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   BSG, 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76   

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BSG, 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76 (https://dejure.org/1978,3797)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76 (https://dejure.org/1978,3797)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 7/12 RAr 100/76 (https://dejure.org/1978,3797)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 218
  • BB 1979, 111
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 50/69

    Betriebsabteilung - Räumliche Entfernung - Eigene technische Leitung -

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 17. März 1972 entschieden hat, ist der Betriebsbegriff nach der herrschenden Verkehrsauffassung, den Erfahrungen des täglichen Lebens, insbesondere nach Lehre und Rechtsprechung auch verwandter Rechtsgebiete zu beurteilen (BSGE 34, 120, 121 = SozR Nr 1 zu § 129 AVAVG; vgl auch Schönefelder-Kranz-Wanka, Kommentar zum AFG, § 63 Rndnr. 22).

    Auch die Rechtsprechung des Senats ist, wie die angeführten Entscheidungen zeigen, im Prinzip bei der Feststellung dessen, was unter Betrieb iS der Regelungen über das Kug zu verstehen ist, von dem gekennzeichneten allgemeinen, für das Arbeitsrecht entwickelten Betriebsbegriff ausgegangen (BSGE 34, 120, 122; SozR 4670 zu § 2 Nr 2, 8. DV AVAVG).

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76
    Nach dieser Vorschrift muß der Antrag auf Kug jeweils für den nach § 64 Abs 1 Nr 3 AFG maßgeblichen Zeitraum (§ 72 Abs 2 Satz 3 AFG) sowie innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten (§ 72 Abs 2 Satz 4 AFG) gestellt werden (vgl BSGE 22, 257, 259).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 20/54

    Betriebsverfassungsrecht: Druckerei/Verlag als Tendenzbetrieb

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76
    Da beim Betrieb der arbeitstechnische Zweck im Vordergrund steht, ist es für den Betriebsbegriff zunächst unerheblich, ob mit ihm letztlich weitere Zwecke - etwa sozialer oder ideeller Art - verfolgt werden, oder ob ein hinter dem Betrieb stehendes Unternehmen als die rechtlich-wirtschaftliche Einheit (BSG aaO) derartige Zwecke verfolgt (vgl auch BAG 2, 91, 93).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Andere Autoren wollen sogar noch weitgehend die personelle Ausstattung der Arbeitgeberverbände, die Bedeutung der Industrie- und Handelskammern, die Einflußmöglichkeiten auf die staatliche Wirtschaftspolitik und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung berücksichtigen (Zachert/Metzke/Hamer, Die Aussperrung, 1978, S. 150 ff.; Wohlgemuth, BB 1979, 111 [115]; Wolter, AuR 1979, 193 [197 f.]).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Andere Autoren wollen sogar noch weitergehend die personelle Ausstattung der Arbeitgeberverbände, die Bedeutung der Industrie- und Handelskammern, die Einflußmöglichkeiten auf die staatliche Wirtschaftspolitik und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung berücksichtigen (Zachert/Metzke/Hamer, Die Aussperrung, 1978, S. 130 ff.; Wohlgemuth, BB 1979, 111 [115]; Wolter, AuR 1979, 193 [197 f.]).
  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sei ein Betrieb iSd. §§ 95 ff. SGB III die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Betriebsinhaber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sächlicher und immaterieller Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolge (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 7/12 RAr 100/76; Urteil vom 25.04.1991 - 11 Rar 21/89 - juris Rn. 24).

    Zu beachten sei in diesem Zusammenhang auch, dass der Betriebsbegriff des § 97 Satz 1 SGB III nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der engen Verbindung zum Arbeitsrecht an den arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff anknüpfe (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 7/12 RAr 100/76 - juris Rn. 23), sodass bei der Frage, ob vorliegend ein Betrieb vorliege, auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu beachten sei (wird ausgeführt).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

    Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Abteilung personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzt, mit eigenen technischen Betriebsmitteln ausgestattet ist und - jedenfalls im Regelfall - einen eigenen Betriebszweck verfolgt (BSGE 34, 120; BSG SozR 4100 § 75 Nr. 9 S 17; BSGE 46, 218, 129 f = SozR 4100 § 63 Nr. 1; vgl auch Bieback in Gagel, AFG, § 63 RdNr 79 ff mwN, Feckler in GK-AFG, § 63 RdNr 16 ff).

    Gesellschaftspolitisch mindert es die den Arbeitnehmer belastende Unsicherheit seiner beruflichen Existenz und erhält den Betrieben eingearbeitete Arbeitskräfte (vgl zum Vorstehenden: BT-Drucks V/2291 S 55; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 63 Nr. 2 S 13; BSGE 46, 218, 220 f = SozR 4100 § 63 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Das Fehlen einer Stellungnahme eines Betriebsrats führt nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige, da es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (BSG Urteil vom 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 99 Rn. 10).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Dient damit Kurzarbeit trotz der damit verbundenen Lohnminderung auch dem Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze (vgl. auch BSGE 46, 218), so kann der Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit nicht lediglich auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Entgeltminderungen beschränkt sein.
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Durch die vom LSG zitierte Rechtsprechung des BSG (BSGE 46, 218, 220 = BSG SozR 4100 § 63 Nr. 1) ist ebenfalls bereits geklärt, wie der Betriebsbegriff iS des § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG zu verstehen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2023 - L 9 AL 43/22

    Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld

    Das Fehlen der Stellungnahme des Betriebsrats führt nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige, da es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (BSG Urteil vom 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 99 Rn. 10) und die Klägerin diese Voraussetzung ohnehin nicht erfüllen konnte, da sie im streitigen Zeitraum an keiner Heimatbasis einen Betriebsrat hatte.
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R

    Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs

    Unter einem Betrieb ist wie im Arbeitsrecht eine organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der ein Unternehmer mit Hilfe sächlicher und sonstiger Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt (vgl etwa BSGE 46, 218, 219 f = SozR 4100 § 63 Nr. 1; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2000, Stichwort "Betrieb"); im Vordergrund steht dabei die einheitliche Organisation (Heuer aaO RdNr 38 unter Hinweis auf den Runderlaß der BA 11/93 Nr. 3.36).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche

    Die Saldierungsvorschrift folgt damit dem Grundgedanken der Kug-Regelung, eine Lohnausfallvergütung zur Verfügung zu stellen, die zusammen mit dem aus dem Arbeitsverhältnis zu zahlenden Entgelt die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse bei Kurzarbeit gewährleistet (BSGE 46, 218, 221 = SozR 4100 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

  • LSG Hessen, 02.11.1988 - L 6 Ar 992/86

    Anfechtungsklage; Sozialgericht; Grundbescheid; Zusatz; Zulässigkeit; Antrag;

  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 5/88

    Rechtsstreit über die Entscheidung über die Knappschaftlichkeit eines Betriebes,

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 20/92

    Vergütete Mehrarbeitsstunde - Kurzarbeiter-Gewährungszeitraum - Zeitumstellung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 10 B 1217/06

    Anordnungsgrund; Weigerung einen Formantrag auszufüllen

  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 22/85

    Gewerbebetrieb - Definition - Handwerksbetrieb

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 127/87

    Anzahl der Beschäftigten bei Gewährung von Kurzarbeitergeld

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 112/87

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld - Anderweitige Halbtagsbeschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2020 - L 9 R 1686/20

    Stellung eines Antrages auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86

    Vergütung - Gewährungszeitraum - Minderung des Kurzarbeitergeldes -

  • BSG, 12.09.2013 - B 11 AL 63/13 B
  • LSG Sachsen, 14.10.1998 - L 1 KR 18/97
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - L 18 AS 820/09
  • SG Aurich, 07.11.2008 - S 15 AS 783/08

    Vorliegen einer wirksamen Antragstellung im Sinne von § 37 Abs. 1 SGB II durch

  • BSG, 05.12.1978 - 12 RAr 48/77
  • LSG Berlin, 11.12.1987 - L 4 Ar 28/86
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