Rechtsprechung
   BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,15966
BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80 (https://dejure.org/1981,15966)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1981 - 11 RA 82/80 (https://dejure.org/1981,15966)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 82/80 (https://dejure.org/1981,15966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,15966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausreiseverbot - Feindliche Maßnahme - Evakuierte - Vormerkung einer Ersatzzeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.03.1977 - 11 RA 72/76

    Rückkehr aus den Ostgebieten - Verhinderung durch feindliche Maßnahme - Russische

    Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80
    Diese Zielsetzung wurde in der bisherigen Rechtsprechung dann als gegeben angesehen, wenn die Maßnahme hauptsächlich Bevölkerungsteile mit deutscher Volkszugehörigkeit traf oder gerade die Ausreise nach Deutschland verhinderte (Urteile des erkennenden Senats BSGE 43, 218, 220; Urteil des 1. Senats BSGE 47, 113, 115 mit weiteren Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Auslegung vgl. Beschluß des Dreier-Ausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1980 - 1 BvR 707/79 -).

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 8. März 1977 eine feindliche Maßnahme auch anerkannt im Falle eines Kriegsgefangenen, der zur Arbeitsleistung in die Ostgebiete entlassen und wegen des allgemeinen Ausreiseverbots an der Rückkehr in die Bundesrepublik gehindert worden war ( BSGE 43, 218 ).

  • BSG, 15.06.1976 - 11 RA 104/75
    Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80
    Denn sowohl für Polen als auch für die CSSR galt ein allgemeines Ausreiseverbot (zu Polen vgl. Urteil des LSG NW in Breithaupt 1977, 236; zur CSSR vgl. Urteil des BSG vom 15. Juni 1976 - 11 RA 104/75 - in AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1977, 37).
  • BVerfG, 11.07.1980 - 1 BvR 707/79
    Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80
    Diese Zielsetzung wurde in der bisherigen Rechtsprechung dann als gegeben angesehen, wenn die Maßnahme hauptsächlich Bevölkerungsteile mit deutscher Volkszugehörigkeit traf oder gerade die Ausreise nach Deutschland verhinderte (Urteile des erkennenden Senats BSGE 43, 218, 220; Urteil des 1. Senats BSGE 47, 113, 115 mit weiteren Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Auslegung vgl. Beschluß des Dreier-Ausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1980 - 1 BvR 707/79 -).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Mit ihrem Widerspruch begehrte die Klägerin unter Hinweis auf ein Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 53, 37) erneut die Anrechnung der streitig gewesenen Gesamtzeit.

    Der Begriff der "feindlichen Maßnahme" werde in dem angefochtenen Urteil und in BSGE 53, 37 auf den der "Maßnahme" reduziert.

    Dagegen kann nach dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1981 die Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots auf in die deutschen Ostgebiete Evakuierte als feindliche Maßnahme anzusehen sein, weil sie sich dort nur vorübergehend aufhielten und nicht zu der dortigen Wohnbevölkerung gehörten (BSGE 53, 37 = SozR 2200 § 1251 Nr. 91).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 3 R 52/05

    Rentenversicherung

    Dies lasse sich vor allem der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI (Urteil vom 24.11.1981 - 4 R 55/69 - (Polen); vom 08.03.1977 - 11 RA 72/76 - (Polen); vom 25.10.1978 - 1 RA 21/71 (Polen); vom 29.09.1980 - 4 RJ 99/78 - (Polen); vom 16.12.1981 - 11 RA 82/80 (Aufenthalt einer Evakuierten in Polen); vom 30.10.1977 - 13 RJ 3/97 - (Sowjetunion)) entnehmen, die trotz früherer Ausreisesperren in den osteuropäischen Staaten für die Anerkennung von Ersatzzeiten stets einen Rückkehrwillen gefordert habe.

    Keiner der von ihr insoweit genannten Entscheidungen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1981 - 4 R 55/69 -, vom 08.03.1977 - 11 RA 72/76 -, vom 25.10.1978 - 1 RA 21/71 -, vom 29.09.1980 - 4 RJ 99/78 - vom 16.12.1981 - 11 RA 82/80 - sowie vom 30.10.1977 - 13 RJ 3/97 -) lässt sich entnehmen, dass ein Rückkehrwille trotz bestehender Ausreisesperren in den osteuropäischen Staaten im Rahmen des hier allein noch streitigen Ersatzzeittatbestandes der Nr. 2 des § 250 Abs. 1 SGB VI gefasst sein und fortlaufend aufrechterhalten werden muss.

