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   BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00   

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https://dejure.org/2000,8375
BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00 (https://dejure.org/2000,8375)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2000 - BLw 12/00 (https://dejure.org/2000,8375)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2000 - BLw 12/00 (https://dejure.org/2000,8375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abfindungsansprüche - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Rechtsbeschwerde - Abfindungsvergleich - Sittenwidrigkeit - Abweichungsfall

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Sie zeigt aber keinen Abweichungsfall im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG auf (dazu näher BGHZ 89, 149 ff).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Nichts anderes gilt für einen möglichen Widerspruch zu der Senatsentscheidung vom 16. Juni 2000, BLw 19/99 (zur Veröffentlichung bestimmt), die das Beschwerdegericht zwar nicht, weil später ergangen, beachten konnte, die aber gleichwohl Grundlage für einen Abweichungsfall hätte sein können (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Februar 1999, BLw 62/98, AgrarR 1999, 282).
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    In solch einem Fall liegt lediglich ein Rechtsfehler vor, der - für sich genommen - keinen zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führenden Abweichungsfall darstellt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. schon Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Soweit sie einen Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 5. März 1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248, geltend macht, verkennt sie, daß das Beschwerdegericht keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von dieser Entscheidung abwiche.
  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Nichts anderes gilt für einen möglichen Widerspruch zu der Senatsentscheidung vom 16. Juni 2000, BLw 19/99 (zur Veröffentlichung bestimmt), die das Beschwerdegericht zwar nicht, weil später ergangen, beachten konnte, die aber gleichwohl Grundlage für einen Abweichungsfall hätte sein können (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Februar 1999, BLw 62/98, AgrarR 1999, 282).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Soweit sie die Auffassung vertritt, die angefochtene Entscheidung stehe im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 22. Februar 1994, BLw 71/93 (von der Rechtsbeschwerde fälschlich als BLw 91/93 bezeichnet), bedenkt sie nicht, daß diese Entscheidung zur Frage der Sittenwidrigkeit von Abfindungsvereinbarungen keine Aussagen enthält.
  • BGH, 21.02.1994 - BLw 91/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00
    Soweit sie die Auffassung vertritt, die angefochtene Entscheidung stehe im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 22. Februar 1994, BLw 71/93 (von der Rechtsbeschwerde fälschlich als BLw 91/93 bezeichnet), bedenkt sie nicht, daß diese Entscheidung zur Frage der Sittenwidrigkeit von Abfindungsvereinbarungen keine Aussagen enthält.
  • BGH, 18.03.2010 - BLw 8/09

    Übertragung der Bewirtschaftung eines Hofes; Darlegung einer Divergenz vor dem

    In solch einem Fall läge - wäre die Auffassung der Rechtsbeschwerde in der Sache richtig - allein ein Rechtsfehler in dem angegriffenen Beschluss vor, der für sich genommen keinen zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führenden Abweichungsfall darstellt (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1977, V BLw 16/76, DNotZ 1978, 303, 304; Beschl. v. 28. September 2000, BLw 12/00, Rz. 5 - juris).
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