Rechtsprechung
BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Funktion der Wahrung der Rechtseinheit - Erfordernis der Abweichung der Rechtsansicht des Beschwerdegerichts von Vergleichsentscheidungen - Bloße Nichtanwendung von Grundsätzen aus der Rechtsprechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
Darlegung eines Abweichungsfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 278
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97
Da sie vom Beschwerdegericht nicht zugelassen worden ist (§ 24 Abs. 1 LwVG) und diese Entscheidung den Senat bindet (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und seither in st. Rspr.), ferner ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149 ff). - BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92
Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs; …
- BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds
- BGH, 24.11.1993 - BLw 32/93
Voraussetzungen und Umfang eines Auskunftsanspruchs
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97
Sie dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist daher auf Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht eine andere Rechtsansicht vertritt als die Vergleichsentscheidungen; die bloße Nichtanwendung von Grundsätzen, die in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind, führt noch nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97
Da sie vom Beschwerdegericht nicht zugelassen worden ist (§ 24 Abs. 1 LwVG) und diese Entscheidung den Senat bindet (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und seither in st. Rspr.), ferner ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149 ff).
- BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde
Die Divergenzbeschwerde dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist deshalb auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht zu einer bestimmten Rechtsfrage eine andere Rechtsansicht vertritt als die Vergleichsentscheidung; allein die Nichtanwendung eines in der Rechtsprechung herausgearbeiteten allgemeinen Grundsatzes führt noch nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (Senat, Beschl. v. 6. November 1997, BLw 20/97, NJW-RR 1998, 278).