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   BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81   

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https://dejure.org/1981,6507
BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81 (https://dejure.org/1981,6507)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1981 - 3 RK 3/81 (https://dejure.org/1981,6507)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 3/81 (https://dejure.org/1981,6507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Härtefäll - Krankenkasse - Hilfsbedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 267
  • NJW 1982, 2631
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80

    Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
    Dem steht das Urteil des Senats vom 21. Oktober 1980 - 3 RK 21/80 - (BSGE 50, 250, 252 = SozR 2200 @ 182a RVO Nr. 2) nicht entgegen.
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 29/78
    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
    Und auch in dem Urteil des Senats vom 28. März 1979, 3 RK 29/78 (502R 2200 @ 182a RVO Nr. 1, S. &) heißt es - dementsprechend - nur, daß die Krankenkasse besondere Umstände dartun müsse, wenn sie beim laufenden Bezug von Arzneimitteln die Befreiung verneinen wolle.
  • BSG, 29.01.1959 - 3 RK 71/55

    Zur Wirksamkeit des gemeinsamen Erlaß des RAM und des RMJ, sogenannter

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Ver- sicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 13 des 5 1531 RVOzusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 1A, 261, 26h; 40, 20, 21; BSG, s. auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981, SozR 2200 5 182c RVONr 3, 3 RK 2/80 und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981, 5a/5 RKn 16/79 SozR 2200 5 182c RVGNr A).
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 2/80

    Zahnersatzkosten - Übernahme eines Restbetrages - Ersatzanspruch

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Ver- sicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 13 des 5 1531 RVOzusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 1A, 261, 26h; 40, 20, 21; BSG, s. auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981, SozR 2200 5 182c RVONr 3, 3 RK 2/80 und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981, 5a/5 RKn 16/79 SozR 2200 5 182c RVGNr A).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 16/79
    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Ver- sicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 13 des 5 1531 RVOzusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 1A, 261, 26h; 40, 20, 21; BSG, s. auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981, SozR 2200 5 182c RVONr 3, 3 RK 2/80 und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981, 5a/5 RKn 16/79 SozR 2200 5 182c RVGNr A).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Auf Grund des festgestellten Sachverhalts steht fest, dass die Beklagte bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung keine andere - den Kläger ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidung hätte treffen können (vgl BSG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 3/81 - BSGE 52, 267, 272 = SozR 2200 § 182c Nr. 6, S 20; vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - BSGE 73, 211, 213 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5, S 30; vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 29, 31d; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 113 RdNr 207; § 114 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 67/81

    Krankenkasse; Härtefall; Zahnersatz; Sozialhilfe

    Sie rügt eine Verletzung des 5 182c S 3 RVO und ist unter Berufung auf das Urteil des Senats 3 RK 3/81 vom 28. Oktober 1981 der Ansicht, daß ein besonderer Härtefall nicht schon wegen der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des BSHG vorliege und daß selbst bei einer Hilfsbedürftigkeit ihr noch ein Ermessensspielraum zustehe.

    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Versicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 15 des 5 1531 RVO zusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 14, 261, 264; 40, 20, 21; s auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981 - 3 RK 2/80 - SozR 2200 5 182c RVO Nr. 3, vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 3/81 - und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 16/79 - SozR 2200 5 182c RVONr 4).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 3/81 hat, handelt 5 1820 S 3 RVO -.

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Ferner hat das BSG es als denkbar angesehen, daß eine Krankenkasse die Übernahme der Restkosten vom Zahnersatz auch in einem besonderen Härtefall unter Hinweis auf ihre angespannte Haushaltslage ablehnt (BSGE 52, 267, 270 = SozR 2200 § 182c Nr. 6).
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

    Als einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum hat der 3. Senat des BSG den Begriff des "besonderen Härtefalles" iS des 5 182c Satz 3 RVG aF angesehen (BSGE 52, 267, 270).
  • LSG Hessen, 14.11.2003 - L 10 AL 64/02

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Hinzu kommt, dass sich der wichtige Grund nicht nur auf die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag als solchen, sondern auch auf den Zeitpunkt der Auflösung beziehen muss (BSGE 52, 267, 277 und BSGE 66, 94, 97).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 19/91

    Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für

    Ob der damit eingeräumte Ermessensspielraum so weit reicht, daß die Krankenkasse auch bei Bejahung eines Härtefalles ermächtigt sein sollte, die Kostenübernahme - etwa unter Hinweis auf ihre eigene angespannte Haushaltslage -abzulehnen (so BSGE 52, 267 = SozR 2200 § 182c Nr. 6), oder ob der Begriff "Härtefall" Inhalt und Grenzen des Ermessens bestimmt (so BSG SozR 2200 § 182c Nr. 4 unter Bezugnahme auf BSGE 34, 269 = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO und den dieser Entscheidung zugrundeliegenden Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971, BVerwGE 39, 355), kann hier offenbleiben; denn die Beklagte geht - wie sich aus den Richtlinien ihres Vorstandes ergibt und wie es im übrigen auch dem Verständnis des Gesetzgebers in dem neugefaßten § 61 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht - davon aus, daß bei Vorliegen eines Härtefalles die Restkosten im vorgesehenen Umfang zu übernehmen sind.
  • LSG Hessen, 27.06.2005 - L 7/10 AL 897/02
    Hinzu kommt, dass sich der wichtige Grund nicht nur auf die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag als solchen, sondern auch auf den Zeitpunkt der Auflösung beziehen muss (BSGE 52, 267, 277; 66, 94, 97).
  • BSG, 09.12.1987 - 8 RK 18/86

    Taschengeld - Ermessen - Einkommen - Berücksichtigung

    Die Hilfsbedürftigkeit der Versicherten im Sinne des BSHG rechtfertigt es, zusammen mit ihrer niedrigen Rente (1984: 256, 27 DM), einen Härtefall anzunehmen (BSGE 52, 267 : BSG SozR 2200 % 182c Nr. 6).
  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 102/79
    Säumniszuschläge gehörten (BSGE 52, 267; 38, 245).
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