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   BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80   

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https://dejure.org/1981,4561
BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80 (https://dejure.org/1981,4561)
BSG, Entscheidung vom 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80 (https://dejure.org/1981,4561)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 1981 - 10/8b RAr 3/80 (https://dejure.org/1981,4561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung der Betriebstätigkeit - Konkursausfallgeld - Einstellung der Produktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 40
  • ZIP 1981, 1112
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R

    Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des LSG, die genannten drei Insolvenzfälle dienten gleichrangig zur Abgrenzung der drei Monate, für die § 141b Abs. 1 Satz 1 AFG den Ersatz des Nettoarbeitsentgelts durch Kaug vorsieht, wobei dasjenige Insolvenzereignis, das erstmals die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hervortreten läßt, maßgebend ist und somit eine sog Sperrwirkung auslöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; BSGE 70, 9, 10 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).

    Die BA hat die Frage nach der Betriebseinstellung nicht mit einem (interpretierbaren) Rechtsbegriff gestellt, sondern sie zu einer der Rechtsprechung des BSG entsprechenden Sachfrage aufgeschlüsselt (vgl BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; zur Notwendigkeit im Interesse der Sachaufklärung nicht Rechtsbegriffe zu verwenden, die möglicherweise von den Befragten nicht mit ihrem besonderen rechtlichen Gehalt erfaßt werden, allgemein: BSGE 64, 233, 236 f = SozR 4100 § 145 Nr. 4).

    Durch die erwähnte Rechtsprechung des BSG ist geklärt, daß "reine" Abwicklungs-, Liquidations- oder erhaltende Arbeiten, die nicht dem Betriebszweck dienen, einer Betriebseinstellung iS des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG nicht entgegenstehen (BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19).

  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 7/20 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig

    Erforderlich ist die vollständige Beendigung jeder dem Betriebszweck dienenden Tätigkeit (BSG Urteil vom 5.6.1981 - 10/8b RAr 3/80 - BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 - juris RdNr 32; BSG Urteil vom 30.10.1991 - 10 RAr 3/91 - BSGE 70, 9 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3 - juris RdNr 14) .

    Deshalb stehen "reine" Abwicklungs-, Liquidations- oder erhaltende Arbeiten, die nicht dem Betriebszweck dienen, einer Betriebseinstellung nicht entgegen (BSG Urteil vom 5.6.1981 - 10/8b RAr 3/80 - BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 - juris RdNr 32; BSG Urteil vom 8.2.2001 - B 11 AL 27/00 R - juris RdNr 17) .

  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91

    Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages

    Der Kaug-Anspruch wird aber durch das zeitlich früheste Ereignis ausgelöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 und Nr. 30).

    Wann die Betriebstätigkeit vollständig beendet ist, richtet sich nach der Art des jeweiligen Betriebes (BSGE 52, 40, 42).

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