Rechtsprechung
   BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,11639
BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76 (https://dejure.org/1977,11639)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1977 - 3 RK 84/76 (https://dejure.org/1977,11639)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 (https://dejure.org/1977,11639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,11639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1961 - 3 RK 4/57
    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76
    Es handelt sich bei diesem Ersatzanspruch vielmehr um einen dem LeistungsansPruch des anspruchsberechtigten Versicherten gegenüber selbständigen Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern, der von dem Leistungsantrag des anspruchsberechtigten Versicherten ebensowenig abhängt, Wie der in 3 1551 RVOnormierte Ersatzanspruch des Fürsorgeträgers gegen den Versicherungsträger (vgl BSGE 14, 261, 266).
  • Drs-Bund, 04.10.1971 - BT-Drs VI/2649
    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76
    Aan-KOV (Art. 1 Nr. 41) vorgenommene Änderung des 5 18 0 BVG sollte allerdings "dafür Sorge getragen werden, daß bei der Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen und bei der Krankenbehandlung andere Rechtsträger, die im konkreten Fall nur zur Gewährung von Kannleistungen oder Zuschüssen verpflichtet sind, ihre Leistungen nicht unter Hinweis auf den nach dem BVG bestehenden Rechtsanspruch oder auf das Fehlen eigener Aufwendungen des Berechtigten verweigern und sich damit auf Kosten des Bundes entlasten können" (Begründung zum Regierungsentwurf des 5. Aan-KOV; BT-Drucksache VI/2649 S. 8 zu Nr. 44).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Das entspricht auch den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG: Ein Erstattungsanspruch ist demjenigen Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem sich die Leistungspflicht ergibt, auf die der Erstattungsanspruch letztlich gründet; denn dieses Rechtsgebiet gibt dem Erstattungsbegehren sein Gepräge (stRspr, vgl BSGE 18, 18, 21 = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG; BSGE 44, 133, 134 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1; BSGE 57, 15 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Das entspricht auch den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG: Ein Erstattungsanspruch ist demjenigen Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem sich die Leistungspflicht ergibt, auf die der Erstattungsanspruch letztlich gründet; denn dieses Rechtsgebiet gibt dem Erstattungsbegehren sein Gepräge (stRspr, vgl BSGE 18, 18, 21 = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG; BSGE 44, 133, 134 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1; BSGE 57, 15 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Nach der Gegenmeinung ist ein Antrag des Berechtigten für den Erstattungsanspruch unter Sozialleistungsträgern ausnahmslos entbehrlich (so Engelmann in Schroeder-Printzen, SGB X, Ergänzungsband 1984, vor §§ 102 ff, Anm 3 ; Schellhorn, Bundessozialhilfegesetz, 14. Aufl 1993, § 91a RdNr 14; zum früheren Recht: BSGE 14, 261, 266 = SozR § 205 RVO Nr. 11 und BSGE 44, 133, 137 = SozR 1500 § 31 Nr. 1; BSGE 44, 282, 285 = SozR 3100 § 81b Nr. 8).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    i) Obgleich sich die Erstattungspflicht nach § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG inhaltlich danach richtet, ob auch die für den verpflichteten Leistungsträger geltenden Vorschriften erfüllt waren (vgl schon BSGE 44, 133, 136 = SozR 1500 § 31 Nr. 1), steht ihr nicht entgegen, dass W. die Gewährung der vom Kläger erhaltenen Leistung nicht zuvor bei der Beklagten als Leistung der Krankenversicherung beantragt hatte.
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

    Entscheidet ein Senat für Angelegenheiten des Kassenarztrechts, obwohl ein Senat für Krankenversicherungsrecht zuständig ist, liegt ein - nur auf Rüge zu beachtender - Verfahrensmangel vor (Aufgabe von BSG vom 13.7.1977 - 3 RK 84/76 = BSGE 44, 133, 135 = SozR 1500 § 31 Nr. 1 S 3).

    Da über die Berufung somit ein nicht zuständiger Fachsenat des Landessozialgericht (LSG) entschieden hat, liegt ein Verstoß gegen § 31 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vor (vgl BSGE 18, 18, 21 f = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG; BSGE 44, 133, 135 = SozR 1500 § 31 Nr. 1 S 3).

    Dieser Verfahrensmangel führt aber - entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl BSGE 44, 133, 135 = SozR 1500 § 31 Nr. 1 S 3) - nicht zwangsläufig zur Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits.

