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   BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99   

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BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99 (https://dejure.org/1999,1238)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - BLw 20/99 (https://dejure.org/1999,1238)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - BLw 20/99 (https://dejure.org/1999,1238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    LPG - Produktionsgenossenschaft - Teilung - Zusammenschluß - Umwandlung - Vermögensübertragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Umwandlung durch Vermögensübertragung

  • Judicialis

    LwAnpG § 34 Abs. 3; ; LPGG § 16 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPGG § 16a; LwAnpG § 34 Abs. 3
    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 34 Abs. 3, § 16a
    Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 259
  • NZG 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99
    Die Vorschrift des § 34 Abs. 3 LwAnpG (1991) findet auf die Teilung und den Zusammenschluß von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nach §§ 4 ff LwAnpG entsprechende Anwendung (Ergänzung zu BGHZ 137, 134, 140).

    Die Bejahung des Feststellungsinteresses durch das Beschwerdegericht entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 137, 134, 136 ff).

    Eine solche Regelung entspricht nicht dem Konzept des § 4 LwAnpG 1990 und ist daher unwirksam (vgl. Senatsurt., BGHZ 137, 134, 140 f).

    Für den letzteren Fall ordnet zwar § 11 LwAnpG der Re- gistereintragung keine dem § 34 Abs. 3 LwAnpG vergleichbare Wirkung zu, die Norm ist auf diesen Fall jedoch entsprechend anwendbar (vgl. für § 37 Abs. 2 LwAnpG 1990, Senat, BGHZ 137, 134, 140).

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99
    Doch setzt diese Norm voraus, daß die Umwandlung eine Grundlage im Gesetz hat, daß der Beschluß folglich seinem Inhalt nach auf einen identitätswahrenden Formwechsel gerichtet war (vgl. Senatsbeschl., BGHZ 132, 353, 359) oder daß er - was hier in Betracht kam - eine Teilung im Sinne von §§ 4 ff LwAnpG bewirkte.
  • BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94

    Abfindungsanspruch der Mitglieder einer umgewandelten LPG nach Kündigung der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99
    a) Das Beschwerdegericht beurteilt die Frage der Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHZ 129, 276) auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990.
  • OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99

    Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG

    a) Die Wirksamkeit einer Umstrukturierung einer LPG bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechtslage, wenn der Beschluss in den Geltungsbereich des LwAnpG von 1990 und die Eintragung erst zu einem Zeitpunkt geschieht, bei welchem das LwAnpG n.F. in Kraft getreten ist (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Findet indes eine derartige "Teilung" keine Stütze im Gesetz, so hat auch nicht die spätere Eintragung zur Folge, dass eine Rechtsnachfolge begründet wurde (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Mithin liegt ein Verstoß gegen den numerus clausus des LwAnpG vom 29.06.1990 vor, da die gewählte Rechtsform der GmbH & Co. KG das Gesetz nicht zuließ, der weder mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen noch durch die registerrechtliche Eintragung mit der Folge geheilt werden konnte, dass wirksam eine Rechtsnachfolge entstanden ist (BGHZ 137, 139, 140; BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Eine Regelung, bei der wie hier das Vermögen auf eine Kommanditgesellschaft mit einer Komplementärin übertragen wird, der im Wesentlichen Verwaltungsaufgaben zukommen, entspricht nicht dem Konzept des § 4 LwAnpG 1990 und ist daher unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1997 - LwZR 1/97, BGHZ 137, 134, 140 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BLw 20/99, WM 2000, 259, 260).
  • OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99

    Umwandlung durch Spaltung einer DDR-Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Eine solche Rechtsfolge hat der Bundesgerichtshof für die Fälle bejaht, in denen ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in gesetzlich nicht zugelassene Rechtsformen umgewandelt worden waren oder nicht vom LwAnpG vom 29.06.1990 (GBl. I, Seite 642) zugelassene Teilungen oder Zusammenschlüsse im Wege der Umwandlung erfolgen sollten (vgl. BGHZ 137, 134, 138 ff.; 142, 1, 4 ff.; Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 258, 259).
  • BGH, 27.04.2001 - BLw 21/00

    Landwirtschaft - Eintritt der Wirkungen des Formwechsels ?

    Die Bejahung des Feststellungsinteresses durch das Beschwerdegericht entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 137, 134, 136 ff; Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 20/99, WM 2000, 259).

    Ohne diese strukturelle Eigenart läßt aber auch die spätere Registereintragung die Wirkungen der Umwandlung nicht eintreten (vgl. Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 20/99, WM 2000, 259, 260; BGH, Urt. v. 7. Juni 1999, II ZR 285/98, WM 1999, 1510).

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05

    Haftung aus einer Teilung einer LPG hervorgegangener neuer Unternehmen für

    Die beschlossene Teilung entsprach § 4 LwAnpG, deren wesentliches Merkmal die Aufteilung des Vermögens einer LPG und in der Regel auch des Mitgliederbestands auf zwei oder mehrere neu errichtete Unternehmen im Wege partieller Gesamtrechtsnachfolge ist (vgl. Senat, Beschl. v. 26. Okt. 1999, BLw 20/99, WM 2000, 259, 260; K. Schmidt, ZIP 1998, 181, 183).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 32/09

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Auch bei einer derartigen Sachlage kann die nach der Novellierung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vorgenommene Registereintragung nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge der Beklagten führen (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, NZG 2000, 211, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03

    Zur Frage der Zulässigkeit der Teilung einer LPG in zwei LPGen im Verhältnis zu

    Waren diese Voraussetzungen gegeben, sind Zusammenschluss und Teilung mit der Registereintragung unabhängig von Art und Schwere der Mängel der einzelnen Strukturänderungsakte wirksam geworden (BGH, VIZ 1996, 580, 581 BGHZ 137, 134, 140; BGH WM 2000, 259, 260).
  • BGH, 18.03.2004 - BLw 3/04

    Darlegung eines Divergenzfalls

    Soweit der Antragsteller meint, das Beschwerdegericht sei auch von den Senatsentscheidungen vom 7. November 1997 (BLw 26/97, WM 1997, 2403 ff.), 5. März 1999 (BLw 57/98, WM 1999, 912 ff.), 26. Oktober 1999 (BLw 20/99, WM 2000, 259 f.) und 27. April 2001 (BLw 21/00) sowie von den in der Rechtsbeschwerdebegründung näher bezeichneten Beschlüssen des Oberlandesgerichts Dresden und des Landgerichts Dresden abgewichen, führt das schon deshalb nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, weil der Antragsteller keinen abstrakten Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung aufzeigt, der von einem in den Vergleichsentscheidungen enthaltenen Rechtssatz abweicht.
  • OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04

    Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und

    Auch genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, NZG 1998, 644 ff.; BGH, NZG 1999, 1120 ff.; BGH, NZG 2000, 211ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 8/06

    Umwandlung einer LPG Bodenordnungsverfahren

    Ist eine Umwandlung unwirksam, weil der Umwandlungsvorgang keine Grundlage mehr im Landwirtschaftsanpassungsgesetz hatte, genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, B. v. 26.10.1999 - BLw 20/99 - 26.10.1999 - RdL 2000, 47 = AgrarR 2000, 234).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2002 - 1 K 25/99

    Wahlrecht zur Nichtabktivierung selbsterzeugter Vorräte und von Feldinventar

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