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   OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92   

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https://dejure.org/1994,1652
OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92 (https://dejure.org/1994,1652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1994 - 1 L 5631/92 (https://dejure.org/1994,1652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 (https://dejure.org/1994,1652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NDchG §§ 6, 25
    Denkmalschutzrecht, Erneuerung denkmalwidriger Teile eines Baudenkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 2 DSchG ND; § 25 DSchG ND
    Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen sind an die Renovierung eines Denkmals zu stellen? (IBR 1995, 260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 316
  • BauR 1995, 85
  • BRS 56 Nr. 221
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1987 - 6 A 71/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92
    Da das Institut für Denkmalpflege das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt, wäre eine weitere Beweiserhebung durch einen Sachverständigen nur veranlaßt, wenn nachvollziehbare Zweifel an der Objektivität und der Sachkunde der Vertreter des Instituts detailliert vorgetragen wären (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 - 6 OVG A 71/86 -, NVwZ 1988, 1143, 1144).
  • OLG Hamm, 12.06.1987 - 15 W 48/87

    Abberufung eines Schuldnerverwalters; Ablehnung einer Bestellung zum Verwalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92
    Erst wenn die Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, daß der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 9.4.1987 - 6 OVG A 184/85 -, Nds.Rpfl. 1988, 36).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1987 - 6 A 184/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92
    Erst wenn die Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, daß der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 9.4.1987 - 6 OVG A 184/85 -, Nds.Rpfl. 1988, 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, NVwZ-RR 1995, 316, 317; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 - zitiert nach Juris).

    Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119; vom 14. September 1994, a.a.O., und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Denkmalschutzgesetz Berlin keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit" kennt, auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte (so für das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden Fassung bereits OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474; a.A. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, a.a.O., wonach die Regelungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auch ein Hinwirken auf die Beseitigung früherer "Bausünden" erlauben sollen).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn Eingriffe in die Substanz bereits so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, OVGE 45, 358 = NVwZ-RR 1995, 316).
  • VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

    Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen

    Es folgt die Neorenaissance der 1880er Jahre und schließlich als letzte Steigerung die üppigst dekorierten Mietshäuser der wilhelminischen 90er Jahre zwischen Wörthstraße und Kaiser-Friedrich-Ring." Das historische Erscheinungsbild wird - wie dieser Begründung zu entnehmen ist - maßgeblich auch durch die Fassadengestaltung geprägt, zu deren Gliederungselementen neben anderem die Fenster in ihrer besonderen Ausgestaltung durch Form, Material und Farbigkeit zählen (zur prägenden Wirkung von Fenstern für das "Gesicht" eines Hauses vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. September 1994, BRS 56 Nr. 221).
  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Da dem "Zentrum am Zoo" durch die Umbauten und die dadurch genommene Ablesbarkeit der baukünstlerischen Besonderheiten nur noch ein reduzierter Kunstwert zukommt, weil die denkmalrelevante Substanz zwar nicht beseitigt (vgl. hierzu OVG NI NVwZ-RR 1995, 316, 317 = BauR 1995, 85; OVG NW, NVwZ-RR 1996, 634, 635 = GewArch. 1996, 350), aber umbaut und dadurch weder sichtbar noch erlebbar ist, kommt es im Rahmen des öffentlichen Erhaltungsinteresses neben den technischen Rückbaumöglichkeiten auch auf die Aussichten an, diese gravierenden Beeinträchtigungen rückgängig machen zu können.

    Hier spielen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten des Bekl. eine Rolle, im Zuge weiterer genehmigungsbedürftiger Umbauarbeiten der Kl. zumindest auf eine Minimierung früherer Bausünden hinwirken und somit schrittweise wieder einen Zustand erreichen zu können, der der ursprünglichen künstlerischen Bedeutung des "Zentrums am Zoo" eher gerecht wird (vgl. hierzu OVG NI, NVwZ-RR 1995, 316, 317 = BauR 1995, 85), sondern auch die Bereitschaft der Kl. zu einem eventuellen Rückbau sowie die weiteren planerischen Vorstellungen des Landes Berlin in bezug auf das "Zentrum am Zoo" und den es umgebenden innerstädtischen Bereich.

    Bei den baulichen Veränderungen im Bereich der bisher offen gestalteten, aufgestelzten Bauteile über den beiden Hochhäusern und im zweiten Obergeschoss, dem früheren Luftgeschoss, des Bikini-Hauses handelt es sich nicht um regelmäßig dem Verschleiß unterliegende Bauteile mit begrenzter Lebensdauer, auf deren denkmalgerechte Ausführung der Bekl. im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei der Durchführung von Ersatzmaßnahmen Einfluss nehmen könnte (so der Fall: OVG NI, NVwZ-RR 1995, 316, 317 = BauR 1995, 85).

  • VG Oldenburg, 07.07.2016 - 4 A 1760/14
    Insofern bietet gerade die Notwendigkeit, bestimmte Teile eines Baudenkmals in zeitlichen Abständen zu erneuern, der Denkmalschutzbehörde die Gelegenheit, solche vorübergehenden Störungen zu beseitigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. September 2015 - 1 LA 54/15 -, juris; Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, juris).

