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   BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03   

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https://dejure.org/2004,15887
BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03 (https://dejure.org/2004,15887)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2004 - BLw 39/03 (https://dejure.org/2004,15887)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2004 - BLw 39/03 (https://dejure.org/2004,15887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwAnpG § 44

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig (dazu näher BGHZ 89, 149 ff.).
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
    Selbst wenn das zutreffen sollte, wäre das für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang; denn ein Rechtsfehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
    Selbst wenn das zutreffen sollte, wäre das für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang; denn ein Rechtsfehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98

    Risiko der Richtigkeit einer Bilanz

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03
    Die Antragsgegnerin meint, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 19/98, AgrarR 1999, 56 f.) und von der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 9. Januar 2002 (LwU 1087/01, AgraR 2002, 260 ff.) abgewichen, indem es eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht als Verzicht des Antragstellers auf Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG ausgelegt hat.
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