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   BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78   

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BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78 (https://dejure.org/1978,630)
BSG, Entscheidung vom 12.09.1978 - 5 RJ 8/78 (https://dejure.org/1978,630)
BSG, Entscheidung vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 (https://dejure.org/1978,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld - Vorliegen einer einheitlichen berufsfördernden Maßnahme - Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung - Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Maßnahme - Aufeinanderfolgen mehrerer berufsfördernder Maßnahmen mit Unterbrechungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 51
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 90/77

    Zum Verhältnis der Gewährung von Krankengeld und Übergangsgeld zueinander

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78
    Die Vorschrift des § 1241e Abs. 1 RVO hat den Sinn, daß derjenige Versicherte, der sich während einer Pause zwischen der medizinischen und berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahme zur Verfügung des Rentenversicherungsträgers halten muß und nicht als Arbeitsunfähiger durch Krankengeld oder als Arbeitsfähiger durch Arbeitsentgelt in seiner wirtschaftlichen Existenz gesichert ist, vom Rentenversicherungsträger unterhalten werden muß, da dieser durch die Anordnung der Rehabilitationsmaßnahme den Betreuten an anderen Dispositionen hindert (vgl. Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 -).

    Rechtlich ist dabei von dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung auszugehen (vgl. Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 -); die Zumutbarkeit einer Beschäftigung richtet sich nach § 103 Abs. 1a des Arbeitsförderungsgesetzes.

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 21/77

    Verordnung einer Schonungszeit für einen Versichertern, der bei der Entlassung

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78
    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 19. Apri1 1978 - 4 RJ 21/77 - die Frage offengelassen, ob eine entsprechende (analoge) Anwendung des § 17 Abs. 1 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes und des § 1241e Abs. 1 RVO in Betracht kommt, falls mehrere berufsfördernde Maßnahmen nicht nahtlos aufeinander folgen.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 38/98 R

    Abschluß berufsfördernder Maßnahmen

    Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt dann in den Verantwortungsbereich der Arbeitsverwaltung, sofern nicht die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 Nr. 4 SGB VI vorliegen und vor Beginn einer erforderlichen weiteren berufsfördernden Leistung die Gewährung von Zwischenübergangsgeld in Betracht kommt (vgl zum früheren Rechtszustand - § 1241e RVO - Senatsurteil vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S 10; BSG Urteil vom 8. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith 1979, 801; Hoppe, Urteilsanmerkung, AuB 1979, 91; ferner Kreikebohm, SGB VI-Komm, 1997, § 25 RdNr 8; VerbandsKomm-SGB VI, § 25 RdNr 10, Stand Januar 1998).

    a) Berufsfördernde Maßnahmen, die mit einer Abschlußprüfung und der entsprechenden Zeugniserteilung enden, sind nach ständiger Rechtsprechung des BSG nur dann erfolgreich abgeschlossen, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat (vgl Senatsurteile vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S 10 und vom 13. September 1978 - 5 RJ 94/77 - SozR 2200 § 1246 Nr. 32; BSG Urteil vom 8. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith 1979, 801).

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 45/93

    Bemessung des Übergangsgeldes - Zwischenbeschäftigung

    So findet sich zB in BSGE 47, 51, 52 = SozR 2200 § 1241 e Nr. 5 und BSGE 68, 211, 216 = SozR 3-2200 § 568a Nr. 1 der Hinweis, daß die "weitere Entschließung" des Rehabilitationsträgers Begriffsmerkmal für eine Maßnahme sei.

    Da der Maßstab der Zumutbarkeit nach § 103 Abs. 1 S 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und der dazu ergangenen Zumutbarkeits-Anordnung der BA bestimmt werden müßte (BSGE 47, 51, 54 = SozR 2200 § 1241e Nr. 5; BSGE 49, 10, 13 = SozR 2200 § 1241e Nr. 8), wäre der vor Beginn der Berufsfindung und Arbeitserprobung erreichte Lebensstandard bei Aufnahme einer zwar nach dem genannten Maßstab zumutbaren, aber geringer entlohnten Zwischenbeschäftigung nicht in vollem Umfang gewährleistet.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90

    Anwendung von § 568a Abs. 1 RVO während einer Pause zwischen zwei

    Zutreffend weist die Revision auf die Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 12. September 1978 zu § 1241e Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des RehaAnglG hin, daß diese Vorschrift nach Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend anzuwenden ist, wenn nach Beendigung einer berufsfördernden Maßnahme zur Erreichung des Rehabilitationszieles eine weitere berufsfördernde Maßnahme erforderlich ist (BSGE 47, 51, 53 f).

    Entgegen der Meinung des Landessozialgericht (LSG) schließt sich der erkennende Senat der Rechtspr des 5. Senats des BSG an (BSGE 47, 51, 52).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - L 6 RJ 41/99

    Übergangsgeld bei Fernbleiben von beruflicher Rehabilitationsmaßnahme

    12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S 10; BSG Urteil vom 8. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith 1979, 801; Hoppe, Urteilsanmerkung, AuB 1979, 91; ferner Kreikebohm, SGB VI-Komm, 1997, § 25 RdNr 8; VerbandsKomm-SGB VI, § 25 RdNr 10, Stand Januar 1998).

    a) Berufsfördernde Maßnahmen, die mit einer Abschlußprüfung und der entsprechenden Zeugniserteilung enden, sind nach ständiger Rechtsprechung des BSG nur dann erfolgreich abgeschlossen, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat (vgl Senatsurteile vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S 10 und vom 13. September 1978 - 5 RJ 94/77 - SozR 2200 § 1246 Nr. 32; BSG Urteil vom.

