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   BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76   

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BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76 (https://dejure.org/1977,7478)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1977 - 1 RA 43/76 (https://dejure.org/1977,7478)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1977 - 1 RA 43/76 (https://dejure.org/1977,7478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 398/71

    Ausfallzeit - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Zeitpunkt des

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Dies hat bereits das Bundessozialgericht (BSG) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG wiederholt festgestellt (vgl. BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97; 34, 287, 288;.

    Entgegen der Meinung des Klägers ist hierfür als sachlicher Grund insbesondere anzuführen, daß neu eingeführte Vergünstigungen nicht beliebig weit zurück auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte ausgedehnt zu werden brauchen, weil sie anderenfalls oft überhaupt nicht einzuführen wären (vgl. BSGE 34, 287, 288 und BSG-Urteil vom 24.10.1974 aaO).

  • BSG, 15.03.1961 - 1 RA 55/59
    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Dies hat bereits das Bundessozialgericht (BSG) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG wiederholt festgestellt (vgl. BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97; 34, 287, 288;.

    Unter diesen Umständen kann die in Art. 2 5 48 a Abs. 2 AnVNG hinsichtlich der Anwendung des Wahlrechts im Sinne des 5 124 Abs. 6 a AVG vorgenommene Differenzierung weder als sachfremd noch gar als willkürlich (vgl. BSGE 14, 95, 98) angesehen werden.

  • BSG, 24.10.1974 - 11 RA 44/73
    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    SozR Nr. 3 zu Art. 2 © 26 ArVNG, Nr. 17 zu Art. 2 5 42 ArVNG und BSG-Urteile vom 24.10.1974 - 11 RA 44/73 und vom 25.1L 1976 - 11 RA 152/75).

    Entgegen der Meinung des Klägers ist hierfür als sachlicher Grund insbesondere anzuführen, daß neu eingeführte Vergünstigungen nicht beliebig weit zurück auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte ausgedehnt zu werden brauchen, weil sie anderenfalls oft überhaupt nicht einzuführen wären (vgl. BSGE 34, 287, 288 und BSG-Urteil vom 24.10.1974 aaO).

  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Dies hat bereits das Bundessozialgericht (BSG) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG wiederholt festgestellt (vgl. BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97; 34, 287, 288;.
  • BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73

    Verfassungswidrigkeit der Unverzichtbarkeit auf Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Insoweit hat das BVerfG mit Beschluß vom 3. Juli 1974 - 1 BvL 18/73 - (SozR 2400 5 7 Nr. 1) die in % 7 Abs. 6 AVG enthaltene Beschränkung des Verzichts auf die nach Abs. 1 der Vorschrift von der Versicherungspflicht befreiten Personen fürverfassungswidrig erklärt und dabei betont, daß es nicht Sinn und Zweck des % 7 Abs. 2 AVG sein kann, eine einmal nach dieser Vorschrift ausgesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht in allen Fällen beizubehalten.
  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 26/75
    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Er weist insoweit darauf hin, daß unter Beachtung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1976 - 1 RA 93/75 - die Mehrzahl der nach @ 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht befreiten Ärzte auch während der Zeit, in der sie keine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben, gemäß 5 10 Abs. 1 a AVG von der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ausgeschlossen seien (ebenso bereits BSG-Urteil vom 16.12.1975 - 11 RA 26/75 - in SozR 2400 5 10 Nr. 1).
  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 152/75

    Anwendungsbereich - Zeitpunkt des Versicherungsfalles

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    SozR Nr. 3 zu Art. 2 © 26 ArVNG, Nr. 17 zu Art. 2 5 42 ArVNG und BSG-Urteile vom 24.10.1974 - 11 RA 44/73 und vom 25.1L 1976 - 11 RA 152/75).
  • BSG, 04.05.1976 - 1 RA 93/75
    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
    Er weist insoweit darauf hin, daß unter Beachtung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1976 - 1 RA 93/75 - die Mehrzahl der nach @ 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht befreiten Ärzte auch während der Zeit, in der sie keine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben, gemäß 5 10 Abs. 1 a AVG von der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ausgeschlossen seien (ebenso bereits BSG-Urteil vom 16.12.1975 - 11 RA 26/75 - in SozR 2400 5 10 Nr. 1).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber gewählten Stichtagsregelung, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; denn dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, zur Ordnung bestimmter Lebenssachverhalte und zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung unmäßiger Belastungen der öffentlichen Verwaltung Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97; 34, 287, 288; 43, 200, 202).

    Dadurch, daß die Stichtagsregelung für die Gewährung von Alhi an die Tatsache der Arbeitslosigkeit im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung anknüpft und damit diejenigen von der gesetzlichen Vergünstigung ausnimmt, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeitslos gewesen sind, hat der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt; denn als sachlicher Grund für die von ihm hier vorgenommene Differenzierung kann angeführt werden, daß neu eingeführte Vergünstigungen, insbesondere wenn sie, wie hier, mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind, nicht beliebig weit zurück auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte ausgedehnt zu werden brauchen, weil sie anderenfalls oft überhaupt nicht einzuführen wären (BSGE 34, 287, 288; 43, 200, 202).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92

    Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen

    Grundsätzlich ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, zur Ordnung bestimmter Lebenssachverhalte und zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung unmäßiger Belastungen Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 43, 200, 202).

    Schließlich brauchen neu angeführte Vergünstigungen, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind, nicht beliebig weit zurück auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte ausgedehnt zu werden (vgl BSGE 34, 287, 288; 43, 200, 202).

  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1210/01

    Keine Nachversicherung eines ehemaligen Landtagsabgeordneten in der gesetzlichen

    Die zu Grunde liegende Annahme, das für die Anwendung der Nachversicherungsmöglichkeit maßgebliche Ereignis sei der Eintritt des Nachversicherungsfalls, entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 1, 219 ; 25, 24 ; 43, 200 ; Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. März 1981 - 11 RA 8/80 -, ">1232%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1232 RVO Nr. 10; Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. März 1992 - 4 RA 25/91 -, ">1232%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 1232 RVO Nr. 3), sondern kann sich darüber hinaus auch auf die Regelung in § 233 SGB VI stützen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05

    Rentenversicherung

    Die Beschränkung des Anwendungsbereiches durch die getroffene Stichtagsregelung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG, BSG Urteil vom 23.02.1977 - 1 RA 43/76).
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RA 63/81

    Nachversicherung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Beitragsnachentrichtung;

    BSGE 43, 200, 203 = SozR 5755 Art. 2 5 48a Nr. 1 S 4 f).
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80

    Ruhestandsbeamter - Aberkennung des Ruhegehalts - Nachversicherung

    Eine Auslegung im Sinne der Auffassung des LSG ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG geboter" Auch bei Änderungen des Nachversicherungsrechts muß dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes das Recht zustehen, zur Rechtssicherheit und Vermeidung übermäßiger Belastungen Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 43, 200, 202).An einer unzulässigen Differenzierung zwischen aktiven Beamten und Ruhestandsbeamten, wie sie das LSG im Auge zu haben scheint, fehlt es aber schon weil ausgeführt auch.
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