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   BSG, 22.11.1966 - 8 RV 149/64   

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https://dejure.org/1966,3352
BSG, 22.11.1966 - 8 RV 149/64 (https://dejure.org/1966,3352)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1966 - 8 RV 149/64 (https://dejure.org/1966,3352)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1966 - 8 RV 149/64 (https://dejure.org/1966,3352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebene eines Versicherten der SBZ - Witwenbeihilfe - Waisenbeihilfe - Bisherige versorgungsrechtliche Vorschriften - Vorschriften der SBZ

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

    Besondere Umstände sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles, die nicht schon von der Vermutung selbst erfasst und geeignet sind, einen Schluss auf den Zweck der Heirat zuzulassen (BSGE 25, 272).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R

    Kriegsopferversorgung - sowjetische Besatzungszone - Verwaltungsentscheidung -

    Der Senat weicht nicht vom Urteil des 8. Senats vom 22. November 1966 - 8 RV 149/64 - (BSGE 25, 272, 274 f = SozR BVG § 48 Nr. 4) ab.
  • LSG Hessen, 10.09.1974 - L 4 V 987/70

    Bindungswirkung ostzonaler vor dem 1. Februar 1947 erlassener Bescheide

    Das von dem Beklagten angeführte Urteil des BSG vom 22. November 1966 - 8 RV 149/64 - (BSGE 25/275) stellt lediglich fest, daß nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetisch besetzten Besatzungszone ergangene Vorschriften keine "bisherigen versorgungsrechtlichen Vorschriften" im Sinne des § 85 BVG sind.

    Die dort zitierte Entscheidung des Bayerischen Landesversicherungsamtes vom 11. Dezember 1950 (Breithaupt 1951 S. 615) erwähnt einen für Ungarn entschiedenen Fall, während die Bemerkung von Wilke, BVG, § 85 Anmerkung 4, 2. Auflage 1965, nur den Hinweis auf das bereits oben erwähnte Urteil des BSG vom 22. November 1966 - 8 RV 149/64 - (BSGE 25/275) bringt.

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 V 9/99 R

    Wirksamkeit vor dem 1.10.1950 geltender versorgungsrechtlicher Vorschriften und

    Eine Bindung des Beklagten nach § 85 BVG scheitert hier jedenfalls an dem Umstand, daß es sich bei der dem Bescheid vom 5. Oktober 1948 zugrundeliegenden Verordnung über die Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebene vom 21. Juli 1948 (Zentralverordnungsblatt 1948 S 363) nicht um eine versorgungsrechtliche Vorschrift iS des § 85 BVG handelt (so bereits BSGE 25, 272, 274 f = SozR Nr. 4 zu § 48 BVG; vgl auch Senatsurteil vom 16. Juni 1999, - B 9 V 15/98 R - SuP 1999, 736 = HVBG-INFO 1999, 2799 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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