  • LSG Brandenburg, 17.10.2003 - L 3 KN 28/03
    Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt dann in den Verantwortungsbereich der Arbeitsverwaltung, sofern nicht die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 Nr. 4 SGB VI (in der bis zum 30. Juni 2001 geltenden Fassung) vorliegen und vor Beginn einer erforderlichen weiteren berufsfördernden Leistung die Gewährung von Zwischenübergangsgeld in Betracht kommt (vgl. zum früheren Rechtszustand - § 1241e RVO - BSG, Urteil vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S. 10; BSG, Urteil vom 08. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith. 1979, 801; Hoppe, Urteilsanmerkung, AuB 1979, 91; ferner Kreikebohm, SGB VI-Kommentar, 1997, § 25 Rdnr. 8; Verbandskommentar-SGB VI, § 25 Rdnr. 10, Stand Januar 1998).

    Berufsfördernde Maßnahmen, die mit einer Abschlussprüfung und der entsprechenden Zeugniserteilung enden, sind nach ständiger Rechtsprechung des BSG nur dann erfolgreich abgeschlossen, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat (vgl. BSG, Urteile vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f. = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S. 10; vom 13. September 1978 - 5 RJ 94/77 - SozR 2200 § 1246 Nr. 32; vom 8. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith. 1979, 801).

  • LSG Brandenburg, 06.10.2003 - L 3 KN 28/03

    Anspruch auf (Anschluss-)Übergangsgeld nach berufsfördernder Leistung zur

    Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt dann in den Verantwortungsbereich der Arbeitsverwaltung, sofern nicht die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 Nr. 4 SGB VI (in der bis zum 30. Juni 2001 geltenden Fassung) vorliegen und vor Beginn einer erforderlichen weiteren berufsfördernden Leistung die Gewährung von Zwischenübergangsgeld in Betracht kommt (vgl. zum früheren Rechtszustand - § 1241e RVO - BSG, Urteil vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S. 10; BSG, Urteil vom 08. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith.

    Berufsfördernde Maßnahmen, die mit einer Abschlussprüfung und der entsprechenden Zeugniserteilung enden, sind nach ständiger Rechtsprechung des BSG nur dann erfolgreich abgeschlossen, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat (vgl. BSG, Urteile vom 12. September 1978 - 5 RJ 8/78 - BSGE 47, 51, 52 f. = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S. 10; vom 13. September 1978 - 5 RJ 94/77 - SozR 2200 § 1246 Nr. 32; vom 8. Februar 1979 - 4 RJ 65/78 - Breith.

  • BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 65/78

    Weitergewährung von Übergangsgeld im Anschluß an berufsfördernde Reha-Maßnahme

    Sie stützt ihre Rechtsansicht auf den Wortlaut und Zweck des @ 1241e Abs } RVO und beruft sich auf das Urteil des 5" Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 126 September 1978 5 RJ 8/78 «.

    - 5 RJ 8/78 - entschieden, sei.

  • BSG, 10.08.1989 - 4 RA 46/88

    Anspruch auf Überbrückungsübergangsgeld

    Ist er aber auf die Vermittlung einer Beschäftigung angewiesen, sind seine Dispositionsmöglichkeiten und seine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt allein schon dadurch wesentlich eingeschränkt, daß er sich für die Teilnahme an der Folgemaßnahme zur Verfügung des Rehabilitationsträgers bereithalten muß (vgl BSG SozR 2200 § 1241e Nr. 11 S 29; BSGE 47, 51, 53 = SozR 2200 § 1241e Nr. 5 S 11; Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 RA 24/88, S 8, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

    Vielmehr ist die Bezugsdauer an die Dauer der jeweiligen Maßnahme gebunden (BSGE 47, 51, 53 = SozR 2200 § 1241e Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - L 21 RJ 151/04

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufsfindungs- und Arbeitserprobungskurs

    Das SGB VI a.F. verwendet einheitlich den Begriff der Leistung und erfasst damit nicht nur die Leistungen im Sinne des RAnglG, wonach die Berufsfindung und Arbeitserprobung, wenn sie "stationär" in einem Berufsförderungswerk erbracht und in der Weise durchgeführt wurde, dass daran anschließend weitere Rehabilitationsmaßnahmen gewährt wurden, als Teil des Rehabilitationsprogramms gesehen wurde (vergl. BSG, Urteil vom 30.08.1979, 4 RJ 109/78, a.a.O., zur Rechtslage nach der RVO und dem RAnglG; zum Rehabilitationsprogramm auch: BSG, Urteil vom 12.09.1978, 5 RJ 8/78, BSGE 47, 51; Urteil vom 19.03.1991, 2 RU 57/90, BSGE 68, 211, 216).
  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 109/78

    Rechtsnatur der Maßnahme Berufsfindung und Arbeitserprobung

  • LSG Bayern, 08.07.1998 - L 20 RJ 481/97

    Der Begriff "abgeschlossene berufsfördernde Leistung" im Sinne von § 25 Abs. 3

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 58/80

    Übergangsgeld zwischen zwei berufsfördernden Maßnahmen

  • BSG, 20.03.1980 - 11 RA 56/79

    Berechnung sowie Weitergewährung des Übergangsgeldes im Anschluß an Krankengeld-

  • LSG Hessen, 08.02.1979 - L 6/2 An 1061/77

    Berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation; Weitergewährung des Übergangsgeldes

  • LSG Hessen, 08.03.1979 - L 6 J 1317/78

    Arbeitslosigkeit „im Anschluß" an eine berufsfördernde Maßnahme zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1979 - L 13 J 98/77

    Zu den Möglichkeiten der Gewährung von Überbrückungsübergangsgeld

  • SG Mannheim, 27.07.1990 - S 2 Ar 2556/89

    Anspruch auf Zwischenübergangsgeld - unentgeltliches Berufspraktikum

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