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   BSG, 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76   

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BSG, 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 (https://dejure.org/1978,1380)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 (https://dejure.org/1978,1380)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1978 - 4/5 RJ 78/76 (https://dejure.org/1978,1380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Ausdehnung des Bemessungszeitraumes von Übergangsgeld über einen Monat hinaus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Berechnung - Bemessungszeitraum - Monat - Rehabilitation - Unbillige Härte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 172
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 5 RJ 78/76
    Diese Praxis war jedoch bedenklich (vgl dazu auch das Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 61/77 -, 8.9, wonach das Übergangsgeld nach 5 18 Abs. 1 AVG = 5 1241 Abs. 1 BVG aus den letzten vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme abgerechneten vier Wochen bzw. dem letzten abgerechneten Kalendermonat festzustellen ist).
  • Drs-Bund, 05.11.1975 - BT-Drs 7/4257
    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 5 RJ 78/76
    aus welchem Zeitraum "das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt" zu berechnen ist, muß die in Abs. 5 enthaltene, an sich nur für den Regellohn geltende Vorschrift übernommen werden, daß - bei nach Monaten bemessenem Entgelt - der letzte vor Beginn der Maßnahme abgerechnete Kalendermonat als "Bemessungszeitraum" Grundlage der Berechnung ist (Kugler, Das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation, Anm zu 5 48 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG». 8.64; Jung/Preuß, Rehabilitation, 2.Aufl, Anm 47 zu @ 45 RehaAnglG; vgl auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen in der Rehabilitation, Teil B, 5 43 Abs. 2, Bundestags-Drucksache 7/4257, 8.59).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Bei diesem unterstellt das Gesetz zwingend, dass es das während der AU entgangene Arbeitsentgelt verlässlich wiedergibt (so bereits zu § 182 RVO Senat, SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 32; zur Berechnung des Übergangsgeldes Urteil des 4. Senats vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 71/90 - BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 im Anschluss an BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Bei diesem wird also vom Gesetz - zwingend - unterstellt, daß es das während der Arbeitsunfähigkeit entgangene Arbeitsentgelt verläßlich wiedergibt (so zur Berechnung des Übergangsgeldes Urteil des 4. Senats vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 71/90 - im Anschluß an BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Je nach Fallkonstellation ist die Berechnung für die Gruppe der Arbeitnehmer ungünstig, so dass diese eine Angleichung an die Berechnung des Arbeitseinkommens oder andere Änderungen im Berechnungsmodus fordern (zB BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG vom 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 28.2.1991 - 4/1 RA 71/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Das BSG hat aber wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die Höhe des Anspruchs an die verschiedenen Arten von Entgelt und Einkommen, die ersetzt werden sollen, anknüpft (vgl BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 71/90

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld

    Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer - vom LSG zugelassenen - Revision vor, nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG in: BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11) und des 11. Senats des BSG (BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3) komme in Fällen der berufsfördernden Maßnahmen eine Ausweitung des Bemessungszeitraumes über den vom Gesetz festgelegten Zeitraum von vier Wochen bzw einen Monat hinaus nicht in Betracht.

    Entgegen den Vorinstanzen sowie der insoweit übereinstimmenden Rechtsansicht der Beteiligten kann der Bemessungszeitraum - wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11) - nicht über einen Kalendermonat hinaus ausgedehnt werden.

    Der Senat hat bereits aufgezeigt (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 11), daß der 3. Senat im Urteil vom 23. Januar 1973 (BSGE 35, 126) über wesentlich anders gelagerte Rechtsfragen entschieden hat.

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 13/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldberechnung - einmonatiger

    Das hat das Bundessozialgericht (BSG) für verschiedene andere Arten von Lohn- bzw Entgeltersatzleistungen bereits entschieden (vgl BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79

    Anhörungsfrist - Heilung eines Formmangels - Nachholung einer Anhörung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es unbestimmte Rechtsbegriffe gibt, die dem Versicherungsträger einen Beurteilungsspielraum einräumen (vgl. hierzu BSGE 47, 172, 175 m.w.N.).
  • BSG, 27.06.2017 - B 3 KR 9/17 B

    Krankengeld; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage;

    Dies sei für verschiedene andere Arten von Lohn- bzw Entgeltersatzleistungen bereits entschieden (insoweit wird in der Entscheidung auf BSGE 47, 172 [BSG 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76] = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN verwiesen).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 11/85

    Regellohn- und Übergangsgeldberechnung - unbillige Härte

    Ein solches Zurückbleiben ist damit nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann nicht hinzunehmen, wenn eine unbillige Härte gegeben ist; das schließt sonstige Korrekturen unter Berufung darauf, das nach dem Gesetzeswortlaut im übrigen maßgebende Arbeitsentgelt sei nicht "regelmäßig", aus (vgl. SozR 2200 § 1241 Nr. 11).
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 74/78

    Arbeitsunfähigkeit - Entgangenes Nettoarbeitsentgelt - Berechnung -

    Das Nettoarbeitsentgelt ist keine selbständige Berechnungsgröße, sondern das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt (Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 1973 - 3 RK 22/70 - SozR Nr. 57 zu § 182 RVO; Urteil des 4. Senats vom 23. März 1977 - 4 RJ 177/75 - SozR 2200 § 1241 RVO Nr. 3; Urteil des 11. Senats vom 10. Mai 1977 - 11 RA 110/76 - SozR 2200 § 1241 RVO Nr. 4; Urteil des 1. Senats vom 30. Mai 1978 - 1 RA 61/77 - SozR 2200 § 1241 RVO Nr. 9; einschränkend Urteil des 4. Senats vom 28. November 1978 - 4/5 RJ 78/76 - SozR 2200 § 1241 RVO Nr. 11; vgl. auch Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Stand August 1978, Anm. 4.3 zu § 182 RVO; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand November 1978, S. 17/325; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand März 1979, S. 392 f.).
  • LSG Hessen, 25.09.1980 - L 6 J 849/80

    Übergangsgeld; unbillige Höhe

    Dies wird dann anzunehmen sein, wenn der Betreute wegen seiner Behinderung ein im Verhältnis zu früheren Arbeitsverdiensten wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat (vgl. KUGLER: Das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation, S. 75; Urteile des BSG vom 15.12.1977 - 8 RU 54/77 und 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 21/84

    Anwendung des Grundsatzes der Kontinuität der Leistungen - Berechnung des

  • BSG, 16.10.2008 - B 2 U 198/08 B
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.1980 - L 2 J 240/79

    Die Anwendung der Härteklausel des RVO 1241a Abs 2 S

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