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   BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75   

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BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75 (https://dejure.org/1976,776)
BSG, Entscheidung vom 15.06.1976 - 7 RAr 50/75 (https://dejure.org/1976,776)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 (https://dejure.org/1976,776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit - Hochschulstudium - Abschluß - Exmatrikulation

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 76
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
    Auszug aus BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 18. Februar 1964 (BSGE 20, 190, 495) und vom 4. Februar 1965 (Praxis 4965, «aa-).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Hieraus ergeben sich für den leistungsrechtlichen Begriff des § 101 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) schon gegenüber dem beitragsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (vgl: BSGE 59, 183, 185 = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSG SozR 7910 § 59 Nr. 19) Besonderheiten (BSGE 42, 76, 81 f = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19; Gagel, AFG, § 101 RdNr 5; GK-AFG, § 101 RdNr 14; Gagel, SGb 1981, 253, 255;.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis iS des § 101 AFG, wenn die Beschäftigung (§ 7 SGB IV) faktisch ein Ende gefunden hat; darauf, ob das Arbeitsverhältnis selbst fortbesteht, kommt es dann für die Beurteilung dieser Frage nicht an (BSGE 42, 76, 80 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 19 und 20; BSG USK 79268; BSG, Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 -, unveröffentlicht; Gagel, AFG, § 101 RdNrn 5 ff; GK-AFG, § 101 RdNr 14; Gagel, SGb 1981, 253, 255; ders, SGb 1985, 268, 269; Boecken, aaO, S 21 f).

    Dem Terminus "vorübergehend" in § 101 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) kommt ein über die Sinnbedeutung "nicht endgültig" hinausgehender Gehalt nicht zu (BSGE 42, 76, 83 = SozR 4100 § 101 Nr. 2).

    Vorübergehend ist eine Beschäftigungslosigkeit bereits dann, wenn - wie hier - der Arbeitslose nicht für immer oder für unbestimmte Zeit aus dem Arbeitsleben als abhängig Beschäftigter ausgeschieden ist (vgl BSGE 42, 76, 80 f = SozR 4100 § 101 Nr. 2).

    Arbeitslosigkeit setzt nicht voraus, daß eine zeitlich unbegrenzte Arbeitnehmertätigkeit oder eine solche von nicht unbedeutender Dauer angestrebt wird (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 7/83 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auch entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, sowie unentgeltliche Beschäftigungsverhältnisse werden erfasst (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; BSGE 42, 76, 81 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    So muss es indes nicht liegen; auch entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, sowie unentgeltliche Beschäftigungsverhältnisse werden erfasst (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; BSGE 42, 76, 81 f = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Dem steht nicht entgegen, daß arbeitsvertraglich die Aussetzzeit und damit die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit der Klägerin auf ca fünf Wochen beschränkt war, denn Arbeitslosigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn die voraussichtliche Beschäftigungslosigkeit von nicht nur unbedeutender Dauer ist (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; ebenso der 11. Senat im Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend" in § 101 Abs. 1 Satz 1 AFG ist nur auf den im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Zustand der faktischen Beschäftigungslosigkeit bezogen und dient der Abgrenzung gegenüber Personen, die endgültig aus dem Arbeitsleben als abhängig Beschäftigte ausgeschieden sind (vgl BSGE 42, 76, 83 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Umfange ausüben würden; es ist nicht erförderlich daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 EUR 134 Nr. 3).

    Selbständige Rechtsanwälte müssen, wie dargestellt, ihren Beruf nicht als Vollzeitberuf ausüben; vielfach wird die Anwaltstätigkeit nur in geringem Umfang (zB im Alter) oder als Nebentätigkeit ausgeübt; insbesondere trifft es nicht zu, daß von Rechts Wegen die selbständige Tätigkeit eines Rechtsanwalts nur dann geringfügig (kurzzeitig) ist, wenn der Anwalt sein Tätigkeitsfeld durch äußere Vorkehrungen begrenzt hat; allerdings erleichtern solche Vorkehrungen den Nachweis, daß der Rechtsanwalt, der Alg oder Alhi beantragt hat, trotz seiner Tätigkeit arbeitslos ist und objektiv und subjektiv der Arbeitsvermittlung für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung steht, also auch eine hinsichtlich ihrer Dauer übliche Tätigkeit aufnehmen will und kann (vgl BSGE 42, 76, 83f = SozR 4100 5 101 Nr. 2).

    Für die Beurteilung, welchen zeitlichen Aufwand die Verrichtunré gen erfordern, die den Kläger erwarteten, ist, wie das LSG ' nicht verkannt hat, nicht entscheidend, wie lange der Kläger persönlich für die Bearbeitung braucht bzw gebraucht hat; allerdings sollte das LSG beachten, daß, je mehr Zeit der Kläger für seine Anwaltstätigkeit benötigt, seine Verfügbarkeit zweifelhaft wird (vgl BSGE 42, 76, 83f = SozR 4100 5 101 Nr. 2; Henhig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, @ 101 Anm 6, Januar 1979)- Es ist vielmehr auf einen Rechtsanwalt mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abzustellen.

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Danach gehört zum Kreis der Arbeitnehmer, wer als Arbeitnehmer tätig (gewesen) ist und weiter tätig sein will, wovon bei Personen, die bei der Arbeitslosmeldung ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, regelmäßig ausgegangen werden kann (so bereits BSG Urteil vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 - BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18).

    "Vorübergehend" ohne Beschäftigung ist, wer für die voraussichtliche Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit andernfalls eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung ausüben würde; er darf mit Eintritt der Beschäftigungslosigkeit nicht für immer oder auf unbestimmte Zeit aus dem Arbeitsleben als abhängig Beschäftigter ausgeschieden sein (BSG aaO, BSGE 42, 76, 80 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 14).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) arbeitslos beim Arbeitsamt melden, vom Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (vgl BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemühen.
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R

    Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin

    Die Klägerin war Arbeitnehmer iS dieser Vorschrift, da sie eine abhängige Beschäftigung von mehr als kurzzeitigem Umfang anstrebte; daß sie Beamtin auf Lebenszeit war und ihre Beurlaubung zum 31. März 1996 endete, steht der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen (vgl BSGE 42, 76, 77 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9).

    Zu diesen Bedingungen, denen das Arbeitsangebot des Arbeitslosen zu entsprechen hat, gehört auch die Gesamtdauer der angestrebten Beschäftigung (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Hierbei steht es der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen, daß die Klägerin vorrangig nur vorübergehende Arbeitsverhältnisse bis zur beabsichtigten Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeberin eingehen wollte, weil insoweit nicht vorausgesetzt wird, daß eine zeitlich unbegrenzte Beschäftigung oder auch nur eine solche von einer bestimmten Mindestdauer angestrebt wird (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
  • SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Andererseits gehören zur Beschäftigung im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III auch entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (BSG, Urteil vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 - abrufbar bei Juris).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 97/94

    Abgrenzung eines Beschäftigungsverhältnisses iS. von § 101 Abs. 1 S. 1 AFG von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10

    Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

  • BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92

    Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß

  • LSG Bayern, 22.09.2005 - L 9 AL 137/03

    Anspruch auf Arbeitslosengeld und ein zeitlich nachfolgender Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 19.11.2009 - L 3 AL 234/05
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Berufsschadensausgleich - besonderes

  • LSG Bayern, 20.12.2006 - L 9 AL 23/03

    Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei gleichzeitiger

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • LAG Bremen, 22.09.1995 - AR 26/95

    Zur Frage einer ehrenamtlichen Richtertätigkeit einer Jurastudentin

  • LSG Hessen, 16.10.1980 - L 1 Ar 1314/79

    Arbeitslos; Arbeitslosmeldung; Beitragspflicht; Verfügbarkeit; Arbeitslosigkeit;

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 46/77

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anforderungen an

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 65/78

    Bisherige schulische Ausbildung - Erstreben einer weiteren Ausbildung im Anschluß

  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 54/76

    Nachentrichtung von Beiträgen - Zeitraum

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 3/79

    Ausbildungsbeginn - Beginn der Schulausbildung - Ausbildungsabschnitt

  • BSG, 27.04.1978 - 11 RA 20/77

    Beendigung des Anspruches auf Übergangsgeld nach AVG § 18e Abs. 3

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 3 AL 3824/12
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.1997 - 12 K 179/97

    Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

  • LSG Hessen, 08.03.1979 - L 6 J 1317/78

    Arbeitslosigkeit „im Anschluß" an eine berufsfördernde Maßnahme zur

  • FG Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 1 K 35/97

    Berufsausbildungsende: Mitteilung des Prüfungsergebnisses

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 7/73

    Zur Förderungsfähigkeit (ehemaliger) Beamter nach AFG § 42

  • SG Stade, 26.04.2007 - S 6 AL 47/05
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