    Fenstern kommt allgemein eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zu, denn sie können das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (Nds. OVG, Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, juris).

    Einen Bestandsschutz dergestalt, dass an die ohnehin vorgesehene Erneuerung von Bauteilen eines Denkmals, die in Abständen erneuerungsbedürftig sind, immer dann keine denkmalschutzrechtlichen Anforderungen gestellt werden dürfen, wenn die zu ersetzenden Teile einmal denkmalwidrig waren, kennt das niedersächsische Denkmalschutzrecht nicht (Nds. OVG, Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 8 A 5546/00

    Einbau von Kunststofffenstern in ein Baudenkmal

    ebenso Nds, OVG, Urteil vom 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.1996 - 2 B 94.3022 -, a.a.O. (S. 593 zum Erlöschen des Bestandsschutzes).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19

    Abwägung; Abwägung (Eigentum); Baudenkmal; Bauernhof; Beeinträchtigung;

    Erst wenn Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse und damit seine Denkmalwürdigkeit (vgl. Senatsurt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221 = juris Rn. 25; v. 3.5.2006 - 1 LB 16/05 -, BRS 70 Nr. 201 = juris Rn. 32).

    Dabei stellt sich die Frage des vollkommenen Verlustes der Schutzwürdigkeit eines Denkmals erst dann, wenn keine Aussicht mehr besteht, dass gravierende Beeinträchtigungen eines Baudenkmals wieder rückgängig gemacht werden können (vgl. Senatsurt. v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56 Nr. 221 = juris Rn. 25).

  • VG Stade, 19.02.2004 - 2 A 591/01

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Umbau eines Fachwerkbaus; Verletzung des

    Aus der von der Beklagten eingeholten denkmalschutzrechtlichen Beurteilung des Beigeladenen, der das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.09.1994 - 1 L 5631/92 - BRS 56, Nr. 221) ergibt sich, dass das Fachwerk am Obergeschoss des Hauses M. in seiner Ausbildung dem 19. und frühen 20. Jahrhundert entspricht.

    (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.09.1994 - 1 L 5631/92 - BRS 56, Nr. 221).

  • OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99

    Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen

    Die Auffassung des Beklagten, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 BbgDSchG den Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit einräume, durch Verweigerung einer denkmalschutzrechlichen Erlaubnis auf "Rückführung in historisch getreue Zustände" hinzuwirken, knüpft an die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56, Nr. 221) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58, Nr. 230) zu den dort jeweils geltenden Denkmalschutzgesetzen getroffenen Entscheidungen an, nach denen die Denkmalschutzbehörden beim Austausch vorhandener denkmalwidriger Bauteile auf der "Denkmalgerechtigkeit" der neu einzubauenden Teile bestehen können.
  • OVG Hamburg, 12.09.2019 - 3 Bf 177/16

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für den

    Sie erfasst danach nicht nur die Reparatur beschädigter Teile, sondern ausdrücklich auch den Austausch nicht reparabler Teile (so zum Austausch zahlreicher Teile des Fachwerkgefüges oder der Ausfachungen OVG Münster, Urt. v. 2.3.2018, 10 A 1404/16, NVwZ-RR 2018, 678, juris Rn. 46; zu der Erneuerung von Dach- und Fensterflächen bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 6.12.2012, 2 Bf 133/11.Z, NordÖR 2013, 369, juris Rn. 22; zu dem Austausch von Fenstern OVG Lüneburg, Urt. v. 14.9.1994, 1 L 5631/92, NVwZ-RR 1995, 316, juris Rn. 25 ff.; im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 4 C 3.08, BVerwGE 133, 347, juris Rn. 11; OVG Koblenz, Urt. v. 19.5.2010, 8 A 11378/09, NVwZ-RR 2010, 752, juris Rn. 35; Martin, Bay. DSchG, 2019, Art. 4 Rn. 90; Viebrock in: Viebrock u.a., Hess. Denkmalschutzrecht, 4. Aufl. 2018, § 13 Rn. 6; Spennemann in: Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Abschn. D Rn. 104; Davydov in: Davydov u.a., DSchG NW, 6. Aufl. 2018, § 7 Rn. 7; Davydov in: Denkmalrecht BW, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 7 A 3387/98

    Denkmalschutz für Rekonstruktion eines Baudenkmals)

  • VG Oldenburg, 21.04.2005 - 4 A 59/03

    Errichtung eines Stellplatzes als genehmigungsfreie Baumaßnahme;

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2015 - 1 LA 54/15

    Denkmalschutz; Kunststofffenster

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94

    Kulturdenkmal; Beeinträchtigung; Maßgebliche Umstände

  • VG Berlin, 06.09.2007 - 16 A 15.06

    Denkmalschutz steht Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in der

  • VG Oldenburg, 17.09.2002 - 4 B 3353/02

    Abbrucharbeiten; Angemessenheit; aufschiebende Wirkung; Bausubstanz;

  • VG Köln, 04.05.2017 - 4 K 4855/16
  • VG Berlin, 20.01.2021 - 13 K 120.19

    Beseitigungsanordnung im Denkmalschutzrecht

  • OVG Niedersachsen, 21.08.1998 - 1 L 5891/96

    Kunststofffenster in altem Fachwerkhaus

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