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   BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72   

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https://dejure.org/1974,10298
BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72 (https://dejure.org/1974,10298)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1974 - 12 RK 30/72 (https://dejure.org/1974,10298)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1974 - 12 RK 30/72 (https://dejure.org/1974,10298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 114
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    -=2 RU 61/60 - in BSG 24, 25-ff und BSC- - 5 an 65/67 - in SozR qu 427 zu 3 54 SGG}, kann äahingestellt bleiben° Derartiges wird weäer von der Revisionvorgetragen noch besteht hierfür nach dem vorliegenäen lnhalt der beigezogenen Beitfagsakte ein Anhalt.
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Die Beitragspflicht ist die zwingende Rechtsfolge der Versicherungspflicht (BSGE 37, 114, 115; BSGE 15, 118, 122f. = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    In seinem Urteil vom 6. Februar 1974 - 12 RK 30/72 - (BSGE 37, 114, 117) hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß die Einzugsstelle für die tatsächlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht die Beweislast trägt.

    Damit greifen die Revisionen den bereits vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1974 gegebenen Hinweis auf eine "sog. Umkehrung der Beweislast" (BSGE 37, 114, 117) auf.

    Das Gemeinte kann in zwei Falltypen enthalten und beachtlich sein: Bei dem Beweis des ersten Anscheins und wenn die in der Sache erforderliche Aufklärung absichtlich oder schuldhaft vereitelt wird (vgl. Zeihe, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Eyermann/Fröhler, VwGO, 6. Aufl. 1974, § 86, Rd. Ziff. 10; Ule, a.a.O., S. 216f.; BSGE 37, 114, 117).

  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Eine faktisch unwiderlegliche Vermutung würde zudem auch die objektive Beweislast, die grundsätzlich demjenigen obliegt, der einen Anspruch geltend macht (dazu mit zahlreichen Nachweisen nur Leitherer , in: Meyer-Ladwig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 103 Rn. 19a), hier also der Beklagten (zur Beweislast für Tatsachen, aus denen sich Versicherungspflicht ergibt, BSG, Urteil vom 6. Februar 1974 - 12 RK 30/72, juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 29. April 1976 - 12/3 RK 66/75, juris, Rn. 17), zu Lasten des Klägers umkehren, ohne dass das Gesetz eine solche Beweislastumkehr anordnen würde.
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    § 393 Abs. 1, § 1396 Abs. 1 und § 1399 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) wurden damals als Rechtsgrundlage für Bescheide über Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge angesehen (stellvertretend BSGE 37, 114 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Ob eine Umkehrung der Beweislast stattfindet, wenn der Arbeitslose mehrfach rechtmäßigen Meldeaufforderungen ohne wichtigen Grund nicht nachkommt (vgl. BSGE 37, 114, 117), kann dabei dahinstehen; denn ein solcher Fall ist hier - wie dargelegt - nicht gegeben.
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Daraus hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß die Erhebung einer Beitragsforderung die individuelle, auf die Person der einzelnen Arbeitnehmer bezogene Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Beitragshöhe voraussetzt (vgl BSGE 37, 114, 115/116 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1; 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; 45, 206, 207/208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Die Last für eine den genannten Grundsätzen entsprechende, dh personenbezogene, Feststellung der Beitragsforderung (Feststellungslast) trägt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Beklagte, und zwar für die Beiträge zur Rentenversicherung in ihrer Eigenschaft als Einzugsstelle (§ 1399 Abs. 3 RVO; vgl BSGE 37, 114, 117; 41, 297, 299/300).

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R

    Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften

    Ein solcher "Beitragsbescheid" gegenüber dem Arbeitgeber, in dem gleichzeitig über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe entschieden wird, muß in bezug auf die betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich personenbezogen sein (BSGE 37, 114 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1; BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSGE 45, 206 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Darauf hinzuweisen ist ferner, dass die objektive Beweislast für die anfängliche Fehlerhaftigkeit der Bewilligung oder die wesentliche Änderung der Verhältnisse zuungunsten der von der früheren Bewilligung Begünstigten die Behörde trägt (vgl. BSGE 7, 292, 299; 37, 114, 137; BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt ein Bescheid, der eine Entrichtung von Beiträgen fordert, zugleich die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöbe fest (vgl BSGE 37, 114).
  • BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76

    Erstreckung der Sozialversicherungspflicht eines Gemüsegroßhändlers auf

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1974 (BSGE 37, 114) hat das LSG die Auffassung vertreten, ein Arbeitgeber werde nicht schon deshalb beitragspflichtig im Sinne der §§ 393 Abs. 1 Satz 1 und 1396 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO), weil er nachweislich in bestimmter Höhe Löhne gezahlt habe.

    Das Berufungsgericht hat hierbei zutreffend auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 37, 114) abgestellt.

    Läßt sich nämlich der von der Beklagten behauptete Tatbestand der Versicherungspflicht der Beschäftigten nicht feststellen, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (BSGE 41, 297, 300; 37, 114, 117).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92

    Streit über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zur freiwilligen

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Februar 1974 (BSGE 37, 114 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1) allerdings die Aufhebung eines an einen vermeintlichen Arbeitgeber gerichteten Beitragsbescheids durch die Vorinstanz für Rechtens gehalten, weil die Versicherungspflicht einzelner Beschäftigter nicht mehr feststellbar war und die beklagte Einzugsstelle nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen der objektiven Feststellungslast (Beweislast) die Folgen dieser Ungewißheit zu tragen hatte.
  • BSG, 28.04.1977 - 3 RK 48/75

    Voraussetzungen für eine Versicherungsfreiheit und Beitragsfreiheit ;

  • BSG, 23.02.1977 - 12 RK 34/76

    Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht oder eine Versicherungsfreiheit zur

  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 63/93

    Einzugsstelle - Beitragspflicht

  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 761/10
  • BSG, 10.09.2007 - B 12 KR 64/06 B
  • LSG Sachsen, 24.11.1998 - L 1 KR 11/98
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 62/80

    Bescheid der Krankenkasse über die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • LSG Berlin, 16.10.2000 - L 16 RA 53/99

    Gewährung eines Altersruhegeldes wegen Vollendung des 65. Lebensjahres; Nachweis

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 29/76

    Voraussetzungen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Pflicht des

  • BSG, 26.09.2007 - B 13 R 335/07 B
  • LSG Thüringen, 22.09.1995 - L 2 Kn 281/94
  • BSG, 04.01.2012 - B 12 R 23/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 91/04
  • LSG Hamburg, 21.03.1985 - VI KRBf 3/82

    Aufzeichnungspflicht; Arbeitgeber; Einzugsstelle; Versicherungspflicht;

  • LSG Hessen, 28.03.1979 - L 8 KR 842/75

    Versicherungspflicht von Lehrbeauftragten

  • SG Berlin, 23.02.2000 - S 89 KR 324/98

    Voraussetzungen für die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber

  • SG Dresden, 04.12.2003 - S 16 KR 174/00
  • SG Dresden, 04.12.2003 - S 16 KA 174/00

    Rechtswidrigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen;

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