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   BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06   

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https://dejure.org/2007,9889
BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06 (https://dejure.org/2007,9889)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2007 - BLw 28/06 (https://dejure.org/2007,9889)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2007 - BLw 28/06 (https://dejure.org/2007,9889)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Annahme eines Erblasserwillens auf Aufrechterhaltung des Testaments trotz späterer Geburt pflichtteilsberechtigter Abkömmlinge; Ermittlung der Feststellungslast des durch den Wegfall ...

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; BGB § 2079; ; BGB § 2079 Satz 2; ; HöfeO § 7 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 2079
    Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung der Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Selbst wenn diese Auffassung zuträfe, wäre die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Selbst wenn diese Auffassung zuträfe, wäre die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Der Beteiligte zu 1 meint, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 1995 (NJW-RR 1995, 1350) ab, weil das Beschwerdegericht im Hinblick auf die Anfechtung des Testaments durch den Beteiligten zu 1 nach § 2079 BGB lediglich untersucht habe, ob mehr für oder mehr gegen die Annahme eines Erblasserwillens auf Aufrechterhaltung des Testaments trotz späterer Geburt pflichtteilsberechtigter Abkömmlinge spreche, und weil es nicht alle für den Beweisstoff wesentlichen Umstände berücksichtigt habe.
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss nämlich die von der zum Vergleich herangezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen dieselbe Rechtsfrage verschieden beantworten und dass die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (Senat, BGHZ 89, 149, 151).
  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Weiter meint der Beteiligte zu 1, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts von dem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Mai 1997 (FamRZ 1998, 59) abweiche, weil das Beschwerdegericht ebenfalls im Hinblick auf die Testamentsanfechtung übersehen habe, dass nach der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts für die Feststellung des allein maßgebenden persönlichen Willens des Erblassers alle erheblichen Umstände, seien es begleitende oder nachfolgende, in Betracht kämen.
  • OLG Hamburg, 20.12.1989 - 5 U 164/89

    Ausschluss von der Erbfolge ; Anfechtung eines Testementes durch den Adoptivsohn;

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Schließlich meint der Beteiligte zu 1, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. Dezember 1989 (FamRZ 1990, 910) ab.
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 24/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    Auszug aus BGH, 27.04.2007 - BLw 28/06
    Denn ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung oder der Sachverhaltsdarstellung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (Senat, Beschl. v. 19. Februar 2004, BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193).
  • OLG Oldenburg, 09.07.2009 - 10 W 21/09

    Umfang der Rechtskraft der Feststellung eines Hoferben oder einer

    In einem landwirtschaftlichen Feststellungsverfahren nach § 11 Abs. 1 lit. g) HöfeVfO hatte das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Cloppenburg mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 18.6.2006 festgestellt, dass der Vater der Beteiligten H... G... sen., geboren am ..., Hoferbe hinsichtlich der genannten Besitzung nach dem Tod seiner Ehefrau geworden war (vgl. dazu Beschluss des AG Cloppenburg vom 18.6.2006, 5 Lw 202/05. Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.10.2006, 10 W 18/06. Beschluss des BGH vom 27.4.2007, BLw 28/06).
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