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   BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60   

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https://dejure.org/1964,6520
BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60 (https://dejure.org/1964,6520)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1964 - 2 RU 161/60 (https://dejure.org/1964,6520)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1964 - 2 RU 161/60 (https://dejure.org/1964,6520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 7
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 30/56
    Auszug aus BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60
    Tätigkeiten, die den Zweck haben, die Betreuung eines Kindes während der Arbeitszeit sicherzustellen, stehen vielmehr rechtlich den zahlreichen anderen Verrichtungen gleich, ohne die eine ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, die aber trotzdem dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind (vgl. zB BSG 7, 255; 9, 222; 11, 267),.
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60
    Das Zurücklegen dieses Wegteiles stand deshalb auch mit der versicherten Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang (vgl. BSG 3, 240, 245).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Daran anknüpfend hat das BSG seit jeher die für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützten Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 237, 238).
  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Während einer privaten Verrichtung dienenden, erheblichen Unterbrechung des Weges besteht kein Versicherungsschutz (s. u. a. BSGE 20, 219, 221; Brackmann a.a.O. S. 486 s II mit weiteren Nachweisen); dagegen besteht Versicherungsschutz auch während einer privaten Verrichtung dienenden Unterbrechung, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung keine rechtlich ins Gewicht fallende und somit keine erhebliche Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit bedeutet, sondern nur als geringfügig anzusehen ist (s. u. a. BSG SozR Nr. 5, 28 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 22, 7, 9; Brackmann a.a.O. S. 486 v; Lauterbach a.a.O. § 550 Anm. 17 Buchst. d; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 070, S. 10).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 19/84

    Versicherungsträger - Unfallfolgen - Entschädigung von Unfallfolgen

    Die Vom LSG in der angefochtenen Entscheidung zitierten Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- (vom 16. April 1957 SozR Nr. 5 zu % 5ü3 RVG aF, vom 28. Februar 196" BSGE 20, 219, vom 30. September 196M BSGE 22, 7, vom 18. Dezember 1974 - 2 RU 37/73 - und vom 25. Januar 1977 BSGE A3, 113) betrafen in die versicherte Tätigkeit eingeschobene private Verrichtungen.
  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77

    Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter

    Das gilt auch dann, wenn deshalb besondere Maßnahmen erforderlich sind, weil beide Ehegatten zu derselben Zeit berufstätig sein wollen und das Kind noch nicht alt genug ist, um während der Arbeitszeit notfalls auch ohne Aufsicht und Betreuung bleiben zu können (BSG 22, 7, 8; SozR Nr. 9 zu 5 550 EVO).
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 79/76
    Denn eine infolge einer privaten Besorgung notwendige - räumliche - Unterbrechung des Weges von dem Ort der Tätigkeit beginnt grundsätzlich erst, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (BSGE 20, 249, 224; 22, 7, 9; SozR Nr. 28 zu 5 543 RVG aF; Breith. 1969, 478, 479; BSG Urteil vom 34" Oktober 1972 - 2 RU 99/74 - unveröffentlicht; Brackmann aaO S 486 t mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 80/83

    Wiederaufleben des Versicherungsschutzes - Unterbrechung des Heimwegs - Ort der

    Wie in der gesetzlichen Unfallversicherung schon immer entschieden werden ist, ist Versicherungsschutz nicht nur auf einer bestimmten Straßenseite gegeben, sondern es bleibt dem Versicherten vielmehr, ohne daß dies versi- cherungsreohtliche Auswirkungen hat, überlassen, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes er sich bewegt (BVA EuM 30; 321; BSGE 20, 219, 221; 22, 7, 9; BSG SozR Nr. 28 zu 5 5H3 RVG aF; BSG 3028 2200 $ 550 Nrn 20, 27 und un; BSG BG 1965, 196, 197; 1967, M78, "79; BSG USK 72162; Brackmann aaO 5 MBTc mwN).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 49/80
    Die Rechtsprechung versteht darunter eigenwirtschaftliche Handlungen, die gewissermaßen im Vorbeigehen und ganz nebenher erledigt werden (BSGE 20, 219, 221; 22, 7, 9; SozR Nr. 5 und 28 zu § 543 RVO a. F.).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 75/77
    Während einer privaten Verrichtungen dienenden, erheblichen Unterbrechung des Weges besteht kein Versicherungsschutz (s. u. a. BSGE 20, 219, 221; BSGE 43, 113, 115; Brackmann a.a.O. S. 486 t mit Nachweisen); dagegen besteht Versicherungsschutz auch während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung keine rechtlich ins Gewicht fallende und somit keine erhebliche Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit bedeutet, sondern nur als geringfügig anzusehen ist (s. u. a. BSGE 43 a.a.O.; BSG SozR Nr. 5, 28 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 22, 7, 9; Brackmann a.a.O., S. 486 x; Lauterbach a.a.O. § 550 Anm. 17 Buchst. d; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 070, S. 10).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 311/68
    beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (zur Frage der Unterbrechung in solchen Fällen siehe ferner die spätere Rechtsprechung des Senats, BSG 22, 7, 9 ff, .reithaupt 4969, 478)".
  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 209/63
  • BSG, 29.04.1970 - 2 RU 113/69
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