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   BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 27/76   

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https://dejure.org/1977,10049
BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 27/76 (https://dejure.org/1977,10049)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1977 - 5 RKn 27/76 (https://dejure.org/1977,10049)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1977 - 5 RKn 27/76 (https://dejure.org/1977,10049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 153/68

    Witwenrente - Ansprüche der früheren Ehefrau - Rentenaufteilung - Berechtigte

    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 27/76
    positiv abgeschlossen hat (BSGE 29, 169 = SozR Nr. 44 zu 5 1268 der Reichsversicherungsordnung -RVO-).
  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Ein weiterer Berechtigter i.S. der genannten Vorschrift "ist zu berücksichtigen", sobald ein angeblich Hinterbliebenenrentenberechtigter Leistungsantrag gestellt hat und die hierfür notwendigen Ermittlungen positiv abgeschlossen sind (BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9; BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10

    Rentenversicherung

    Da es bei der Witwenrente um die Versorgung des überlebenden Partners gehe, also um eine Frage existentieller Bedeutung, seien den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes besondere Bedeutung beizumessen (BSG aaO; BSGE 43, 238ff = SozR 2200 § 1268 Nr. 9).

    Das Ergebnis trägt der "existenziellen" (BSGE 83, 200ff = SozR 3-2600 § 46 Nr. 2; BSGE 43, 238ff = SozR 2200 § 1268 Nr. 9) Unterhaltsersatzfunktion des Witwenrentenanspruchs Rechnung, weil die Klägerin nach dem festgestellten Sachverhalt darauf vertraut hat und vertrauen durfte, dass sie im Falle des Vorversterbens des Versicherten als Witwe durch Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist.

  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Dementsprechend hat das BSG bereits entschieden, daß nach dem Tode eines Versicherten, dessen erste Ehe nach dem Recht seines Heimatlandes geschieden worden ist und der eine nach dem dortigen Recht gültige zweite Ehe geschlossen hat, sowohl die in Deutschland lebende erste als auch die zweite Ehefrau hinterbliebenenrentenberechtigt sind, wenn die Scheidung der ersten Ehe in Deutschland nicht anerkannt worden ist (vgl BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9).
  • BSG, 13.09.1994 - 5 RJ 72/92

    Witwenrente - Aufteilung unter mehreren Witwen

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 30. März 1977 (- 5 RKn 27/76 - SozR 2200 § 1268 Nr. 9) und ihm folgend der 4. Senat des Bundessozialgerichts (29. November 1984 - 4 RJ 59/83 - SozR 2200 § 1268 Nr. 26) entschieden haben, sind im Falle des rechtsgültigen Bestehens zweier Ehen beide Witwen nebeneinander hinterbliebenenrentenberechtigt.
  • LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 21/16
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, in aller Regel jedoch nicht ohne weiteres auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 1977, 5 RJ 98/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 u. BSGE 43, 243, 246 [BSG 30.03.1977 - 5 RKn 27/76] ; vom 24. März 1983, 1 RA 15/82 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 u. BSGE 55, 45 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • SG Mannheim, 29.07.2016 - S 7 R 198/15

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer Scheidung einer

    Dementsprechend hat das BSG bereits entschieden, dass nach dem Tode eines Versicherten, dessen erste Ehe nach dem Recht seines Heimatlandes geschieden worden ist und der eine nach dem dortigen Recht gültige zweite Ehe geschlossen hat, sowohl die in Deutschland lebende erste als auch die zweite Ehefrau hinterbliebenenrentenberechtigt sind, wenn die Scheidung der ersten Ehe in Deutschland nicht anerkannt worden ist (vgl. BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9).
  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/35

    Voraussetzungen für die Kürzung einer Witwenrente - Anforderungen an die

    Ein weiterer Berechtigter i.S. der genannten Vorschrift "ist zu berücksichtigen", sobald ein angeblich Hinterbliebenenrentenberechtigter Leistungsantrag gestellt hat und die hierfür notwendigen Ermittlungen positiv abgeschlossen sind (BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9; BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO).
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