Rechtsprechung
   BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 17/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2823
BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 17/74 (https://dejure.org/1975,2823)
BSG, Entscheidung vom 03.06.1975 - 7 RAr 17/74 (https://dejure.org/1975,2823)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - 7 RAr 17/74 (https://dejure.org/1975,2823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Möglichkeit der Förderung von Prüfungszeiten im Anschluß an eine berufliche Bildungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitliche Bildungsmaßnahme - Meisterlehrgang - Unterhaltsgeld

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 6/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung - Anspruchsdauer -

    Vorangegangen war ein Urteil des BSG, nach dessen Inhalt der Lehrgang und die Prüfung eine einheitliche Maßnahme darstellen, wenn beide in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang stehen, also die Teilnahme an dem Lehrgang von vorneherein darauf gerichtet war, an der nachfolgenden Prüfung teilzunehmen (BSG vom 3.6.1975 - 7 RAr 17/74 - BSGE 40, 29, 32 f = SozR 4100 § 44 Nr. 4 S 10 f).
  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 3 U 117/18

    Kein Versicherungsschutz bei Tätigkeit ohne wirtschaftlichen Wert an einem

    Erfasst wird jede Form der unsystematischen beruflichen Aus- und Fortbildung außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung in den genannten Einrichtungen, soweit sie noch nicht die entsprechenden Voraussetzungen des BBiG erfüllen; es muss sich um eine Bildungsmaßnahme zur Vermittlung berufsnütziger Kenntnisse und Fähigkeiten jeder Art und jeden Umfangs, einschließlich der Abschlussprüfung handeln (vgl. BSG, Urteil vom 03.06.1975 - 7 RAr 17/74; Bieresborn, a.a.O., § 2 Rn. 70 ff m.w.N.).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 31/78

    Einbeziehung der Prüfung in eine Bildungsmaßnahme

    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 17. Dezember 1974 (BSGE 58, 292, 295) und 5. Juni 1975 (BSGE 40, 29, 51) dargelegt hat, sind Lehrgang und abschließende Prüfung grundsätzlich eine Einheit.

    Es genügt dazu nicht, daß der Lehrgang inhaltlich der Vorbereitung auf eine Prüfung dient, vielmehr muß die Prüfung auch in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang stehen (BSGE 40, 29, 52).

    Zwar setzt ein Anspruch auf Uhg nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 40, 29) gleichfalls voraus, daß die Prüfung Teil der Maßnahme ist.

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R

    Unterhaltsgeldanspruch in Sonderfällen - Fortzahlung für Zeiten zwischen dem Ende

    Einer zusätzlichen Heranziehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein Lehrgang und die abschließende Prüfung als einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen sind, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht (BSGE 40, 29, 32 = SozR 4100 § 44 Nr. 4; BSG Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 116/73 -), bedarf es in einem derartigen Fall nicht.

    Nach dieser Rechtsprechung muss der Umfang des Zwischenzeitraums, für den dem Prüfungsteilnehmer mit Rücksicht auf die Lage der Prüfungstermine und eine evtl Prüfungsvorbereitung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist, in einem angemessenen Verhältnis zu den besonderen Anforderungen der Prüfung und dem Umfang und der Bedeutung der Ausbildung stehen (BSGE 40, 29, 33 f = SozR 4100 § 44 Nr. 4).

  • LSG Bayern, 14.07.2000 - L 8 AL 388/99

    Zur Zahlung von Unterhaltsgeld nach dem Arbeitförderungsgesetz (AFG) während der

    Die Zusammengehörigkeit von Lehrgang und Prüfung ergebe sich bezugnehmend auf das Urteil des BSG vom 03.06.1975 - 7 RAr 17/74 - aus dem Ziel der Förderung.

    Bezugnehmend auf das BSG-Urteil vom 03.06.1975 (BSGE 40, 29, 33) schlägt Richter vor, Zeiten zwischen dem Ende des Unterrichts und der Prüfung zur Maßnahme zu zählen, wenn eine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit nicht zumutbar gewesen sei und die Dauer der Zwischenzeit in angemessenem Verhältnis zum Umfang der Ausbildung und der Bedeutung der Prüfung gestanden habe.

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 10/91

    Bildungsmaßnahme - Höchstdauer - Externe Prüfung

    Zwar schließt die Dauer einer Förderungsmaßnahme grundsätzlich die Dauer des zugehörigen Prüfungsverfahrens ein, weil, soweit eine Prüfung vorgesehen ist, erst diese eine Verwertung der erlangten Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt erlaubt (vgl BSGE 40, 29, 31 f; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 11 S 43).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 63/89

    Anspruch einer Freigängerin auf Unterhaltsgeld, Kürzung des Unterhaltsgeldes

    In dieser Zeit kann er ebenso wie an den Unterrichtstagen wegen der Bildungsmaßnahme nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit sichern und ist deshalb auf das Uhg, das ausgefallenes Arbeitseinkommen ersetzen soll, angewiesen (BSGE 40, 29, 32 f = SozR 4100 § 44 Nr. 4; BSGE 41, 120).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Zur Aus- oder Fortbildung in Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c RVO gehören nicht nur die eigentlichen Bildungsmaßnahmen, sondern auch die für einen Abschluß der Aus- oder Fortbildung zum Schulbusfahrer vorgeschriebene Prüfung (s. BSG SozR Nr. 10 zu § 539 RVO ; vgl. zu § 41 AFG BSGE 40, 29; s. auch BVerwGE 44, 70, 71).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2007 - L 7 AL 543/03
    In dieser älteren Entscheidung hatte das BSG festgestellt, dass unabhängig davon, wie lange sich die Prüfungsphase hinzog, auch nach dem Ende des Unterrichts für die notwendige Prüfungszeit Unterhaltsgeld zu gewähren war, weil Lehrgang und Prüfung eine einheitliche Maßnahme bildeten (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 4).
  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 58/77

    Zweckmäßigkeit der Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme iSv AFG § 36

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Förderung eines Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint (BSGE 58, 282 = SozR 4100 s 42 Nr. 5 und BSGE 40, 29 = SozR 4400 5 44 Nr. 4).
  • BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 39/74

    Teilnahme an einer Maßnahme iS von AFG § 44 Abs 1 S 1 - Zeitraum für den Anspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht