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   BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75   

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BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75 (https://dejure.org/1976,1989)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1976 - 9 RVi 4/75 (https://dejure.org/1976,1989)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1976 - 9 RVi 4/75 (https://dejure.org/1976,1989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 178
  • NJW 1977, 77
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53

    Kein Aufopferungsanspruch bei Haftschaden

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Ein solcher Sachverhalt wird von den 55 51 ff. BSeuchG, die auf dem Gedanken des allgemeinen Aufopferungsanspruchs (5 75 Einl.Pr.ALR) beruhen, nicht erfaßt (vgl. BGHZ 17, 172, 174; 37, 44, 48).
  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60

    Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Ein solcher Sachverhalt wird von den 55 51 ff. BSeuchG, die auf dem Gedanken des allgemeinen Aufopferungsanspruchs (5 75 Einl.Pr.ALR) beruhen, nicht erfaßt (vgl. BGHZ 17, 172, 174; 37, 44, 48).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Vielmehr ist dieser Tatbestand deshalb gegeben, weil die Verwaltung mit den erwähnten Bescheiden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts die Regelung eines Einzel- falls getroffen hat, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (zur Definition des Verwaltungsakts: BSG 17, 124, 126; ferner 5 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrens- -VwVfG-.
  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 212/55

    Aufopferungsanspruch bei Impfschaden

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Indessen wäre auch dann das Wort "Empfehlung" nicht, wie üblich, bloß gleichbedeutend mit Aufforderung, Béfürwortung, Zuspruch zu interpretieren, sondern - weit weniger eindringlich - einfach als Mitteilung, Hinweis auf eine Möglichkeit ohne Zuraten zu verstehen (vgl. BGHZ 24, 45, 46).
  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    (BSG 31, 226, 227 ff.; aber auch SozR Nr. 53 zu 5 55 SGG; zu letzterem krit.z Söchting, Die Sozialversicherung 1973, 255).
  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56

    Aufopferungsanspruch bei Salvarsanschäden

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Hieran ließe sich weiter die Überlegung knüpfen, daß derjenige, der dem Behördenhinweis auf eine Impfnotwendigkeit freiwillig nachgebe, im Schadensfalle auch Versorgung erhalte, und zwar auch dann, wenn die Impfung nicht bloß mit Rücksicht auf das Gemeinwohl, sondern auch in Wahrnehmung persönlicher Belange des Geschädigten vorgenommen werde; denn ein freiwilliges Tun schließe nicht aus, daß zugleich eine gesetzliche Pflicht erfüllt werde (BGHZ 25, 238, 242).
  • BSG, 10.12.1957 - 9 RV 1076/56

    Die Rechtsnatur von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Gesetzen

    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Die Verwaltungserklärungen stellen mehr als Meinungsäußeruhgen oder Auskünfte der (hierzu: BSG 6, 175, 177; 14, 104, 106; 21, 52, 54 f.; 31, 225).
  • OLG München, 19.12.1968 - 1 U 879/68
    Auszug aus BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), und dazu gehöre auch die Ausreisefreiheit (so OLG München NJW 1970, 1236, 1237; aber auch - einschränkend: Merten, Das Recht auf - 12".
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 -

    Sie sind ansonsten aber auch ohne ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis - letztlich als von der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass des endgültigen Verwaltungsaktes umfasstes "weniger" - zulässig (BSGE 42, 178 = SozR 3850 § 51 Nr. 3) , soweit sich aus den einschlägigen Vorschriften oder aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen nichts anders ergibt (BSG SozR 3-1300 § 39 Nr. 7 S 11 f) .
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Die Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit eindämmen (vgl BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2; BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 § 51 Nr. 3; SozR 3850 § 51 Nr. 4; SozR 3850 § 54 Nr. 1); die gesamte Bevölkerung ist mithin Nutznießer der individuellen Impfung ("Nutznießerprinzip"; vgl dazu BSG SozR 3850 § 54 Nr. 2; s auch BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93

    Feststellungsklage - Zulässigkeit - Wehrdienstbeschädigung - berechtigtes

    Der Kläger habe auch ein Rechtsschutzbedürfnis, weil sich im vorliegenden Fall die ernstliche Möglichkeit ergebe, daß sich Spätschäden einstellten (vgl BSGE 42, 178, 180).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auch der erkennende Senat hat bereits eine Sachentscheidung der Verwaltung über die Frage des Ursachenzusammenhangs einer nicht mehr bestehenden Krankheit mit einer Impfung für zulässig erachtet (BSGE 42, 178, 180).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 C 11.95

