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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95 (https://dejure.org/1996,2558)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.1996 - 1 L 262/95 (https://dejure.org/1996,2558)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 1 L 262/95 (https://dejure.org/1996,2558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Baulast; Sicherungsinteresse; Einfügen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 58 Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Der Bebauungsplan ist somit nicht in Kraft getreten (siehe Urt. d. Senats v. 21.11.1995 - 1 L 197/95 - und dazu die Beschwerdeentscheidung BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996 - 4 B 60.96 -).

    Ob und mit welchen Verfahrensschritten der Bebauungsplan noch in Kraft gesetzt werden könnte, bedarf keiner weiteren Erörterung, da derartige Schritte bisher von der Beigeladenen nicht durchgeführt worden sind (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995 - 4 NB 16.95 -, Die Gemeinde 1996, 70; BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995 - 4 NB 11.95 -, ZfBR 1995, 319; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, BauR 1996, 351; BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Ob und mit welchen Verfahrensschritten der Bebauungsplan noch in Kraft gesetzt werden könnte, bedarf keiner weiteren Erörterung, da derartige Schritte bisher von der Beigeladenen nicht durchgeführt worden sind (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995 - 4 NB 16.95 -, Die Gemeinde 1996, 70; BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995 - 4 NB 11.95 -, ZfBR 1995, 319; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, BauR 1996, 351; BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Städtebaulich vertretbar ist das Vorhaben des Klägers in Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zum Begriff der städtebaulichen Vertretbarkeit aufgestellt hat (Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 f.), deshalb nicht, weil mit der Erweiterung der Wohnnutzung in dem Gebäude die schon vorhandene Abweichung des Gebäudes von der umgebenden Bebauung weiter verstärkt werden würde.
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Dieses Erfordernis der Ausfertigung ergibt sich aus dem (bundesrechtlichen) Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    In diesem Fall "erfordert" das allgemeine Wohl die angestrebte Baumaßnahme nicht (siehe dazu BVerwG, Beschl. v. 16.03.1993 - 4 B 253/92 -, NVwZ 1994, 266, 267).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Ob und mit welchen Verfahrensschritten der Bebauungsplan noch in Kraft gesetzt werden könnte, bedarf keiner weiteren Erörterung, da derartige Schritte bisher von der Beigeladenen nicht durchgeführt worden sind (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995 - 4 NB 16.95 -, Die Gemeinde 1996, 70; BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995 - 4 NB 11.95 -, ZfBR 1995, 319; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, BauR 1996, 351; BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; Urt. v. 28.11.1995 - 1 K 8/95 - siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; Urt. v. 28.11.1995 - 1 K 8/95 - siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86

    Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Die Ausfertigung hat die Aufgabe, mit öffentlich-rechtlicher Wirkung zu bezeugen, daß die zeichnerische und textliche Fassung der Rechtsvorschrift mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten übereinstimmt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 650/86 -, BRS 46 Nr. 210).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95
    Der Senat sieht auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, daß das Vorhaben des Klägers ausnahmsweise als rahmenüberschreitendes Vorhaben zulässig sein kann (zum Regelfall der Unzulässigkeit eines Vorhabens, das sich nicht in die Umgebung einfügt, siehe BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • BVerwG, 19.07.1993 - 8 B 107.93

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Berlin, 28.07.1994 - 2 S 20.94

    Zehn Wohnungen in drei Mehrfamilienhäusern im unbeplanten Kleinvillengebiet?

