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BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkennung der Rechtsnatur einer privatrechtlichen Vereinbarung als Abfindungsverzicht als Gegenstand einer Divergenzbeschwerde
- Judicialis
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwAnpG § 44
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig (dazu näher BGHZ 89, 149 ff.). - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
Selbst wenn das zutreffen sollte, wäre das für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang; denn ein Rechtsfehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
Selbst wenn das zutreffen sollte, wäre das für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang; denn ein Rechtsfehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
Risiko der Richtigkeit einer Bilanz
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
Die Antragsgegnerin meint, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 19/98, AgrarR 1999, 56 f.) und von der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 9. Januar 2002 (LwU 1087/01, AgraR 2002, 260 ff.) abgewichen, indem es eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht als Verzicht des Antragstellers auf Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG ausgelegt hat.