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   BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66   

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https://dejure.org/1968,2883
BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66 (https://dejure.org/1968,2883)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1968 - 6 RKa 12/66 (https://dejure.org/1968,2883)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1968 - 6 RKa 12/66 (https://dejure.org/1968,2883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur kassenärztlichen Röntgentechnik - Genehmigung von Röntgenuntersuchungen des Harnapparates durch einen Internisten - Beurteilungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) - Abgrenzung von ärztlichen Fachgebieten - Ausreichende Sachkunde im Bereich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 73
  • NJW 1968, 2317
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Als eine Bestimmung, die auf Grund gesetzlicher Ermächtigung (vgl. dazu BSG 23, 97, 100) die Ausübung des ärztlichen Berufes in der Kassenpraxis näher regelt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG), hält sie sich in den Grenzen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des erkennenden Senats die berufliche Betätigung eingeschränkt werden darf: Danach sind Regelungen der Berufsausübung, die, wie hier, die Freiheit der Berufswahl nicht berühren, schon dann verfassungsmäßig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls für sie sprechen und die betroffenen Personen nicht unzumutbar belastet werden (vgl. BSG 22, 218, 220; 23, 97, 100; 26, 164, 166, jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Andererseits könnte die Frage seiner genügenden Ausbildung für die Entscheidung des Rechtsstreits dahingestellt bleiben, wenn die strittigen Röntgenleistungen außerhalb seines Fachgebiets lägen, sein Antrag also deswegen abgelehnt werden müßte (BSG 23, 97, 103).

    Zwar hat auch der erkennende Senat schon in Fällen, in denen etwa um die Befugnis zur Ausführung von Elektrokardiogrammen durch Röntgenologen oder Laborärzte gestritten wurde, die Sachkunde der ärztlichen Beisitzer bei der Abgrenzung der Fachgebiete mitverwertet oder ihre Verwertung durch das Berufungsgericht gebilligt (BSG 23, 97, 102; Beschluß vom 4. Oktober 1966, 6 RKa 25/66, DÄ 1967, 663, 664).

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Als eine Bestimmung, die auf Grund gesetzlicher Ermächtigung (vgl. dazu BSG 23, 97, 100) die Ausübung des ärztlichen Berufes in der Kassenpraxis näher regelt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG), hält sie sich in den Grenzen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des erkennenden Senats die berufliche Betätigung eingeschränkt werden darf: Danach sind Regelungen der Berufsausübung, die, wie hier, die Freiheit der Berufswahl nicht berühren, schon dann verfassungsmäßig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls für sie sprechen und die betroffenen Personen nicht unzumutbar belastet werden (vgl. BSG 22, 218, 220; 23, 97, 100; 26, 164, 166, jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 26/62

    Mehrere Versicherungsträger - Gemeinsame Widerspruchsstelle - Vorverfahren -

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Da somit ein wirksamer, weil von der zuständigen Stelle erlassener Widerspruchsbescheid vorliegt, der nach Erhebung der Klage auf seine Rechtmäßigkeit nachzuprüfen ist, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsverfahren etwa sonst Mängel aufweist (vgl. Urteile des 3. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 11. August und 23. November 1966, 3 RK 37/64 und 75/64, in denen entschieden worden ist, daß etwaige Fehler des Verwaltungsverfahrens von den Gerichten nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein wirksamer, d.h. nicht nichtiger, Widerspruchsbescheid vorliegt: vgl. auch BSG 24, 134 und 26, 177).
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 9/65

    Streitigkeiten des Kassenarztrechts - Erforderlichkeit des Vorverfahrens

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Ein Widerspruchsverfahren, das in kassenärztlichen Streitigkeiten der Klageerhebung grundsätzlich vorangehen muß (BSG 25, 120), hat stattgefunden, und zwar vor dem Vorstand der beklagten KÄV, der nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) als Widerspruchsstelle bestimmt werden konnte (BSG 26, 174, 177 oben).
  • BSG, 04.10.1966 - 6 RKa 25/66
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Zwar hat auch der erkennende Senat schon in Fällen, in denen etwa um die Befugnis zur Ausführung von Elektrokardiogrammen durch Röntgenologen oder Laborärzte gestritten wurde, die Sachkunde der ärztlichen Beisitzer bei der Abgrenzung der Fachgebiete mitverwertet oder ihre Verwertung durch das Berufungsgericht gebilligt (BSG 23, 97, 102; Beschluß vom 4. Oktober 1966, 6 RKa 25/66, DÄ 1967, 663, 664).
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 37/64
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
    Da somit ein wirksamer, weil von der zuständigen Stelle erlassener Widerspruchsbescheid vorliegt, der nach Erhebung der Klage auf seine Rechtmäßigkeit nachzuprüfen ist, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsverfahren etwa sonst Mängel aufweist (vgl. Urteile des 3. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 11. August und 23. November 1966, 3 RK 37/64 und 75/64, in denen entschieden worden ist, daß etwaige Fehler des Verwaltungsverfahrens von den Gerichten nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein wirksamer, d.h. nicht nichtiger, Widerspruchsbescheid vorliegt: vgl. auch BSG 24, 134 und 26, 177).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Bei allen anderen Ärzten haben sie dagegen - unbeschadet der mit der Bestallung erworbenen Befugnis zur uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde - für die kassenärztliche Röntgentätigkeit den individuellen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verlangt und im Zusammenhang damit eine Beschränkung der Röntgenberechtigung "auf die Ausführung bestimmter Röntgenleistungen" zugelassen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BMV; vgl. dazu BSGE 28, 73, 75 f).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Im Rahmen dieser Ermächtigungsgrundlage bestehen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Berechtigung der Partner der Bundesmantelverträge, die Voraussetzungen für die Erbringung bestimmter Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung festzulegen und damit die Regelungen des EBM-Ä hinsichtlich der Abrechenbarkeit in ihm enthaltener Leistungen zu ergänzen (vgl BSGE 28, 73, 75 = SozR Nr. 2 zu BMV-Ärzte Allg für eine bundesmantelvertragliche Regelung; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 § 368g Nr. 13 für eine gesamtvertragliche Regelung; BSGE 70, 240, 243 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 für eine bundesmantelvertragliche Regelung).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 18.78

    Rücknahme eines Vertriebenenausweises - Ausstellungsbehörde - Örtliche

    Ausgehend von der Erkenntnis, daß eine Zurück Verweisung der Sache an die Verwaltung grundsätzlich unterbleiben muß, hat sich diese Bewertung der Mängel des Verwaltungsverfahrens in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchgesetzt (BVerwGE 24, 23 [32]; 26, 145 [148]; 29, 282 [284]; Urteile vom 13. Februar 1970 - BVerwG 4 C 41.67 - [a.a.O.] und vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - vgl. auch BSGE 24, 134 [137]; 28, 73 [74]).
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