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   BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1340/60   

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https://dejure.org/1961,2346
BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1340/60 (https://dejure.org/1961,2346)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1961 - 11 RV 1340/60 (https://dejure.org/1961,2346)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1961 - 11 RV 1340/60 (https://dejure.org/1961,2346)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bindende Feststellung des besonderen beruflichen Betroffenseins - Änderung der Verhältnisse

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 172
  • BSGE 14, 176
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Ein Gesundheitsschaden ist nach der sozialrechtlichen Theorie der wesentlichen Bedingung nicht anders zu beurteilen, wenn sich nachträglich feststellen lässt, dass der unfallbedingte Erfolg zu einem späteren Zeitpunkt auch durch eine andere Bedingung und einen anderen Kausalablauf ausgelöst worden wäre (BSG Urteile vom 28.6.1988 - 2/9b RU 28/87 - BSGE 63, 277 = SozR 2200 § 548 Nr. 91, juris RdNr 19; vom 25.4.1961 - 11 RV 1340/60 - BSGE 14, 172 = SozR Nr. 11 zu § 62 BVG = SozR Nr. 10 zu § 30 BVG und vom 19.6.1962 - 11 RV 1188/60 - BSGE 17, 114 = SozR Nr. 15 zu § 30 BVG) .
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die in der gesetzlichen Unfallversicherung herrschende Theorie der wesentlichen Bedingung nicht anders zu beurteilen, wenn sich nachträglich feststellen läßt, daß der unfallbedingte Erfolg zu einem späteren Zeitpunkt auch durch eine andere Bedingung und einen anderen Kausalablauf ausgelöst worden wäre (BSGE 14, 172, 176 = SozR Nr. 11 zu § 62 BVG; BSGE 17, 114, 116 f = SozR Nr. 15 zu § 30 BVG).
  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 788/67

    Zur Feststellung der mit dem besonderen beruflichen Betroffensein verbundenen

    Diese Auffassung stehe auch nicht, wie der Beklagte angenommen habe, im Gegensatz zu der in der Entscheidung des BSG vom 25. April 1961 - 11 RV 1340/60 - (BSG 14, 172) vertretenen Meinung, daß eine wesentliche wirtschaftliche Einbuße auch in einer schädigungsbedingten Schlechterstellung in der Altersversorgung liegen könne.

    Die im Berufungsverfahren von dem Beklagter angeführte Entscheidung des BSG vom 25. April 1961 - 11 RV 1340/60 - (BSG 14, 172) berührt nicht die im vorliegenden Fall zu entscheidende Rechtsfrage; denn sie behandelt nicht wirtschaftliche Vorteile, die der Beschädigte infolge der Schädigung gegebenenfalls gehabt hat, sondern die durch Schlechterstellung in der Altersversorgung erlittenen wirtschaftlichen Einbußen (a.a.O. S. 175), die dem besonderen beruflichen Betroffensein zuzurechnen sind.

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R

    Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE -

    Hierfür sind Gesichtspunkte des Besitzstandsschutzes maßgeblich (vgl BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 15; BSGE 14, 172 = SozR Nr. 11 zu § 62 BVG; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).

    Auch bei Beschädigten, die die Gewährung von Versorgung erstmals nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben beantragen, kommt - wie das BSG zwar nicht ausdrücklich entschieden, jedoch mehrfach näher ausgeführt hat (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 22 unter Hinweis auf BSGE 14, 172, 175 = SozR Nr. 11 zu § 62 BVG; siehe ferner BSG, Urteil vom 25. Juni 1959 - 10 RV 107/58 in VersB 1959, 114 Nr. 37) -, eine Erhöhung der MdE nach § 30 Abs. 2 BVG in Betracht, wenn die Schädigungsfolgen zu einer wirtschaftlichen Einbuße bei der Altersversorgung geführt haben.

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95

    Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 10; BSGE 36, 21 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 7/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit Rollstuhlladeboy - Erlöschen

    Ein nachfolgender unfallunabhängiger weiterer Schaden kann den Unfallschaden nicht verschlimmern (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 25.04.1961 - 11 RV 1340/60 = BSGE 14, 176; BSG, Urt. v. 19.06.1962 - 11 RV 1188/60 = BSGE 17, 114, 116 f.; BSG, Urt. v. 01.04.1981 - 9 RV 33/80, zitiert nach juris sowie Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2009, S. 301 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 8/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR Nr. 11 zu & 62 BVG; BSGE 36, 21 '5'.
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95

    Anspruch auf Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit -

    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 = SozR § 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 05.10.1971 - 9 RV 796/70

    Kein besonderes berufliches Betroffensein nach BVG § 30 Abs. 2 S. 2 Buchst b,

    Die Klägerin kann auch nicht nach dem Tod ihres Ehemannes im Hinblick auf die frühere Arbeit im Familienhaushalt wie ein aus dem Erwerbsleben ausgeschiedener Arbeitnehmer oder Selbständiger besonders beruflich betroffen sein° Ein gegenwärtiger 8chaden" der für die Höherbewertung der MdB nach 5 50 Abs° 2 BVG erforderlich ist, muß aus einer früheren! Tätigkeit noch fortwirken" z"Bo als schädigungsbedingte Minderung der Versorgung aus dem früher ausgeübten Beruf (BSG 14, 172, 175)° Diese Voraussetzung ist bei der Klägerin? die bei den für sich allein zu verrichtenden Hausarbeiten besonders körperlich behindert ist" nicht gegeben° Die Klägerin kann wegen der verschlimmerten Kriegsbeschädigungsfolgen zahlreiche Tätigkeiten im Haushalt nur unter größten Anstrengungen, unter erheblichem Energieaufwand' und unter Schmerzen leisten" wie das LSG für das Revisionsgericht bindend festgestellt hat (@ 165 SGG)° Bei einer solchen Sachlage kann allgemein ein Beschädigter in seinem Beruf i"S° des 5 50 Abs° 2 Satz 2 Buchst° b BVG besonders betroffen sein (BSG 15" 20, 25)" Dies gilt aber aus den folgenden Erwägungen nicht für die Klägerin beim Besorgen der für sich allein betriebenen Hauswirtschaft° Nr; 36 Juni.
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 5/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt lvgl BSGE 14, 172 = SozR & 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 : SozR @ 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 5 48 Nr. 6).
  • BSG, 24.03.1977 - 10 RV 41/76

    Besonderes berufliches Betroffensein - Antragstellung nach Ausscheiden aus dem

  • BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63

    Zur Frage der beruflichen besonderen Betroffenheit eines Angestellten im

  • BSG, 25.04.1978 - 9 RV 62/77

    Besonderes berufliches Betroffensein Zugunstenbescheid nach dem Ausscheiden aus

  • BSG, 26.11.1963 - 10 RV 567/61

    Kein besonderes berufliches Betroffensein bei sozial gleichwertigem Beruf mit

  • SG Osnabrück, 29.11.2006 - S 2 V 13/03
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