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   BSG, 27.01.1967 - 9 RV 484/64   

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https://dejure.org/1967,2182
BSG, 27.01.1967 - 9 RV 484/64 (https://dejure.org/1967,2182)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1967 - 9 RV 484/64 (https://dejure.org/1967,2182)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - 9 RV 484/64 (https://dejure.org/1967,2182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Prüfung des besonderen beruflichen Betroffenseins

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besonderes berufliches Betroffensein - Berufsschadensausgleich - Lebensberuf - Wiederverwertung eines Berufsunteroffiziers - Schädigungsfolgen der Bundeswehr

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 78
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.01.1966 - 9 RV 790/65

    Beim Streit über die Höhe des Berufsschadensausgleich ist die Berufung nicht nach

    Auszug aus BSG, 27.01.1967 - 9 RV 484/64
    Die nach @ 464 SGG statthafte Sprungrevision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet werden und daher zulässig (55 464" 466 SGG); sie ist auch im Sinne einer Zurückverweisung des Rechtsstreites begründet° Das SG war der Auffassung, daß sein Urteil gemäß 5 448 SGG mit der Berufung nicht angefochten werden könne" es hat die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen° Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 45° Januar 4966 - 9 RV 790/65 - entschieden hat, ist die Berufung bei Streit über die Höhe des Berufsschadensausgleiche nicht nach 5 448 Nr" 5 und Nr° 4 SGGausgeschlössen" da der durch 4° NOG neu eingeführte das Berufsschadensausgleich eine selbständige Versorgungsleistung darstellt° Die Sprungrevision ist jedoch auch bei einer solchen rechtsirrtümliehen Zulassung der Berufung statthaft (vgl° BSG in SozR Nr° 2 zu 5 464 SGG; ferner Nr° 85 vgl. aber auch andererseits Nr° 44" 45 und 46 aaO)°.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

    Denn sie haben nichts daran geändert, daß die Bescheide des Beklagten von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auch ohne förmliche Verbindung (vgl BSGE 26, 78 f = SozR § 30 BVG Nr. 24) in einem einheitlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft worden sind.
  • BSG, 12.08.1969 - 10 RV 453/67

    Zum Anspruch einer auch anderweitig beschäftigten Schwerbeschädigten auf

    Dabei braucht es sich aber nicht, wie vom 9. Senat des BSG schon mit zutreffender Begründung entschieden worden ist (BSG 26, 78-79)" um einen sogenannten "Lebensberuf", d.h. um eine Tätigkeit zu handeln, die auf LebenSzeit ausgeübt wird.

    nach 5 30 Abs. 3 auch für die im 5 30 Abs. 4 letzter Satz BVG erwähnte "Hausfrau" gelten müsse, kann ihr nicht gefolgt werden° Es trifft nämlich schon die Voraussetzung nicht zu, von welcher die Beigeladene bei ihrer Folgerung ausgeht, daß als Beruf im Sinne des 5 30 Abs. 2 BVG nur ein Lebensberuf anzusehen ist; dies ist schon oben unter Hinweis auf die Entscheidung des 9. Senats des BSG (BSG 26, 78-79) dargelegt worden.

  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71

    Berechnung des Berufsschadensausgleiches des vertriebenen ehemaligen Landwirtes

    Übereinstimmend mit der nunmehr vom Senat zum Berufsschadensausgleich vertretenen Auffassung hat der Senat schon in einem zu 5 30 Abs, 2 BVG ergangenen Urteil (BSG 26, 78, 80) ein gegenwärtiges besonderes berufliches Betroffensein qg.
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RV 19/84

    Hilfsgeräte - Gebrauchsgegenstände - Haushaltsführung - Einkommensverlust -

    Würde man auch hier die orthopädische Versorgung der streitigen Art versagen, führte dies zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber jenen weiblichen Beschädigten, denen nicht der Status einer Hausfrau im Sinne des BVG zukommt (zum Begriff der Hausfrau im Sinne des BVG: BSG 26, 78, 79 : SozR Nr. 24 zu S 30 BVG; SozR Nr. 40 zu S 30 BVG).
  • BSG, 15.11.1977 - 10 RV 3/77

    Ein im öffentlichen Dienst tätiger Beschädigter begehrt Berufsschadensausgleich

    die hierfür maßgebliche Ursache waren (vgl BSGE 26, 78, so).
  • LSG Hessen, 28.04.1971 - L 5 V 86/70
    Das von ihm zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 1967 (Az.: 9 RV 484/64) stützt sein Begehren nicht, ebenso wenig das Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 21. Februar 1967 (Schieckel-Gurgel, Kom. zu BVG, Bd. 5, S. 1836).
  • BSG, 12.08.1969 - 10 RV 489/68

    Sachaufklärung - Berufssoldat - Wiederverwendung

    Aus dem angefochtenen Urteil ist auch nichts dafür zu entnehmen, daß das LSG die angegriffene Feststellung deshalb ohne jede Beweiserhebung treffen konnte, weil ihm die Tatsache gerichtsbekannt war, daß Beschlagsunteroffiziere auf Grund ihrer einseitigen Ausbildung bei der früheren Wehrmacht wegen der Motorisierung der Bundeswehr nicht wieder eingestellt wurdenc il"as LSG hätte insoweit zumindest in den Urteilsgründen angeben müssen, worauf es seine Kenntnis gründet° Nach allem hätte sich das LSG somit auf Grund seiner sachlich-rechtlichen Auffassung gedrängt fühlen müssen, über die Frage Be- weis zu erheben" ob der Kläger als ehemaliger Beschlagsunteroffizier ohne seine Schädigung wahrscheinlich bei der Bundeswehr wieder eingestellt worden wäre, dies umso mehr, als beim Aufbau der Bundeswehr wegen des bestehenden Mangels an technischem Personal auch frühere sogen° Funktionsunteroffiziere wieder eingestellt worden sind, die erst nach einer Umschulung Verwendung finden konnten (s° auch dazu BSG 26, 78)" In der Verletzung des 5 103 SGGdurch das LSG liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel iS des @ 162 Abs" 1 Nr° 2 SGG" so daß die Revision statthaft ist° Ist die Revision aber wegen des Vorliegens.
  • LSG Hessen, 28.04.1971 - L 5/V 86/70

    Kein Berufsschadensausgleich für einen ehemaligen Berufsunteroffizier

    Das Urteil (vergleiche BSG 1967-01-27 9 RV 484/64 = BSGE 26, 78) und das Rundschreiben des BMA vom 1967-02-21 stehen nicht entgegen.
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