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   BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75   

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BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75 (https://dejure.org/1976,3060)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 8 RU 86/75 (https://dejure.org/1976,3060)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 8 RU 86/75 (https://dejure.org/1976,3060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Frage der Zuständigkeit des Versicherungsträgers bei einer Lehrveranstaltung für Soldaten an einer Privaten Handelsschule

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Hochschule - Lehrveranstaltung für Soldaten - Arbeitsgemeinschaft - Zuständigkeit des Versicherungsträgers - Unternehmen - Private Handelsschule

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.06.1975 - 8 RU 124/74

    Unfallversicherungsträger - Zuständigkeit - Maßnahmen der Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75
    gelten kann (vgl. im.übrigen hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 49. Juni 4975 - 8 RU 124/74 - in 8023 2200 Nr. 4 zu 5 654 EVO).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Dem Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift steht, wie schon das Anführen der Betriebs- und Lehrwerkstätten im Gesetz zeigt, nicht entgegen, daß es sich bei der Fahrschule um eine Private Einrichtung handelte (Lauterbach a.a.O.; Wolber a.a.O.; vgl. auch BSGE 41, 214).

    Zuständig ist der Versicherungsträger, zu dessen Bereich das Unternehmen der ähnlichen Einrichtung im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c RVO gehört (BSGE 41, 214, 216; Wolber a.a.O.; Watermann SGb 1976, 449).

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R

    Unternehmen der Landwirtschaft - Beendigung einer Beschäftigung wegen

    Danach ist unter einem Unternehmen eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl zB BSGE 36, 111, 115 = SozR Nr. 1 zu § 653 RVO; BSGE 42, 126, 128 = SozR 2200 § 539 Nr. 24), bzw eine organisatorische, dh rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und auch soziale Einheit zur organisatorischen Erledigung bestimmter Aufgaben (zB BSGE 41, 214 = SozR 2200 § 653 Nr. 2) zu verstehen (vgl zur Abgrenzung von Unternehmens- und Betriebsbegriff BSGE 84, 8, 11 = SozR 3-2600 § 273 Nr. 2 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 6 U 99/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Bevollmächtigtenhaftung gem §§

    Der Begriff des Unternehmens wird in § 121 Abs. 1 SGB VII als Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen oder Tätigkeiten definiert und bezeichnet damit allgemein eine organisatorische, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle oder soziale Einheit, mit der unabhängig von der Rechtsform für eine gewisse Dauer in gewisser Regelmäßi8gkeit bestimmte Ziele verfolgt werden (so schon Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9. August 1973 - 2 RU 5/72 - BSGE 36, 111; Urteil vom 25. Februar 1976 - 8 RU 86, 75 - BSGE 41, 214).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91

    Unternehmensübergang - Sächlich Mittel eines Unternehmen - Übernahme - Änderung

    Die regelmäßige Erfüllung bestimmter "Betriebs-Aufgaben" hat der Senat auch mit Urteil vom 25. Februar 1976 als wesentlich für den Unternehmensbegriff angesehen (BSGE 41, 214, 216).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

    Ob dies auch für die Weiterbildung der Soldaten mit der Folge gilt, daß diese nicht versorgungsrechtlich geschützt sind (BSGE 41, 214 = SozR 2200 § 653 Nr. 2; BSG 25. Februar 1976 - 8 RU 86/75), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90

    Streit über die Eigenschaft als zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Unfälle von Schülern oder Lernenden an Privatschulunternehmen sind daher grundsätzlich von der Beklagten zu entschädigen (vgl BSGE 41, 214, 216), es sei denn, daß die Zuständigkeit des Beigeladenen nach § 655 Abs. 2 Nr. 5 RVO begründet ist.
  • LSG Sachsen, 13.06.2001 - L 2 U 28/00

    Zur Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für einen Verein dessen Zweck

    Auch die später vom Bundessozialgericht (BSG) verwendete Definition des Unternehmens als einer organisatorischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und auch sozialen Einheit zur regelmäßigen Erledigung bestimmter Aufgaben (BSGE 41, 214) hat einen im Wesentlichen gleichen Inhalt.
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