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   BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72   

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https://dejure.org/1973,1742
BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72 (https://dejure.org/1973,1742)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1973 - 10 RV 617/72 (https://dejure.org/1973,1742)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1973 - 10 RV 617/72 (https://dejure.org/1973,1742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins nach Bundesversorgungsgesetz - Erhöhung der Rente aufgrund neuer schädigungsunabhängiger Gesundheitsstörungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 285
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.07.1965 - 10 RV 659/63

    Keine Berücksichtigung von Nachschäden bei der Festsetzung der Minderung der

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72
    Dem Urteil des BSG vom 27. Juli 1965 (BSG 23, 188 ff) sei nicht zu folgen.

    Seine rechtlichen Erwägungen stehen nicht im Einklang mit dem Urteil des BSG in BSG 23, 188 ff.

    Zwar hat der 9. Senat in BSG 27, 75, 76 das Urteil BSG 23, 188 ff zitiert.

    Der erkennende Senat hatte mit der in BSG 23, 188 ff veröffentlichten Entscheidung die in BSG 22, 82 ff begonnene Rechtsprechung fortgesetzt.

    Durch die jetzige Fassung des § 30 Abs. 2 BVG, nach der bei der Prüfung eines besonderen Berufsbetroffenseins auch ein Beruf herangezogen werden kann, den der Kläger - mitunter lange Zeit - nach der Schädigung erstmals ergriffen hat, wird deutlich, daß der in BSG 23, 188, 189 als maßgebend herausgestellte Zeitpunkt des Eintritts der Schädigung für die Frage, ob eine besondere Berufsbetroffenheit anzuerkennen ist, nicht stets Bedeutung hat, weil das Gesetz selbst davon ausgeht, daß auch später eingetretene Umstände zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72
    Zwar hat der 9. Senat in BSG 27, 75, 76 das Urteil BSG 23, 188 ff zitiert.
  • BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72
    Insoweit sind trotz der bestehenden Unterschiede in der Zuerkennung der Pflegezulage als eines selbständigen Anspruchs und in der Feststellung eines Tatbestands nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktor des Rentenanspruchs die Grundsätze zu beachten, welche das BSG für die Pflegezulage beim Zusammenwirken von Schädigungsfolgen mit später eingetretenen schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen entwickelt hat (BSG 14, 40 ff).
  • BSG, 05.11.1964 - 10 RV 99/64

    Zum Anspruch des erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten auf die Pflegezulage nach BVG

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72
    Der erkennende Senat hatte mit der in BSG 23, 188 ff veröffentlichten Entscheidung die in BSG 22, 82 ff begonnene Rechtsprechung fortgesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 4996/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

    Zwar handelt es sich bei der Feststellung des GdS insgesamt und der Berechnung der daraus folgenden Versorgung um einen einheitlichen Streitgegenstand, weil der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs nur Berechnungsmodalitäten für den nur einmal zu bildenden einheitlichen GdS darstellen (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 2013 - L 6 VU 2550/11 -, nicht veröffentlicht; BSG, Urteile vom 6. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 - juris, Rz. 12, und vom 29. November 1973 - 10 RV 617/72 -, juris, 1. Orientierungssatz).
  • LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit,

    Der GdS ist auch höher zu bewerten, wenn der Betroffene in seinem Beruf erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen mit anderen schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen besonders betroffen ist und hierfür die Schädigungsfolgen wesentlich und damit Ursache im Sinne der im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsnorm sind, weil sie neben anderen Ursachen annähernd gleichwertig zur besonderen beruflichen Betroffenheit beigetragen haben (vgl. die Urteile des BSG vom 18.05.2006 - B 9âEUR†a V 6/05 R - und vom 29.11.1973 - 10 RV 617/72).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

    Die MdE ist auch dann höher zu bewerten, wenn der Beschädigte in seinem Beruf erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen mit anderen - zur Zeit der Schädigung bereits vorliegenden oder später aufgetretenen schädigungsunabhängigen - Gesundheitsstörungen besonders betroffen ist und hierfür die Schädigungsfolgen wesentlich und damit Ursache im Sinne der im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsnorm sind (BSGE 36, 285, 290 f = SozR Nr. 69 zu § 30 BVG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Dass der Kläger diesen Beruf lange nach der erlittenen Schädigung erstmals ergriffen hat, steht der Anwendung des § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a BVG a. F. und des § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BVG nicht entgegen.Denn durch die Fassung des § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG, nach der bei der Prüfung eines besonderen Berufsbetroffenseins auch ein Beruf herangezogen werden kann, den der Betroffene - mitunter lange Zeit - nach der Schädigung erstmals ergriffen hat, wird deutlich, dass der Zeitpunkt des Eintritts der Schädigung für die Frage, ob eine besondere Berufsbetroffenheit anzuerkennen ist, nicht stets Bedeutung hat, weil das Gesetz selbst davon ausgeht, dass auch später eingetretene Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 1973 - 10 RV 617/72 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 6 VH 789/15
    Der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG sind als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 2013 - L 6 VU 2550/11 -, nicht veröffentlicht; BSG, Urteile vom 6. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 - juris, Rz. 12, und vom 29. November 1973 - 10 RV 617/72 -, juris, 1. Orientierungssatz).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Nach BSG 36, 285 ist - abweichend von BSG 25, 188 - die berufliche Betroffenheit eines Kriegsbeschädigten auch dann anspruchssteigernd zu beachten, wenn die Schädigungefolgen für sich allein dieses Ergebnis nicht gehabt hätten, es vielmehr dazu erst im Verein mit später aufgetretenen schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen gekommen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 6 VS 5037/13
    Zwar sind grundsätzlich der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs anzusehen (Senatsurteil vom 19.12.2013 - L 6 VU 2550/11; BSG, Urteil vom 06.10.1977 - 9 RV 66/76 - juris; BSG, Urteil vom 29.11.1973 - 10 RV 617/72 - juris).
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung bezüglich Inhaftierung in der DDR; Anerkennung

    Zwar handelt es sich bei der Feststellung des GdS insgesamt und der Berechnung der daraus folgenden Versorgung grundsätzlich um einen einheitlichen Streitgegenstand, weil der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs nur Berechnungsmodalitäten für den nur einmal zu bildenden einheitlichen GdS darstellen (vgl. BSG, Urteile vom 06.10.1977, 9 RV 66/76, und vom 29.11.1973, 10 RV 617/72).
  • LSG Bayern, 26.11.2020 - L 20 VU 2/17

    Soziales Entschädigungsrecht: Verhältnis zwischen Anspruch wegen Haftschäden nach

    Zwar handelt es sich bei der Feststellung des GdS insgesamt und der Berechnung der daraus folgenden Versorgung grundsätzlich um einen einheitlichen Streitgegenstand, weil der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs nur Berechnungsmodalitäten für den nur einmal zu bildenden einheitlichen GdS darstellen (vgl. BSG, Urteile vom 06.10.1977, 9 RV 66/76, und vom 29.11.1973, 10 RV 617/72).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95

    Besonderes berufliches Betroffensein - Wahrscheinlichkeitsprognose bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) liegt eine besondere berufliche Betroffenheit auch vor, wenn ein beruflich-wirtschaftlicher Nachteil erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen und später aufgetretenen schädigungsunabhängigen Ereignissen eingetreten ist und hierfür die Schädigungsfolgen von wesentlicher Bedeutung gewesen sind (vgl BSGE 36, 285, 288f = SozR § 30 BVG Nr. 69; BSGE 41, 70, 77f = SozR 3100 § 30 Nr. 11; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 1).
  • BSG, 09.07.1980 - 9 RV 30/79

    Kleidergeld - Beinamputierter - Schädigungsfolge - Verlust eines Beines -

  • SG Darmstadt, 27.10.2017 - S 31 U 168/13
  • BSG, 31.05.1979 - 10 RV 55/78

    Unfall - Anerkennung der Unfallverletzungen - Unfallursache - Blindheit des

  • LSG Hessen, 21.11.1978 - L 4 V 441/77

    Heutige Erstanerkennung einer seit Jahrzehnten bestehenden Erkrankung im Rahmen

  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21

    Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw.

  • LSG Hessen, 10.07.1974 - L 5 V 513/73

    Hinterbliebenenrente; Selbsttötung

  • LSG Bayern, 11.05.1976 - L 10/V 298/75
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