    Denn auf Anfrage (Beschluß des erkennenden Senats vom 12. März 1996; vgl § 41 Abs. 3 SGG) hat der 3. Senat des BSG durch Beschluß vom 17. April 1996 - 3 S (K) 2/96 - die im Urteil vom 13. Juli 1977 (BSGE 44, 133, 135 = SozR 1500 § 31 Nr. 1 S 3) vertretene Rechtsauffassung, ein solcher Fehler sei von Amts wegen zu beachten, aufgegeben, und der 9. Senat des BSG hat im Hinblick auf sein Urteil vom 7. September 1962 (BSGE 18, 18, 21 f = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG) durch Beschluß vom 19. Juni 1996 - 9 S (V) 1/96 - klargestellt: Er vertrete - wie der erkennende Senat - die Auffassung, daß ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelung des § 31 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keinen von Amts wegen zu berücksichtigenden wesentlichen Verfahrensmangel darstelle.

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R

    Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber

    i) Obgleich sich die Erstattungspflicht nach § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG inhaltlich danach richtet, ob auch die für den verpflichteten Leistungsträger geltenden Vorschriften erfüllt waren (vgl schon BSGE 44, 133, 136 = SozR 1500 § 31 Nr. 1), steht ihr nicht entgegen, dass T. die Gewährung der vom Kläger erhaltenen Leistung nicht zuvor bei der Beklagten als Leistung der Krankenversicherung beantragt hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die denkbaren Erstattungsansprüche - dies sind die allgemeinen Ansprüche nach §§ 102 ff. SGB X, die hier nicht nach § 71b Satz 1 BVG beschränkt sind, weil Heilbehandlung keine "Versorgungsbezüge" darstellt (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 39/98 R -, juris, Rz. 13), sowie der spezielle Erstattungsanspruch aus § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG - betreffen nur Fälle, in denen der in Anspruch genommene Leistungsträger keine Leistungen erbracht hat, obwohl er originär zuständig gewesen wäre (vgl. ansatzweise BSG, Urteil vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 -, juris, Rz. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die denkbaren Erstattungsansprüche - dies sind die allgemeinen Ansprüche nach §§ 102 ff. SGB X, die hier nicht nach § 71b Satz 1 BVG beschränkt sind, weil Heilbehandlung keine "Versorgungsbezüge" darstellt (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 39/98 R -, juris, Rz. 13), sowie der spezielle Erstattungsanspruch aus § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG - betreffen nur Fälle, in denen der in Anspruch genommene Leistungsträger keine Leistungen erbracht hat, obwohl er originär zuständig gewesen wäre (vgl. ansatzweise BSG, Urteil vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 -, juris, Rz. 14).
  • LSG Sachsen, 20.04.2005 - L 1 KR 18/03

    Zulässigkeit des Einwandes des Nichtvorliegens tatbestandlicher Voraussetzungen

    Der von dem verpflichteten Leistungsträger (hier einer Krankenkasse) an die Versorgungsverwaltung zu leistende Aufwendungsersatz ist daher dessen Leistung (hier die Leistung der Krankenkasse aus der Krankenversicherung; vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. Juli 1977, Az. 3 RK 84/76 = SozR 1500 § 31 Nr. 1).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01 KR R

    Krankenkasse - Kostentragung - Kostenbeteiligung - Beschädigter - Heilbehandlung

    Dass der Beigeladene die Gewährung dieser Leistung bei der Beklagten nicht beantragt hat, steht dem in § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG als Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern geregelten Erstattungsanspruch des Versorgungsträgers nicht entgegen (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3, vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 - BSGE 44, 133, 135 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1 und - 3 RK 3/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 6 sowie vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9 - jeweils zur gleich lautenden Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 BVG).
  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85

    Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung

  • BSG, 07.12.1988 - 6 RKa 35/87

    Ersatzkasse - Ersatzanspruch - Kassenarzt - Beteiligungsende -

  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes; Unbedingter Verfahrensfehler;

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01.KR R

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Versorgungsträgers für

  • BSG, 31.05.1978 - 5 RKn 36/76

    Badekur der Ehefrau zur Erhaltung der Pflegefähigkeit - Ersatzanspruch -

  • SG Stuttgart, 25.04.1979 - S 10 KR 819/76

    Ersatzanspruch - Vorleistungspflicht Ermessensausübung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht