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   BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85   

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BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85 (https://dejure.org/1986,988)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1986 - KVR 8/85 (https://dejure.org/1986,988)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1986 - KVR 8/85 (https://dejure.org/1986,988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kartell - Wettbewerbsbeschränkung - Kooperationserleichterung - Rationalisierungskartell - Freistellungsmissbrauch - Paritätische Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mißbrauch der Freistellung eines Rationalisierungskartells vom Kartellverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 1
  • NJW 1987, 1639
  • NJW-RR 1987, 932 (Ls.)
  • ZIP 1987, 399
  • MDR 1987, 382
  • GRUR 1987, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof den Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG ebenfalls allgemein auf die Mehrmütterherrschaft erstreckt (BGHZ 62, 193, 196 f.) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 23 Abs. 1 Satz 2 für die Zusammenschlußkontrolle anerkannt, daß eine Abhängigkeit auch dann anzunehmen ist, wenn mehrere Unternehmen aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise derart zusammenwirken, daß sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluß auf ein beteiligtes Unternehmen ausüben können; in diesem Falle gilt jedes von ihnen als herrschendes Unternehmen.

    Ob sie diese Gelegenheit tatsächlich nutzen, ist unerheblich; denn ein Abhängigkeitsverhältnis setzt im Gegensatz zum Konzernverhältnis nicht die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses voraus, sondern nur dessen Möglichkeit (BGHZ 62, 193, 201).

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79

    Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Bei dem hier in Frage stehenden Rationalisierungskartell nach § 5 b GWB ist davon auszugehen, daß die Freistellung nicht auf einem Verwaltungsakt beruht; sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f. [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - Linoleum; 77, 366, 372 - Kanalguß), wenn auch nicht zu verkennen ist, daß auch hier - ähnlich wie bei Erlaubniskartellen - eine Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen durch die Kartellbehörde vorgenommen wird.

    Dem steht auch entgegen, daß die Erlaubnis befristet ist (§ 11 Abs. 1 GWB), so daß die Kartellbehörde in der Lage ist, nach Ablauf der Frist für die Verlängerung eine auch hinsichtlich der Rechtsanwendung der Freistellungsnorm neue Entscheidung zu treffen (BGHZ 77, 366, 373 f. [BGH 24.06.1980 - KVR 6/79] - Kanalguß).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Das Beschwerdegericht hatte nach eigenem richterlichen Ermessen darüber zu befinden, ob es für die Beurteilung der hier entscheidenden Fragen hinreichend sachkundig war oder ob ein Sachverständiger zugezogen werden mußte (Senatsbeschl. v. 16.12.1976 - KVR 2/76, WuW/E BGH 1445, 1449 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Sie bekämpft nur die Auffassung, die Betroffene zu 1 werde von der Basalt AG mitbeherrscht; das Beschwerdegericht setze sich insoweit in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 74, 359 "WAZ") und berücksichtige nicht, daß die beiden zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch tätigen Geschäftsführer aus dem Hause der Mitgesellschafterin H. & J. stammten.
  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Mißbrauch der Freistellung in diesen Fällen dann anzunehmen, wenn der Kartellvertrag oder seine Durchführung dem Sinn und Zweck der Freistellung widerspricht (vgl. BGHZ 41, 42, 48 - Fensterglas I; BGH, Beschl. v. 5.7.1973 - LM GWB § 99 Nr. 4 Bl. 3 f. m.w.N. - Fernost-Schiffahrtskonferenzen).
  • BGH, 08.04.1965 - KVR 2/64

    Rechtsbehelfe bei Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
    Bei dem hier in Frage stehenden Rationalisierungskartell nach § 5 b GWB ist davon auszugehen, daß die Freistellung nicht auf einem Verwaltungsakt beruht; sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f. [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - Linoleum; 77, 366, 372 - Kanalguß), wenn auch nicht zu verkennen ist, daß auch hier - ähnlich wie bei Erlaubniskartellen - eine Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen durch die Kartellbehörde vorgenommen wird.
  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

