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BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verfolgung von abgetretenen, sich aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt für eine größere begrenzte Zahl von Personen ergebenden Forderungen als geschäftsmäßige Rechtsbesorgung ; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Rechtsfehler durch das Beschwerdegericht
- Judicialis
RBerG § 1; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
Darlegung eines Abweichungsfalls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03
Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor (dazu näher BGHZ 89, 149 ff.). - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03
Darauf kann eine Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG jedoch nicht gestützt werden; ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03
Darauf kann eine Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG jedoch nicht gestützt werden; ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93
Begriff der geschäftsmäßige Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03
Der Antragsteller meint, das Beschwerdegericht sei von dem in dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. November 1993 (NJW-RR 1994, 1138) enthaltenen Rechtssatz abgewichen, daß die Verfolgung von abgetretenen, sich aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt für eine größere, aber begrenzte Zahl von Personen ergebenden Forderungen keine geschäftsmäßige Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG darstelle; dem angefochtenen Beschluß liege nämlich der Rechtssatz zugrunde, daß die Verfolgung von abgetretenen, sich aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt für die begrenzte Zahl von vier Personen ergebenden Forderungen schon dann eine geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG darstelle, wenn sich zwar die Absicht nicht erkennen, die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen lasse, daß sich der Zessionar in Zukunft noch weitere Forderungen abtreten lasse.