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   BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 388/70   

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https://dejure.org/1971,8019
BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 388/70 (https://dejure.org/1971,8019)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1971 - 12 RJ 388/70 (https://dejure.org/1971,8019)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1971 - 12 RJ 388/70 (https://dejure.org/1971,8019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzeit eines Soldaten - Kriegsgerichtsurteil - Einjährige Strafhaft

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.08.1970 - 4 RJ 79/70

    Verteibung - Anschließende Arbeitslosigkeit - Unverschuldete Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 388/70
    All dem kann noch die weitere, das Ergebnis gleichfalls stützende Überlegung angefügt werden: Wenn auch die Ursachenreihe zwischen dem Ersatzzeitentstehungsgrund - hier dem Kriegsdienst - bis zur Wirkung der unterbliebcncn Beitragslcistung regelmäßig nicht in allen Zwischengliedern aufzuweisen ist und insofern der von einer Opferlage Betroffene beweismäßig günstig gestellt ist, ist der am Anfang der Ursachenreihe stehende Entstehungsgrund als solcherjedoch nachzuweiseno Dies hat bereits der 4° Senat in seinem Urteil vom 50 August 1970 - 4 RJ 79/70 - (SozR RVO @ 1251 Nro 48 Blatt Aa 46 Rückseite) indem.
  • BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten militärischen Dienstes als Ersatzzeit (§

    Der Gesetzgeber hatte dabei Zeiten im Auge, in denen der Versicherte aufgrund eines Eingriffs von hoher Hand, dem er sich regelmäßig nicht entziehen konnte, gehindert war, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 1971 - 12 RJ 388/70, BSGE 32, 239).
  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 18/87

    Strafvollzug - Militärstrafanstalt - Zweiter Weltkrieg - Militärischer Dienst -

    In dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis der prinzipiellen Entbindung vom militärischen Dienst und in Sonderfällen dennoch gegebener militärischer Dienstverrichtung während des Strafvollzugs in einer Militärhaftanstalt ordnet sich die grundsätzliche Aussage des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 32, 239, 240, auf die sich das LSG allein und zu stark verkürzt beruft, ohne weiteres ein, wonach die Zeit der Strafverbüßung keine Zeit militärischen oder militärähnlichen Dienstes iS der §§ 2 und 3 BVG sei, da hier der Beitragsausfall aus der Sphäre des Betroffenen komme und insofern für die in § 1251 RVO getroffene Ersatzzeitregelung atypisch sei.

    Das wäre der Fall, wenn die Wehrkraftzersetzung und die geplante Fahnenflucht aus einer gegen den Nationalsozialismus gerichteten Gesinnung begangen wurden, die nationalsozialistischen Verfolger das erkannt hätten und daher eine besonders harte Strafe verhängt worden wäre (Brunn-Hebenstreit § 1 RdNr 6; BSGE 32, 239, 240).

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 29/85

    Inhaftierung eines Franzosen - Weltkrieg - Kriegsgefangenschaft - Internierung -

    Die Anerkennung von "Ersatzzeiten" soll dem Versicherten einen rentenrechtlichen Ausgleich für solche Zeiträume verschaffen, in denen ihm wegen besonderer Umstände eine Beitragsentrichtung zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich oder eine solche von ihm nicht zu erwarten war (BSGE 32, 239, 240 = SozR Nr. 53 zu § 1251 RVO; BSGE 37, 109, 111 = SozR 220P § 1251 Nr. 1; SozR 2200 § 1251 Nr. 113; Beschluß des Dreier-Ausschusses des Bundes-verfassungsgerichts -BVerfG- in SozR 2200 § 1251 Nr. 87).
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