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Ortsübliche Bekanntmachung; Verletzung

    Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber eine der Bestimmung des § 215 Abs. 1 BauGB erkennbar nachgebildete (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 19. Juni 1996 -1 L 262/95 -, juris [Rn. 31]) bedingte Beachtlichkeit der Verletzung bestimmter Verfahrens- und Formvorschriften geschaffen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber eine der Bestimmung des § 215 Abs. 1 BauGB erkennbar nachgebildete (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 L 262/95 -, Rn. 31, juris) bedingte Beachtlichkeit der Verletzung bestimmter Verfahrens- und Formvorschriften geschaffen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 139/96
    Der Bebauungsplan ist somit nicht in Kraft getreten (std. Rspr. d. Senates; siehe Urt. v. 21.11.1995 - 1 L 197/95 - und dazu die Beschwerdeentscheidung BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996 - 4 B 60.96 -, BauR 1996, 670; siehe auch Urt. d. Senates v. 19.06.1996 - 1 L 262/95 -, SchlHA 1997, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 1 LB 7/13

    Erschließung eines Grundstücks; Bestimmung der Umgebung für das Maß der baulichen

    Für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht auf die Zahl der Wohnungen oder Wohneinheiten an, sondern auf die nach außen wahrnehmbaren Eigenschaften des Bauwerks, insbesondere auf dessen Größe - nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe - sowie bei offener Bebauung zusätzlich auf das Verhältnis zur umgebenden Freifläche (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994, 4 C 18.92, BVerwGE 95, 277, bei juris Rn. 7 sowie Beschl. v. 21.06.2007, 4 B 8.07, BauR 2007, 1611; vgl. auch Urt. des Senats v. 19.06.1996, 1 L 262/95, BRS 58 Nr. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02

    Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung

    Solange aber die Änderung der Satzung nicht ausgefertigt war, konnte keine ordnungsgemäße Bekanntmachung erfolgen (OVG SH, Urt. v. 19.06.1996 - 1 L 262/95 -, BRS 58 Nr. 42; VGH BW, Beschl. v. 25.01.1995 - 3 S 3125/94 -, BRS 57 Nr. 86, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Solange aber die Änderung der Satzung nicht ausgefertigt war, konnte keine ordnungsgemäße Bekanntmachung erfolgen (OVG SH, Urt. v. 19.06.1996 - 1 L 262/95 -, BRS 58 Nr. 42; VGH BW, Beschl. v. 25.01.1995 - 3 S 3125/94 -, BRS 57 Nr. 86, m. w. Nachw.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97

    Bürgermeister; Gemeindliche Satzung; Veränderungssperre; Fremdenverkehrssatzung;

    Das Verfahren 1 L 262/95 betraf einen Fall, wo die Ausfertigung zwar erfolgt war, aber erst nach der Ersatzverkündung, so daß der Plan nicht an einem Ausfertigungsmangel litt, sondern mangels Verkündung (des ausgefertigten Planes) unwirksam war.
  • VGH Hessen, 18.03.2021 - 4 C 2335/17

    Bebauungsplan - Verkündungsmangel

    Da der Bebauungsplan im Zeitpunkt seiner Bekanntmachung noch nicht ausgefertigt war, ist er nicht in Kraft getreten (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 L 262/95 -, juris Rdnr. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.1996 - 1 L 232/95

    Lärmbeeinträchtigung; Gebietsüberschreitender Nachbarschutz; Nachbarschutz;

    Jedenfalls die Durchführung einer wirksamen Bekanntmachung nach § 12 BauGB ist jedoch ein bundesrechtliches Wirksamkeitserfordernis für die Gültigkeit von Bebauungsplänen (vgl. Urt. d. Senats v. 19.06.1996 - 1 L 262/95 -).
  • VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 2933/19

    Zum Rechtsschutzbedürfnis in baurechtlichen Normenkontrollverfahren und zu den

    Da der streitgegenständliche Bebauungsplan im Zeitpunkt seiner Bekanntmachung noch nicht ausgefertigt war, ist er nicht in Kraft getreten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 L 262/95 -, juris Rdnr. 30).
  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3089/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3820/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.1997 - 1 L 117/97

    Verbote durch eine Baumschutzsatzung als rechtswidrige Inhaltsbestimmung des

  • VG Weimar, 05.11.2002 - 3 K 1667/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

  • VG Gera, 21.01.2004 - 4 K 163/03

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baulast; Auslegung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1996 - 1 M 36/96

    Nachbarrechtsschutz; Befreiungen

  • VG Weimar, 28.01.2003 - 3 K 103/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge

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