Rechtsprechung
   BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,11693
BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78 (https://dejure.org/1979,11693)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1979 - 1 RA 25/78 (https://dejure.org/1979,11693)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 (https://dejure.org/1979,11693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,11693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschiedene Eheleute - Anwendbares Recht - DDR-Recht - Scheidung durch bundesdeutsches Gericht

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75

    Unterhaltsanspruch - Geschiedene Frau - DDR - Maßgebliches Recht - Projektion

    Auszug aus BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78
    Haben die geschiedenen Eheleute ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz und hat die geschiedene Frau zZt des Todes des Versicherten ihren Wohnsitz in der DDR gehabt, so ist für die unterhaltsrechtlichen Rechtsbeziehungen der geschiedenen Ehegatten das Recht der DDR auch dann maßgebend, wenn die Ehe durch ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland geschieden worden ist (Anschluß an und Fortführung von BSG 20.01.1976 5 RJ 133/75 = SozR 2200 § 1265 Nr. 13, BSG 19.03.1976 11 RA 50/75 = BSGE 41, 253).
  • BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 133/75
    Auszug aus BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78
    Haben die geschiedenen Eheleute ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz und hat die geschiedene Frau zZt des Todes des Versicherten ihren Wohnsitz in der DDR gehabt, so ist für die unterhaltsrechtlichen Rechtsbeziehungen der geschiedenen Ehegatten das Recht der DDR auch dann maßgebend, wenn die Ehe durch ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland geschieden worden ist (Anschluß an und Fortführung von BSG 20.01.1976 5 RJ 133/75 = SozR 2200 § 1265 Nr. 13, BSG 19.03.1976 11 RA 50/75 = BSGE 41, 253).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages aufrechterhalten (BSGE 41, 253 = FamRZ 1976, 450; BSG FamRZ 1977, 251; BSGE 48, 70 = FamRZ 1980, 239 - LS).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

    Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher

    Da der Versicherte nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland bundesdeutschem Recht unterlag, ist das für die Scheidungsfolgen und damit auch für den nachehelichen Unterhalt maßgebliche Recht vielmehr - wie das LSG auch nicht verkannt hat - anhand des einschlägigen innerdeutschen Kollisionsrechts zu klären, das für das deutsch-deutsche Verhältnis in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelt worden ist (stRspr vgl BSG Urteile vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 - BSGE 48, 70 = SozR 2200 § 1265 Nr. 39 mwN, Senatsurteile vom 17. Juli 1996 - 5 RJ 50/95 - SozR 3-2600 § 243 Nr. 3 und vom 11. Juni 2003 - B 5 RJ 22/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78

    Unterhaltsverpflichtung - Scheidungsfolgenrecht - DDR

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist im hier maßgebenden interlokalen Bereich an das (weitergeltende) Statut des letzten gemeinschaftlichen Wohnsitzes (Personalstatut) der geschiedenen Eheleute anzuknüpfen, das für einen der geschiedenen Eheleute fortgilt (BSG, a.a.O., S. 62 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -S. 8).

    Nach Auffassung des 1. Senats ist Kernstück der EheVO und des FGB, daß sich die geschiedenen Eheleute grundsätzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 63; in diesem Fall war der Tod des Versicherten 22 Jahre nach der Scheidung eingetreten. In einem späteren Urteil hat der 1. Senat die Feststellung des LSG, daß die Klägerin keinen Unterhaltsanspruch nach dem FGB gehabt habe, als nicht revisibles Recht bezeichnet, das der Nachprüfung entzogen sei (Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -, S. 11).

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales

    Vielmehr ist bei dieser Unterstellung der Klägerin und des Versicherten (im Zeitpunkt seines Todes) unter zwei verschiedene Rechtskreise anhand des einschlägigen Kollisionsrechts zu klären, welches Recht im konkreten Fall anzuwenden ist (vgl BSG Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 - SozR 2200 § 1265 Nr. 39 mwN, stRspr).
  • BGH, 16.05.1984 - IVb ZB 810/80

    Versorgungsausgleich bei Ehegatten aus der DDR

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 6/89

    Anzuwendendes Scheidungsfolgenrecht einer vor dem 1.9.1986 in den USA

    daß das bei der Scheidung tatsächlich angewandte Statut auch für die Regelung der Scheidungsfolgen, insbesondere der unterhaltsrechtlichen Folgen, maßgebend zu sein habe (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 13; BSGE 41, 253; 48, 70 = BSG SozR aaO. Nrn. 15 und 39).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 85/95

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente -

    Zwar sei eine Witwenrente nicht zu gewähren, jedoch seien die Voraussetzungen von § 1265 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 bis 3 RVO nicht gegeben; denn es fehle schon an den Voraussetzungen der Ziff. 1, weil die Unterhaltsverpflichtung nicht erst wegen der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Versicherten bzw. wegen der Erträgnisse der Klägerin aus einer Erwerbstätigkeit nicht bestanden habe (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 2200 § 1265 Nr. 39), sondern weil das Recht der DDR regelmäßig Unterhaltsansprüche nur bis zu zwei Jahren vorgesehen und die Klägerin auch keinen Verlängerungsantrag gestellt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht