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   BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54   

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BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 99
  • NJW 1956, 1175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Es habe sich in Gegensatz zu dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. Dezember 1955 (BSG 2, 99) gesetzt, wonach es sich um eine besondere Gefahr i. S. des § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG auch dann handelt, wenn innerhalb eines bestimmten Gebietes nicht nur einzelne Personen, sondern die gesamte Bevölkerung von einer Gefahr bedroht sind.

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des 9. Senats (BSG 2, 99) könne durch die Zerstörung von Lebensmittelvorräten eine Hungergefahr für die Bevölkerung als kriegseigentümlicher Gefahrenbereich entstehen.

    Wie die Klägerin zutreffend unter Hinweis auf BSG 2, 99 hervorhebt, können auch Mangelzustände, von denen die gesamte Bevölkerung einer Stadt betroffen ist, eine besondere Gefahr i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. d BVG darstellen, vorausgesetzt, daß diese Zustände durch die militärische Besetzung herbeigeführt und nicht die Folge einer allgemeinen kriegsbedingten Mangellage sind.

    Die Klägerin beruft sich auch in dieser Beziehung auf das Urteil in BSG 2, 99, in welchem ausgeführt ist, daß Kampf Handlungen, durch die Lebensmittel vernichtet oder verknappt worden sind, für die Bewohner eines "Sperrgebietes" - die Entscheidung behandelt den Fall der belagerten Festung Königsberg - einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen können.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - L 20 SO 254/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Anrechnung von Leistungen des russischen

    Diesen Tatbestand sah das Bundessozialgericht etwa dann als erfüllt an, wenn kriegerische Vorgänge, insbesondere allgemeine Maßnahmen von Besatzungsmächten, eine Mangelversorgung der Bevölkerung verursacht haben und damit eine über die allgemeine Verknappung von Lebensmitteln während des Krieges weit hinausgehende Gefahr der Erkrankung durch Unterernährung oder des Hungertodes geschaffen haben (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1955 - 9 RV 142/54 Rn. 25).
  • BSG, 12.08.1966 - 10 RV 543/64
    Das unterscheidende Merkmal für die Abgrenzung der allgemein mit der Besetzung zusammenhängenden Gefahren von den "besonderen" Gefahren ist entgegen der von der klägerin in der Revisionsbegründung vertretenen Auffassung nicht in der Person der Gefährdeten oder ihrer Zahl, sondern in der Gefahrenquelle zu suchen (vgl. hierzu BSG 2, 99, 102 bis 105; 4, 65, 70; 4, 234, 236; 6, 288, 292; 6, 294, 296; 7, 183; 8, 203, 204; 12, 13, 15; 16, 195, 196; 20, 114, 117).

    Daß die notwendigen Vorräte an 19 - Nahrungs- und Arzneimitteln in Wien durch Maßnahmen der Besatzungsmäohtc vernichtet werden sind (vgl. BSG 2, 99 zu einer in Königsberg eingetretenen Mangellage), hat die Klägerin selbst nicht behauptet und würde auch den vom LSG getroffenen feststellungen nicht entsprechen.

    "nachträgliche Auswirkung kriegerischer Vorgänge anzusehen (BSG 2, 99).

  • BSG, 10.12.1963 - 9 RV 908/60

    Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) - Erkrankung an der Zuckerharnruhr -

    § 5 Abs. 1 Buchst. e BVG habe das LSG nicht geprüft, obwohl ein Vergleich der Lage in den Festungsstädten Königsberg und Breslau sich hätte aufdrängen müssen und aus BSG 2, 99, 105 ( "Königsberg-Urteil" ) ersichtlich war, daß in derartigen Fällen Mangelzustände an Lebensmitteln und Medikamenten auch unter § 5 Abs. 1 Buchst. e BVG fallen können.

    Entscheidend ist, wie der erkennende Senat in BSG 2, 99, 103 ausgeführt hat, ob die mit der Besetzung deutschen Gebiets in ihrem konkreten geschichtlichen Verlauf zusammenhängende Gefahr der Besetzung "eigentümlich" ist.

    Zur Prüfung der von den Klägerinnen geltend gemachten Ansprüche unter diesem Gesichtspunkt bestand für das LSG nach Sachlage besonderer Anlaß, zumal es sich in den Entscheidungsgründen auf das sogenannte "Königsberg-Urteil" des erkennenden Senats (BSG 2, 99) bezogen hat.

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94

    Entschädigung der durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht verursachten

    Das LSG habe im übrigen verkannt, daß nach der Rechtsprechung (BSGE 2, 99, 101, 102) nicht jede mit der Besatzung ursächlich zusammenhängende Gefahr unter § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG falle.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 9/08 B
    Sie trägt ua vor: Das LSG sei mit seiner Auffassung, da die Anordnung der russischen Verwaltung nur an den Waldbesitzer selbst und nicht an seine Arbeiter persönlich ergangen sei, liege eine unmittelbare Kriegseinwirkung nicht vor, von der Rechtsprechung des BSG abgewichen (Urteile vom 6.12.1955 - 9 RV 142/54 - BSGE 2, 99, vom 26.6.1957 - 8 RV 31/56 - nicht veröffentlicht und vom 15.10.1963 - 11 RV 206/61 - Breithaupt 1964, 407).

    8 Insbesondere im Urteil vom 6.12.1955 (BSGE 2, 99, 105) ist die besetzungseigentümliche besondere Gefahr weit definiert.

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R

    Kriegsopferversorgung - militärischer Dienst - militärähnlicher Dienst -

    Damit wird der zu berücksichtigende Gefahrenkreis eingeschränkt (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 31/56 - Umdruck S 4; s auch BSGE 2, 99, 103).
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
    Zu der speziellen Gefahr, die über die allgemeinen Belastungen einer militärischen Besetzung hinausgeht, zählen Gewalttätigkeiten sowie die Bedrohung der einheimischen Bevölkerung mit Übeln an Leib und Leben (BSGE 2, 99, 103; 6, 288, 293; 16, 195, 197; 17, 225, 229; 34, 62, 67; SozR Nr. 40 zu 5 1 BVG; vgl. auch BSGE 20, 114).

    Ob 5 5 Abs. 1 Buchst. d BVG auf einen solchen Sachverhalt zu erstrecken ist, vorausgesetzt, es läßt sich von einer unmittelbaren Kriegseinwirkung sprechen (BSGE 2, 99, 103), kann hier jedoch auf sich beruhen.

  • BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63

    Körperschäden und Gesundheitsschäden von Internierten als Besatzungsschäden -

    "Besondere" Gefahr in diesen Sinne ist eine Gefahr, die der militärischen Besetzung deutschen Gebietes unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war (BSG 2, 99 [103]; BSG 4, 234 [236]).
  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der

    "Besondere" Gefahr in diesem Sinne ist eine Gefahr, die der militärischen Besatzung deutschen Gebietes unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war (BSG 2, 99 [102]; 4, 234 [236]).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 15 V 29/01

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG);

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 14/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schädigung - Anforderungen an den

  • LSG Berlin, 14.12.2004 - L 13 V 22/03
  • BSG, 10.02.1972 - 8 RV 91/71

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Militärische Besetzung - Verhaftung in Belgien -

  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 934/57
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 44/79
  • LSG Hessen, 05.08.1970 - L 5 V 995/69
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 18/88
  • BSG, 28.03.1973 - 9 RV 794/71
  • BSG, 16.03.1972 - 10 RV 495/70
  • BSG, 22.11.1966 - 8 RV 953/64
  • BSG, 11.06.1974 - 9 RV 266/73
  • BSG, 14.12.1961 - 11 RV 552/58
  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 12/61
  • BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1260/58
  • BSG, 29.10.1958 - 9 RV 1168/56
  • BSG, 20.08.1963 - 8 RV 813/61
  • BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59
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