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   BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95   

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BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95 (https://dejure.org/1996,10739)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95 (https://dejure.org/1996,10739)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 24 W (pat) 64/95 (https://dejure.org/1996,10739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der Nichtbenutzung der prioritätsälteren Widerspruchsmarke; Anwendung des Markengesetzes (MarkenG) in tatbestandlicher Rückanknüpfung; Abweichung als wesentliche Veränderung der Marke nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn nach bisherigem Recht war zwischen einer Abwandlung der Marke selbst und der Verwendung der unveränderten Marke zusammen mit nicht eingetragenen Zusätzen deswegen zu unterscheiden, weil im ersten Fall vorrangig zu prüfen war, ob die Abweichung eine bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Art. der Benutzung war (BGH GRUR 1981, 53, 54 "Arthrexforte"; GRUR 1990, 364, 365 [BGH 14.12.1989 - I ZR 1/88] "Baelz").

    Erfolgt die Benutzung nicht durch den Markeninhaber, sondern durch einen Lizenznehmer, so ist die Ernsthaftigkeit der Benutzung grundsätzlich im Hinblick auf die betrieblichen Verhältnisse des Lizenznehmers zu beurteilen (BPatG, Beschluß vom 24. April 1981, 24 W (pat) 45/80; DPA MA 1978, 199, 201; wohl auch BGH GRUR 1990, 364, 365 [BGH 14.12.1989 - I ZR 1/88] ISp "Baelz"), Denn andernfalls würde einerseits eine Lizenzvergabe durch größere Unternehmen ungebührlich behindert werden.

  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn diese Beurteilung war bereits unter der Geltung des WZG - auch bei ausschließlich nationalen Fallgestaltungen - an Art. 5 Abschnitt C Abs. 2 PVÜ ausgerichtet, wonach es bei abweichenden Benutzungsformen darauf ankommt, ob durch die Abweichung die Unterscheidungskraft der Marke, also ihr kennzeichnender Charakter, beeinflußt wird (BGH BlPMZ 1975, 203 "KIM-Mohr"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., Rdnr 2 zu Art. 5 PVÜ).

    Denn auch wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem Bildnis um einen wirklichen Zusatz zur Wortmarke, bei der benutzten Form also um ein Kombinationszeichen, handelt, wäre eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nur dann zu verneinen, wenn das Gewicht dieses Bildbestandteils über eine markenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat hinausginge, der Verkehr die betriebliche Herkunftskennzeichnung also nicht mehr allein der mitverwendeten Wortmarke entnähme (BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole"; GRUR 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; OLG Frankfurt Mitt 1994, 166, 167 "Fisherman's Friend"; zur maßgeblichen Herkunftsfunktion der Marke im Rahmen des Benutzungszwangs (auch) nach neuem Recht vgl. BGH GRUR 1995, 583, 584 [BGH 18.05.1995 - I ZR 99/93] "MONTANA").

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 99/93

    "Montana"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn auch wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem Bildnis um einen wirklichen Zusatz zur Wortmarke, bei der benutzten Form also um ein Kombinationszeichen, handelt, wäre eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nur dann zu verneinen, wenn das Gewicht dieses Bildbestandteils über eine markenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat hinausginge, der Verkehr die betriebliche Herkunftskennzeichnung also nicht mehr allein der mitverwendeten Wortmarke entnähme (BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole"; GRUR 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; OLG Frankfurt Mitt 1994, 166, 167 "Fisherman's Friend"; zur maßgeblichen Herkunftsfunktion der Marke im Rahmen des Benutzungszwangs (auch) nach neuem Recht vgl. BGH GRUR 1995, 583, 584 [BGH 18.05.1995 - I ZR 99/93] "MONTANA").
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Die unter der Geltung des WZG insoweit erforderliche Differenzierung (BGH GRUR 1984, 872 "Wurstmühle") erübrigt sich.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82

    Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn auch wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem Bildnis um einen wirklichen Zusatz zur Wortmarke, bei der benutzten Form also um ein Kombinationszeichen, handelt, wäre eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nur dann zu verneinen, wenn das Gewicht dieses Bildbestandteils über eine markenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat hinausginge, der Verkehr die betriebliche Herkunftskennzeichnung also nicht mehr allein der mitverwendeten Wortmarke entnähme (BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole"; GRUR 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; OLG Frankfurt Mitt 1994, 166, 167 "Fisherman's Friend"; zur maßgeblichen Herkunftsfunktion der Marke im Rahmen des Benutzungszwangs (auch) nach neuem Recht vgl. BGH GRUR 1995, 583, 584 [BGH 18.05.1995 - I ZR 99/93] "MONTANA").
  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78

    Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn nach bisherigem Recht war zwischen einer Abwandlung der Marke selbst und der Verwendung der unveränderten Marke zusammen mit nicht eingetragenen Zusätzen deswegen zu unterscheiden, weil im ersten Fall vorrangig zu prüfen war, ob die Abweichung eine bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Art. der Benutzung war (BGH GRUR 1981, 53, 54 "Arthrexforte"; GRUR 1990, 364, 365 [BGH 14.12.1989 - I ZR 1/88] "Baelz").
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Denn auch wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem Bildnis um einen wirklichen Zusatz zur Wortmarke, bei der benutzten Form also um ein Kombinationszeichen, handelt, wäre eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nur dann zu verneinen, wenn das Gewicht dieses Bildbestandteils über eine markenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat hinausginge, der Verkehr die betriebliche Herkunftskennzeichnung also nicht mehr allein der mitverwendeten Wortmarke entnähme (BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole"; GRUR 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; OLG Frankfurt Mitt 1994, 166, 167 "Fisherman's Friend"; zur maßgeblichen Herkunftsfunktion der Marke im Rahmen des Benutzungszwangs (auch) nach neuem Recht vgl. BGH GRUR 1995, 583, 584 [BGH 18.05.1995 - I ZR 99/93] "MONTANA").
  • BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93

    Widerspruch gegen Eintragung einer Wortmarke wegen Verwechslungsgefahr; Einwand

    Auszug aus BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95
    Dies ergibt sich aus der Übergangsvorschrift des § 158 Abs. 3 Satz 1 und 2 MarkenG , wo insoweit eine echte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) des neuen Rechts vorgesehen ist (vgl. hierzu BPatGE 35, 40, 42 = GRUR 1995, 588 [BPatG 14.02.1995 - 24 W 5/93] "Jeanette/Annete"; BPatG GRUR 1996, 356, 359 [BPatG 27.01.1996 - 27 W pat 124/92] "JOHN LORD/JOHN LOBB").
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Bezüglich des von ihm hergestellten Zusammenhangs zwischen dem Schutzumfang einer Marke und der Frage einer Änderung des kennzeichnenden Charakters hat es sich auf andere Entscheidungen des Bundespatentgerichts bezogen (BPatGE 35, 40, 43 = BPatG GRUR 1995, 588, 589 - Jeannette/Annete; BPatGE 37, 53, 56 f. = BPatG GRUR 1997, 301, 302 - LORDS/LORD).
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    Die Anfügung von Bildbestandteilen verändert nämlich den kennzeichnenden Charakter nicht, wenn der eigenständige Aussagehalt der Wortmarke durch sie nicht beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 200, 1038 (1040) - Kornkammer; BGH GRUR 2002, 167 (168) - Bit/Bud; BPatG GRUR 1997, 301 (302) - LORDS/LORD; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 103; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 26 Rd. 187).
  • BPatG, 24.06.2003 - 33 W (pat) 205/01
    Denn ungeachtet der Zurechnung nach § 26 Abs. 2 MarkenG ist bei der Beurteilung des erforderlichen Benutzungsumfangs auf die Verhältnisse des tatsächlich Benutzenden, also hier der Konzernmutter der Widersprechenden, abzustellen (vgl. BGH GRUR 1997, 301 - LORDS/LORD, Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., Rdn. 36).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke

    Auf diese Grundsätze stellt in etwa auch die neuere Rechtsprechung ab, wobei sie aber zusätzlich berücksichtigt, dass sich der Gesetzgeber mit der grundsätzlichen Anerkennung abgewandelter Benutzungsformen von der als zu streng empfundenen Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz lösen wollte (BGH, WRP 2000, 1164, 1166 -FRENORM / FRENON; BPatG, GRUR 1997, 301, 302 -LORDS /LORD).
  • BPatG, 19.12.1997 - 25 W (pat) 69/95

    Veränderung des kennzeichnenden Charakters einer mehrgliedrigen Marke

    Denn der durch § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG umgesetzte Art. 10 Abs. 2 Buchstabe a der Markenrechts-Richtlinie soll inhaltlich dem Art. 5 Abschnitt C Abs. 2 PVÜ entsprechen, an dem sich bereits die Rechtsprechung zum WZG orientierte (vgl. BPatG GRUR 1997, 301 "LORDS / LORD").
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