Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.10.1995 - 2 S 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7486
OVG Berlin, 10.10.1995 - 2 S 7.95 (https://dejure.org/1995,7486)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.10.1995 - 2 S 7.95 (https://dejure.org/1995,7486)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 2 S 7.95 (https://dejure.org/1995,7486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet; Substanzerneuerungsfunktion; Sozialstruktur; Sanierungskonzept; Milieuschutzsatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Sanierungssatzung mit sozialgestaltender Schutzfunktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sanierungssatzung; Schutzfunktion; Substanzerneuerungsfunktion; Sanierungskonzept; Milieuschutzsatzung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 920
  • NVwZ 1997, 139
  • ZMR 1996, 51
  • BRS 57 Nr. 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 23.12.1994 - 2 S 29.94

    Bauordnungsrecht: Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsanordnung im förmlich

    Auszug aus OVG Berlin, 10.10.1995 - 2 S 7.95
    Dies ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht anhand eines Vergleichs der Umbaukosten mit dem Gesamtwert des Grundstücks zu beurteilen, sondern richtet sich danach, ob die geplanten Maßnahmen nur der Erhaltung des baulichen Zustandes und des Ausstattungsstandards des Hauses zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung dienen sollen oder vielmehr der Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse mit dem Ziel einer gleichzeitigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Hauses (OVG Berlin, Beschluß des Senats vom 13. November 1987 -- OVG 2 S 48.87 --, m. w. N.; Beschluß vom 23. Dezember 1994 -- OVG 2 S 29.94 --).
  • OVG Berlin, 30.01.2004 - 2 B 18.02

    Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet

    Dies folgt aus der Funktion der satzungsmäßig durchgeführten Sanierung als Instrument des städtebaulichen Planungsrechts, das in einer Gemengelage sozialer, wohnwirtschaftlicher und städtebaulicher Probleme zur Anwendung kommen kann (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 10. Oktober 1995 - OVG 2 S 7.95 - BRS 57 Nr. 284 = NVwZ 1996, S. 920).
  • VG Berlin, 18.07.2002 - 13 A 424.01

    Sanierungsrechtliche Genehmigung und Mietobergrenzen

    Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Mietobergrenzenauflagen zur Oberwindung des Versagungsgrundes "Schutz der angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung" findet sich in Berlin lediglich in Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. einerseits OVG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - OVG 2 S 7.95 -, NVwZ 1996, 920, andererseits VG Berlin, Beschluss v. 24. Januar 2002 - VG 19 A 444.01 GE 2002, 407; OVG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2002 OVG 2 S 8.02 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin, 12.06.2002 - 2 S 8.02

    Isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung durch eine Anfechtung; Schutz der

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist es nicht erforderlich, aus Anlass des vorliegenden Falles grundsätzlich zu klären, ob mit Hilfe von Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen die der Sanierungsgenehmigung nach § 145 Abs. 4 BauGB beigefügt sind, Mietobergrenzen festgelegt und vor allem durchgesetzt werden können, um über die Instandsetzung und Modernisierung der baulichen Substanz hinaus nach Maßgabe des gemeindlichen Sanierungskonzepts auch den Schutz der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung vor Verdrängung als soziales Ziel von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässigerweise (herrschende Meinung, vgl. Schmidt-Eichstaedt, ZfBR 2002, S. 212, 213 und die Nachweise in Fußnote 6 sowie den Beschluss des Senats vom 10. Oktober 1995, NVwZ 1996, S. 920) zu verfolgen.
  • VG Berlin, 24.01.2002 - 19 A 444.01

    Nebenbestimmung zu einer sanierungsrechtlichen Nebenbestimmung; Auflage zu

    Soweit sich der Antragsgegner zur Rechtfertigung seiner Praxis auf den Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Oktober 1995 - OVG 2 S 7.95 - stützt, übersieht er, dass nach diesem Beschluss die Frage im Mittelpunkt steht, wie im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten der Umfang der Baumaßnahmen so gesteuert werden kann, dass sie keine Mietsteigerungen über dem gebietsspezifischen Niveau zur Folge haben, die tendenziell zu einem Auswechseln der Bevölkerung und damit der Sozialstruktur führen (Beschlussabdruck Seite 3 unten).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht