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   BSG, 25.06.1963 - 11 RV 1248/60   

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https://dejure.org/1963,2381
BSG, 25.06.1963 - 11 RV 1248/60 (https://dejure.org/1963,2381)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1963 - 11 RV 1248/60 (https://dejure.org/1963,2381)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1963 - 11 RV 1248/60 (https://dejure.org/1963,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsleistungen an einen ungarischen Wehrdienstleistenden mit Wohnsitz in Bayern nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 197
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    (3) Neben den eingegliederten Gebieten (ua Österreich, Memelland, Sudetenland, Danzig-Westpreußen, Wartheland, Ostoberschlesien, Zichenau) und den für besetzt erklärten Gebieten (ua Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouvernement, Bialystok, Reichskommissariat Ostland, Reichskommissariat Ukraine) gehörten zu den vom Deutschen Reich beherrschten Gebieten (zeitweise) auch weitere besetzte Gebiete, die sich tatsächlich in der Gewalt (dh effektiven Herrschaft) des NS-Staates befunden haben, die also gemäß Art. 42 Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 (RGBl 1910, 107) als besetzt galten (zur Besetzung Ungarns schon BSGE 19, 197, 198; vgl auch BSGE 45, 166 = SozR 3100 § 7 Nr. 5; BSG SozR 3100 § 8 Nr. 5; BSG SozR 3-3100 § 5 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Auch wenn der Beklagten insofern, wie es das Sozialgericht im angefochtenen Urteil bereits dargelegt hat, (allenfalls) vorzuhalten sein könnte, dass sie bis 2009 in beschiedenen (Parallel-)Fällen das ZRBG restriktiv ausgelegt und in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor allem ein die Versicherungspflicht dem Grunde nach auslösendes Entgelt und eine Beschäftigungsaufnahme aus eigenem Willensentschluss - auch für die im besetzten Ungarn (dazu bereits BSG, Urteil vom 25.06.1963, 11 RV 1248/60, BSGE 19, 197) gelegenen Ghettos - gefordert hat, ist dies wegen der Beschränkung auf die beschiedenen Fälle und deren bloße Wirkung inter partes keine Allgemeininformation im Sinne von § 13 SGB I. Auch dass die nur inter partes wirkenden und bis 2009 erfolgten negativen Bescheidungen in größerer Zahl aus Sicht der seit 2009 bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung seitdem nicht mehr haltbar erscheinen, ändert nichts daran, dass sie bei ihrem Erlass in Einklang mit der bis 2009 geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung standen und keine Allgemeininformation darstellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04

    Rentenversicherung

    Die Herrschaft muss effektiv sein (BSG, Urteil vom 25.06.1965, - 11 RV 1248/60 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Die Herrschaft muss effektiv sein (BSG, Urteil vom 25.06.1965, - 11 RV 1248/60 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
    Auch wenn der Beklagten insofern, wie es das Sozialgericht im angefochtenen Urteil bereits dargelegt hat, (allenfalls) vorzuhalten sein könnte, dass sie in beschiedenen (Parallel-)Fällen das ZRBG restriktiv ausgelegt und in damaliger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor allem ein die Versicherungspflicht dem Grunde nach auslösendes Entgelt und eine Beschäftigungsaufnahme aus eigenem Willensentschluss - auch für die im besetzten Ungarn (dazu bereits BSG, Urteil vom 25.06.1963, 11 RV 1248/60, BSGE 19, 197) gelegenen Ghettos - gefordert hat, kann dies wegen der Beschränkung auf die beschiedenen Fälle und deren inter partes Wirkung nicht als Allgemeininformation im Sinne von § 13 SGB I aufgefasst werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Die Herrschaft muss effektiv sein (BSG, Urteil vom 25.06.1965, - 11 RV 1248/60 - ).
  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 98/76

    Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Königlich ungarische Armee -

    Soweit man mit dem LSG (unter Bezugnahme auf BSGE 19, 197) für die Zeit seit März 1944 Ungarn als besetzes Gebiet betrachtet, wäre zu berücksichtigen, daß hierzu dann auch Nordsiebenbürgen gehörte, welches nach dem zweiten Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940 von Rumänien an Ungarn abgetreten werden war (vgl Dahms aaO S 180).

    Wegen der Abweichung von den beiden angeführten Urteilen braucht die Sache nicht dem Großen Senat nach 5 42 SGG vorqelegt zu werden; denn der 11. Senat (BSGE 19, 197 ff) ist nicht mehr mit KOV-Anqeleqenheiten befaßt, und das Urteil vom 28. Auqust 1964 (BSGE 21, 266 ff.) stammt vom erkennenden8enät.

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 2/01 R

    Kriegsopferversorgung - Ordnungspolizei - Schutzmannschaftsbataillone -

    Die Entscheidung vom 25. Juni 1963 (BSGE 19, 197) betrifft einen Angehörigen der im März 1944 nur mehr oder weniger widerwillig auf deutscher Seite verbliebenen ungarischen Armee, der im Oktober 1943 bei einem Bombenangriff verletzt worden war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Auch wenn der Beklagten insofern, wie es das Sozialgericht im angefochtenen Urteil bereits dargelegt hat, (allenfalls) vorzuhalten sein könnte, dass sie bis 2009 in beschiedenen (Parallel-)Fällen das ZRBG restriktiv ausgelegt und in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor allem ein die Versicherungspflicht dem Grunde nach auslösendes Entgelt und eine Beschäftigungsaufnahme aus eigenem Willensentschluss - auch für die im besetzten Ungarn (dazu bereits BSG, Urteil vom 25.06.1963, 11 RV 1248/60, BSGE 19, 197) gelegenen Ghettos - gefordert hat, ist dies wegen der Beschränkung auf die beschiedenen Fälle und deren bloße Wirkung inter partes keine Allgemeininformation im Sinne von § 13 SGB I. Auch dass die nur inter partes wirkenden und bis 2009 erfolgten negativen Bescheidungen in größerer Zahl aus Sicht der seit 2009 bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung seitdem nicht mehr haltbar erscheinen, ändert nichts daran, dass sie bei ihrem Erlass in Einklang mit der bis 2009 geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung standen und keine Allgemeininformation darstellen.
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R

    Kriegsopferversorgung - militärischer Dienst - militärähnlicher Dienst -

    Geschah die Dienstleistung hingegen nicht im Rahmen der deutschen Wehrmacht bzw für das Deutsche Reich, sondern für die Kriegsziele eines anderen Staates, so entfällt bezüglich aller Schädigungstatbestände die Anwendung des BVG (vgl BSGE 45, 166, 169, 170 = SozR 3100 § 7 Nr. 5, unter Aufgabe der Auffassung in BSGE 19, 197, 200 = SozR Nr. 4 zu § 7 BVG und BSGE 21, 266 = SozR Nr. 5 zu § 7 BVG).
  • LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12

    Ein EU Angehöriger, der eine Schädigung nach Ende der Besetzung seines

  • BSG, 16.04.1985 - 9a RH (V) 1/85

    Besonders begründeter Fall - Beziehung zum Personenkreis - Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 20/81

    Soldat der ungarischen Armee; Wehrmacht; Militärähnlicher Dienst; Ersatzzeit;

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