    Nicht die Anzahl der Unternehmen sei das entscheidende Merkmal für die Abhängigkeit, sondern der beherrschende Einfluß (BGH-Urteile vom 4. März 1974 II ZR 89/72, BGHZ 62, 193, 196; vom 8. Mai 1979 KVR 1/78, BGHZ 74, 359, 366 f.; vom 16. Februar 1981 II ZR 168/79, BGHZ 80, 69, 73; vom 30. September 1986 KVR 8/85, BGHZ 99, 1, 3; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 1970 1 ABR 3/70, BAGE 22, 390, 394).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986, BAGE 53, 287 = AP Nr. 1 zu § 55 BetrVG 1972; BGH Urteil vom 4. März 1974 - II ZR 89/72 - NJW 1974, 855; BGH Beschluß vom 8. Mai 1979 - KVR 1/78 - NJW 1979, 2401; BGH Beschluß vom 30. September 1986 - KVR 8/85 - NJW 1987, 1639; BGH Beschluß vom 18. November 1986 - KVR 9/85 - NJW 1987, 1700; Richardi, Konzernzugehörigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1977, S. 34 f.; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 4. Aufl., S. 66 f.) kann ein Unternehmen von mehreren anderen Unternehmen, die nur zusammen über die Mehrheit der Anteile des abhängigen Unternehmens verfügen, beherrscht werden (sogenanntes Gemeinschaftsunternehmen).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 43/97

    Gewerbesteuer: Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

    Nicht die Anzahl der Unternehmen sei das entscheidende Merkmal für die Abhängigkeit, sondern der beherrschende Einfluß (BGH-Urteile vom 4. März 1974 II ZR 89/72, BGHZ 62, 193, 196; vom 8. Mai 1979 KVR 1/78, BGHZ 74, 359, 366 f.; vom 16. Februar 1981 II ZR 168/79, BGHZ 80, 69, 73; vom 30. September 1986 KVR 8/85, BGHZ 99, 1, 3; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 1970 1 ABR 3/70, BAGE 22, 390, 394).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 19 U 78/03

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zum Aktienerwerb durch den Arbeitnehmer

    Zwar ist anerkannt, daß sich bei paritätischer Beteilung und Stimmengleichheit eine Abhängigkeit von jeder der beteiligten beiden Muttergesellschaften dann ergeben kann, wenn die Obergesellschaften aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise derart zusammenwirken, daß sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluß ausüben können (BGH NJW 1974, 855ff; BGHZ 99, 1ff).
  • BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85

    Gemeinsame Beherrschung bei paritätischer Beteiligung

    Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles getroffen werden (BGHZ 74, 359, 367 f.; Sen. Beschl, v. 30.9.1986 - KVR 8/85).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 37/98

    "Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft

    Nicht die Anzahl der Unternehmen sei das entscheidende Merkmal für die Abhängigkeit, sondern der beherrschende Einfluß (BGH-Urteile vom 4. März 1974 II ZR 89/72, BGHZ 62, 193, 196; vom 8. Mai 1979 KVR 1/78, BGHZ 74, 359, 366 f.; vom 16. Februar 1981 II ZR 168/79, BGHZ 80, 69, 73; vom 30. September 1986 KVR 8/85, BGHZ 99, 1, 3; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 1970 1 ABR 3/70, BAGE 22, 390, 394).
  • FG Münster, 30.08.1999 - 13 K 623/94
    Er hält es aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsordnung für geboten, die im Gesellschaftsrecht herausgebildete, überzeugende Ansicht zur Eingliederung in mehrere Unternehmen (vgl. nur BGH-Urteil vom 30. September 1986 KVR 8/85, BGHZ 99, 1, 3; Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 17 Rz. 13 ff. m.w.N.) auch auf die (hier: gewerbe-)steuerliche Organschaft zu übertragen.
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