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BSG, 27.03.1968 - 3 RK 46/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BSGE 28, 45
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland
Ähnlich hat das Bundessozialgericht (BSG) auch bereits unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) in einem vergleichbaren Fall für das Abkommen zwischen Deutschland und Österreich über Sozialversicherung vom 21.4.1951 (BGBl II 1952, 317) entschieden (BSGE 28, 45, 46 = SozR Nr. 1 zu Art. 10 Abk Österreich SozVers vom 21.4.1951; ebenso Eichenhofer, Internationales Sozialrecht, 1994, RdNr 425).Soweit das BSG für den Fall der fehlgeschlagenen Sachleistungsaushilfe in Österreich eine Kostenerstattungspflicht nur in Höhe des Betrages angenommen hat, den die österreichische Krankenkasse bei ordnungsgemäßer Durchführung hätte aufwenden müssen (BSGE 28, 45 = SozR Nr. 1 zu Art. 10 Abk Österreich SozVers vom 21.4.1951), beruhte dies darauf, dass im deutschen Krankenversicherungsrecht zum damaligen Zeitpunkt eine dem § 13 Abs. 3 SGB V vergleichbare allgemeine Erstattungsregelung noch nicht existierte und die Erstattungspflicht auf eine entsprechende Anwendung von § 222 RVO gestützt wurde.
- BSG, 28.08.1970 - 3 RK 94/69 Auch in der gesetzlichenKrankenversicherung stellt die deutsche Staatsgrenze keine generelle Leistungsschranke dar (vgl SozR Nr. 39 zu 5 182 RVO zur Zahlung von Krankengeld für die Zeit eines Auslandsaufenthalts, ferner Bayerisches LSG, Breithaupt 1969, 821, und BSG 28, 45).