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   OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87   

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OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87 (https://dejure.org/1990,3506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.06.1990 - 2 R 369/87 (https://dejure.org/1990,3506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 2 R 369/87 (https://dejure.org/1990,3506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBOLBO (Saarland 1974) § 104 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandschutz; Bauerlaubnis; Gewerbliche Nutzung; Nutzungsminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 197
  • BRS 50 Nr. 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Ist die geschützte Nutzung im Laufe der Zeit zurückgegangen, so genießt sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.2.1977 - IV C 8.75 -, NJW 1977 1932) bloß in dem reduzierten Umfang den durch Artikel 14 GG vermittelten Schutz, wenn nur jener noch die bebauungsrechtliche Situation prägt, weil die Umgebung sich auf die Änderung hat einstellen können.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.2.1977, a.a.O.) ist nämlich davon auszugehen, daß gerade bei gewerblichen Nutzungen gewisse Schwankungen im Betriebsumfang und im Betriebsablauf für den Bestandsschutz unschädlich sind, so daß sich erst bei nachhaltiger Minderung der Nutzung der Umfang des Bestandsschutzes nach dem bestimmt, was von ihr noch verblieben ist.

    Der volle Bestandsschutz der nicht nachhaltig gemindert gewesenen Nutzung kommt schließlich dem Kläger auch als Nichtinhaber der Baugenehmigung und lediglich obligatorisch Nutzungsberechtigtem zugute, denn der Bestandsschutz einer Nutzung ist von der Person dessen, der sie ausübt, unabhängig (BVerwG, Urteil vom 11.2.1977, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Gerade das aber entspricht der wahren Rechtsnatur der Umdeutung als einem bloßen Erkenntnisakt (so etwa BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983 - 2 B 176, 84 -, DÖV 1985, 152 = DVBl. 1984, 431 = BayVBl. 1984, 217; weitere Nachweise bei Kopp, VwVFG, a.a.O.).

    Da das Gebot, den Getränkehandel auf den vor dem 1.4.1982 bestehenden Umgang zurückzuführen und den Einsatz von Lastkraftwagen und schweren Personenkraftwagen zum Getränkevertrieb zu unterlassen, demnach in $ 104 Abs. 1 Satz 2 LBO 1974 keine Grundlage findend, hat der Senat noch erwogen, es in eine Anordnung gemäß § 96 Abs. 5 Satz 2 LBO 1974 umzudeuten (zur Umdeutungsbefugnis von Gerichten vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983, a.a.O., und BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 68.02944 - BayBl. 1990, 405; ablehnenden Kopp, VwVFG, § 47 Rdnr. 4).

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 176.81

    Umdeutung eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsverfahrensgesetz - Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Gerade das aber entspricht der wahren Rechtsnatur der Umdeutung als einem bloßen Erkenntnisakt (so etwa BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983 - 2 B 176, 84 -, DÖV 1985, 152 = DVBl. 1984, 431 = BayVBl. 1984, 217; weitere Nachweise bei Kopp, VwVFG, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Die in einer bestimmten Grundstücksnutzung liegende Eigentumsausübung bleibt nämlich auch dann schützenswert, wenn sich später die Rechtslage gegen sie wendet und infolge dessen zu dieser Zeit eine solche Nutzung rechtmäßig nicht mehr aufgenommen werden könnte (so BVerwG, Urteil vom 23.2.1979 - 4 C 86.76 - VerwRspr 30, 799).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Vielmehr greift der Grundsatz durch, daß Substanz und Funktion eines Gebäudes im Genehmigungsverfahren eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1974 - IV C 32.71 -, DVBl. 1975, 498 = BRS 28 Nr. 34; aus der Rechtsprechung des Senats Urteil vom 7.1.1983 - 2 R 214/81 -, BRS 40 Nr. 230, und Beschluß vom 27.3.1985 - 2 W 1252/85 -).
  • OVG Saarland, 07.01.1983 - 2 R 214/81

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87
    Vielmehr greift der Grundsatz durch, daß Substanz und Funktion eines Gebäudes im Genehmigungsverfahren eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1974 - IV C 32.71 -, DVBl. 1975, 498 = BRS 28 Nr. 34; aus der Rechtsprechung des Senats Urteil vom 7.1.1983 - 2 R 214/81 -, BRS 40 Nr. 230, und Beschluß vom 27.3.1985 - 2 W 1252/85 -).
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Während der Landesgesetzgeber das Erlöschen der Baugenehmigung angeordnet hat, wenn das genehmigte Vorhaben nicht errichtet wird (Art. 77 Abs. 1 BayBO), hat er auf eine entsprechende Regelung für den Fall, dass die Nutzung nicht aufgenommen oder eingestellt wird, wie dargelegt (3. a)), verzichtet (vgl. hierzu ThürOVG vom 29.11.1999 DVBl 2000, 826; OVG Saarl vom 29.6.1990 BRS 50 Nr. 165; VGH BW vom 19.7.1989, NVwZ-RR 1990, 171).
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