    Luftverkehrsrecht - Verkehrszulassung eines gebrauchten dänischen Flugzeugs,

    Die Zulassungsbehörde kann jedoch in Sonderfällen auf Antrag auch eine vorgezogene verbindliche Entscheidung über einen bei der Verkehrszulassung zu berücksichtigenden Teilaspekt - hier die zulässige Geräuschemission - treffen, wenn dafür ein gravierendes praktisches Bedürfnis besteht und die vorgezogene Feststellung dem Zweck des luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht zuwiderläuft (zu gesetzlich nicht geregelten Vorabentscheidungen auf anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. BVerwGE 24, 23 [BVerwG 29.03.1966 - I C 19/65]; OVG Lüneburg, NuR 1981, 211; BayVGH, NJW 1981, 2076; BSG, NJW 1977, 77).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    BSGE 42, 178, 182 f = SozR 3850 5 51 Nr. 3; SozR 3850 @ 51 Nr. 4 3 4 f).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Diese Gefahrenverteilung muß im Zusammenhang mit unterschiedlichen Rechtfertigungsgründen für eine soziale Entschädigung gesehen werden, Impfungen, die der Staat nicht gesetzlich vorschreibt, fallen grundsätzlich in den Bereich privater Lebensrisiken° Eine öffentliche Empfehlung ist der schwächste staatliche Hinweis auf Impfungen° Wenn der Grad eines dringenden Anratens, dem sich ein betroffener Bürgernur schwerlich entziehen kann (vgl BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 5 51 Nr. 3; BGHZ 24, 45; 31, 187), nicht erreicht wird, wenn ihm also nicht in solcher Weise ein Opfer für die Allgemeinheit abverlangt wird, dann bleibt das Risiko4 für Impfschäden bei ihm, Stärker als die staatliche Empfehlung ist die Anordnung, alle Kinder eines bestimmten Altes "sollten" geimpft werden, zum Beispiel gegen Diphtherie (5 2 Abs. 2 Satz 1 des Baden=Württembergischen Gesetzes über die Impfung gegen Diphtherie vom 25° Januar 1954 - Ges. Bl, S° 5), Diese kann zur mittelbaren Verpflichtung dadurch gesteigert werden, daß verfügt wird, nur geimpfte Kinder könnten in Kindergärten und ähnliche Einrichtungen aufgenommen werden (5 3), Auch öffentliche behördliche "Aufforderungen" zu bestimmten Impfungen, deren nachteilige Folgen ausgeglichen werden (zB 5 1 Abs. 1 Hessisches Impfschadensgesetz vom 6° Oktober 1958 - GVB1 S, 147 -), begründen eine stärkere Verpflichtung und dementsprechend eventuell eine Risikoverlagerung auf den Staat.
  • SG Schleswig, 07.06.2006 - S 13 VJ 26/04

    Gewährung von Versorgung wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen;

    Die Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit eindämmen (vgl. BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2; BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 § 51 Nr. 3; SozR 3850 § 51 Nr. 4; SozR 3850 § 54 Nr. 1; Urteil vom 20.07.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R); die gesamte Bevölkerung ist mithin Nutznießer der individuellen Impfung ("Nutznießerprinzip"; vgl. dazu BSG SozR 3850 § 54 Nr. 2; s auch BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 16.04.2002 - L 15 VG 10/00

    Feststellung einer entschädigungspflichtigen Gewalttat dem Grunde nach;

    Die Frage, ob das Vorliegen eines derartigen Rechtsverhältnisses, das zwingend die Annahme einer grundsätzlich entschädigungspflichtigen Gewalttat voraussetzt, für sich (isoliert) der Feststellung zugänglich ist, ist umstritten (ablehnend: BSGE 13, 178/180; Bley, Gesamtkommentar, Anm.4c zu § 55 SGG; befürwortend: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Auflage, S.240m IV - allerdings zu § 55 As.1 Nr. 3 SGG - Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 6. Auflage, Rdnr.13 zu § 55; Krasney-Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, IV Rdnr.89; offengelassen: BSGE 42, 178/183).
  • BSG, 28.10.1980 - 9 RVi 1/80

    Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität - Arzthaftpflichtprozeß -

    Eine Abweichung vom Recht der Kriegsopferversorgung, wie sie der Kläger in Anlehnung an die Zivilréchtsprechung zum Arzthaftungsprozeß für geboten hält, rechtfertigt sich auch nicht deshalb, weil in den @@54 ff BSeuchGein besonderer Fall des Aufopferungsanspruchs geregelt ist (Vgl BSGE 4, 121, 125, 126; 42, 172, 174 f; 42, 178, 182; SozR 5850 % 51 Nr. 4 S. 25 f).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 27/88
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVi 3/85

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse

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