkunft innerstaatlich den Rang eines einfachen Gesetzes (vgl. BGHZ 11, 135, 138 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 64, 183, 191 - August Vierzehn; 72, 63, 67 - Jeannot; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 66 f., 93; Nordemann/Vinck/Hertin, International Copyright and Neighboring Rights Law, Einl. Rdn. 15; Schricker/Katzenberger aaO Vor §§ 120 ff. Rdn. 118; Drexl, Entwicklungsmöglichkeiten des Urheberrechts im Rahmen des GATT, 1990, S. 41 f.).
  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Nach der Senatsentscheidung vom 23. Juni 1978 (BGHZ 72, 63 ff - Jeannot) steht das Folgerecht ausländischen Staatsangehörigen nach § 121 Abs. 5 UrhG nur zu, wenn das Bestehen von Gegenseitigkeit bekannt gemacht worden ist.

    Die dazu erforderlichen Feststellungen sind vom Tatrichter zu treffen (BGHZ 72, 63, 70 - Jeannot).

  • KG, 16.02.1979 - 5 U 3016/78

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs einer inländischen

    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens I ZR 112/77 werden der Beklagten auferlegt.
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