  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 13/86

    Volksdeutsche - Aufenthaltsbegrenzung - Ausreiseerlaubnis - Lageraufenthalt -

    Dies wurde in der bisherigen Rechtsprechung als gegeben angesehen, wenn die Maßnahme hauptsächlich Bevölkerungsteile mit deutscher Volkszugehörigkeit traf oder gerade die Ausreise nach Deutschland verhinderte (BSGE 53, 37, 38 = SozR 2200 § 1251 Nr. 91 m.w.N.).

    Wie die Evakuierten in den deutschen Ostgebieten, mit denen sich das BSG in dem bereits genannten Urteil vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 82/80 - (SozR 2200 § 1251 Nr. 91) auseinandergesetzt hat, war die Klägerin durch ihre Verbringung nach Sibirien und die damit verbundene sowie durch das Rückkehrverbot aufrechterhaltene dauernde Entwurzelung aus ihrem Heimatgebiet in besonderem Maße darauf angewiesen, nach Deutschland, in ihre sprachliche Heimat, überzusiedeln.

  • LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 6 KN 32/99

    Zur Zuordnung von rentenrechtlichen Beitragszeiten der knappschaftlichen

    Dies wurde von der Rechtsprechung als gegeben angesehen, wenn die Maßnahme hauptsächlich Bevölkerungsteile mit deutscher Volkszugehörigkeit traf oder gerade die Ausreise nach Deutschland verhinderte (BSGE 53, 37, 38 = SozR 2200 § 1251 Nr. 91 m. w. N.).

    Vor diesem Hintergrund kann das allgemeine Ausreiseverbot aus dem Kaliningrader Gebiet nur dann als feindliche Maßnahme angesehen werden, wenn die Person, gegen die es angewandt wurde, zuvor dorthin evakuiert worden war (vgl. BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 91).

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 110/88
    Zwar wird ein allgemeines Ausreiseverbot, das für alle Bewohner eines Ostblockstaates - also nicht nur für Deutsche - galt, nicht als feindliche Maßnahme angesehen; etwas anderes gilt aber, wenn Evakuierte ihren Wohnsitz außerhalb des Vertreibungsgebietes hatten, sich bei Kriegsende noch in den Vertreibungsgebieten befanden und an ihren früheren Wohnsitz zurückkehren wollten (vgl. BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 91 S 245; a.a.O. Nr. 115 S. 320).
  • BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 64/86

    Ausreiseverbot - Feindliche Maßnahme - Beurteilung einer feindlichen Maßnahme -

    Insbesondere im Urteil vom 16. Dezember 1981 (BSGE 53, 37, 39 : SozR 2200 S 1251 Nr. 91) hat der 11. Senat des BSG ausgeführt, die bisher anerkannten Unterfälle für die Bewertung einer Maßnahme als feindlich seien nicht als eine erschöpfende Aufzählung zu verstehen.
  • LSG Hessen, 04.06.1986 - L 13/11 J 8/85

    Abkommen; Potsdamer; Ostgebiete; Deutscher; Volkszugehörigkeit; Ausreise; Polen;

    Dennoch kann den Begriff der feindlichen Maßnahme in seiner Anwendung auf Nachkriegsgeschehen nicht so verstanden werden, dass er alle Maßnahmen eines ehemaligen Feindstaates umfasst, die im Ergebnis zu einer Einschränkung der Möglichkeit der Ausreise geführt haben (BSG Urteil vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 82/80 = SozR 2200 § 1251 RVO Nr. 91 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 2 R 55/05
    Als feindliche Maßnahmen sind nicht sämtliche Maßnahmen eines ehemaligen Feindstaates zu bewerten (vgl. BSGE 53, 37, 38 = ">1251%20RVO%20Nr.%2091#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1251 RVO Nr. 91), vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob der Maßnahme eine Richtung gegen den früheren Kriegsgegner Deutschland innewohnt (vgl. BSGE 55, 203, 204 = ">1251%20RVO%20Nr.%20103#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1251 RVO Nr. 103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht