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   BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04   

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https://dejure.org/2005,12646
BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04 (https://dejure.org/2005,12646)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - BLw 34/04 (https://dejure.org/2005,12646)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - BLw 34/04 (https://dejure.org/2005,12646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Verstoß; Eröffnung des Rechtsmittelwegs; Verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; HöfeO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HöfeO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Verwerfung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht und Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
    Soweit die Rechtsbeschwerde einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügt, kann offen bleiben, ob dies überhaupt geeignet ist, einen im übrigen nicht zulässigen Rechtsmittelweg zu eröffnen (bislang nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu verneinen, siehe nur Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569 mit umfangreichen Nachweisen), oder ob das Verfahren fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 107, 359; 108, 341).
  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 81/02

    Kosten der Feststellung vor oder nach Insolvenzeröffnung getilgter,

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
    Soweit die Rechtsbeschwerde einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügt, kann offen bleiben, ob dies überhaupt geeignet ist, einen im übrigen nicht zulässigen Rechtsmittelweg zu eröffnen (bislang nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu verneinen, siehe nur Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569 mit umfangreichen Nachweisen), oder ob das Verfahren fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 107, 359; 108, 341).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
    Sie wird durch §§ 6 Abs. 2, 12 bis 14 HöfeO ausreichend gewährleistet (vgl. BVerfGE 67, 329, 340 ff. [zu § 12 HöfeO a.F.]).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97

    Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin weicht der angefochtene Beschluß nicht von dem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. April 1998 (FamRZ 1999, 334) ab.
  • BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
    Soweit die Rechtsbeschwerde einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügt, kann offen bleiben, ob dies überhaupt geeignet ist, einen im übrigen nicht zulässigen Rechtsmittelweg zu eröffnen (bislang nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu verneinen, siehe nur Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569 mit umfangreichen Nachweisen), oder ob das Verfahren fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 107, 359; 108, 341).
  • BVerfG, 13.03.2006 - 1 BvR 822/05

    Voraussetzung für die Offensichtlichkeit der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels;

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2005 - BLw 34/04 -, in Schleswig vom 20. Juli 2004 - 3 WLw 29/02 -,.
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